Konzept und Ansprechpersonen
Die Generalzolldirektion nimmt die Fürsorgepflicht des Dienstherrn nach § 78 ff Bundesbeamtengesetz (BBG) wahr. Über die in § 78 ff BBG hinausgehenden Pflichten unterstützen die Behörden der Zollverwaltung die Beschäftigten der Zollverwaltung im Ruhestand und deren Familien auch nach Beendigung des Beamtenverhältnisses. Dies bezieht sich vorrangig auf allgemeine Fragen in Bezug auf den Ruhestand, wie zum Beispiel die Beantragung von Beihilfe oder das Themengebiet der Pflegebedürftigkeit.
Als Grundlage für die Seniorenbetreuung und Richtschnur dient die Rahmenkonzeption "Ansprechpersonen für Beschäftigte der Zollverwaltung im Ruhestand".
Zu den Aufgaben der örtlichen Ansprechpersonen für die jeweilige Region gehören:
- niederschwellige Hilfestellung bei fachlichen Fragen
- Kontaktherstellung zu den fachlich zuständigen Ansprechpersonen in den Service-Centern beziehungsweise beim Bundesverwaltungsamt (BVA)
- niederschwellige Unterstützung bei Antragstellung auf Beihilfe, Anerkennung von Pflegegraden und Schwerbehinderung
- Ersthilfe für Hinterbliebene bei Todesfällen oder für Angehörige mit besonderen Problemlagen
- Einbeziehung interessierter Beschäftigter im Ruhestand im Rahmen geeigneter dienstlicher Veranstaltungen mit geselligem Charakter
Wünschen Sie, dass die Ansprechpersonen Sie zu Veranstaltungen kontaktieren, übermitteln Sie diesen bitte die dafür vorgesehene Einverständniserklärung.
Ein Widerruf der Einverständniserklärung ist jederzeit ganz oder teilweise ohne Nennung von Gründen möglich. Richten Sie den Widerruf an die jeweilige Ansprechperson.
Informationen zur Beihilfebearbeitung
Wo beantrage ich meine Beihilfe?
Seit dem 1. Dezember 2019 wird die Beihilfebearbeitung durch das Bundesverwaltungsamt durchgeführt.
Weitere Informationen zu Zuständigkeiten, Formularen und Merkblättern erhalten Sie auf der Website des Bundesverwaltungsamts.
Bundesverwaltungsamt - Beihilfe
Kundeninformationen des Bundesverwaltungsamts
Datum | Thema |
---|---|
03.05.2023 | Kundeninformation zu beihilfefähigen Höchstbeträgen für Heilmittel Merkblatt Beihilfe Heilmittel Anlage - Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen für Heilmittel |
24.10.2022 | Information über die Voraussetzungen für die künftige Nutzung des elektronischen Arzneimittelrezepts (E-Rezept) für beihilfeberechtigte Personen |
11.10.2022 | Neue Version 1.6.0 der App Beihilfe Bund |
24.08.2022 | Zuständigkeitsverteilung Beihilfebearbeitung |
25.03.2022 | Information zur Beihilfehotline - Einschränkung zum 1. April 2022 aufgehoben |
06.12.2021 | Vorgriffregelung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung zum 1. Januar 2022 |
26.11.2021 | Informationen über den Beihilfeanspruch politischer Beamtinnen und Beamter |
15.11.2021 | Informationen über Änderungen bei der Bekanntgabe der Beihilfebescheide |
09.12.2020 | Informationen zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung zum 1. Januar 2021 |