Voraussetzung für die Übernahme von Beschaffungsaufträgen für Bundesbehörden, die nicht der Bundesfinanzverwaltung angehören, ist der Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung einschließlich einer Vereinbarung über die Verrechnung der von uns erbrachten Leistungen.
Hierin legen wir mit Ihnen gemeinsam detailliert fest, welche Leistungen Sie von uns erwarten können. Ebenso formulieren wir an dieser Stelle unsere Vorstellungen im Hinblick auf den von uns in diesem Zusammenhang verrechneten Preis.
Unser Dienstleistungsangebot umfasst grundsätzlich alle Arten der Beschaffung, soweit diese über unser Angebot im Kaufhaus des Bundes hinausgehen. Einzelheiten über den Umfang der Leistungserbringung werden wir mit Ihnen im Zuge der Verwaltungsvereinbarung festlegen.