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Organisationsstruktur der Hauptzollämter

Das Hauptzollamt ist als Dienststelle der örtlichen Ebene Ansprechpartner für Wirtschaftsunternehmen und sonstige Kunden. Es ist zuständig für die zollamtliche Behandlung von Waren, für Bewilligung und Überwachung zollspezifischer Fachverfahren sowie sonstige Leistungen im Zusammenhang mit Zöllen und Verbrauchsteuern. Des Weiteren ist der Zoll für die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung zuständig und hilft so, die Sozialsysteme zu sichern.

Es wird geleitet von einem Hauptzollamtsvorsteher/einer Hauptzollamtsvorsteherin. Ihm/ihr sind die Stabsstellen Controlling, Innenrevision und Öffentlichkeitsarbeit direkt unterstellt.
In seiner Struktur ist es ausgerichtet auf eine fach- und adressatenorientierte Aufgabenwahrnehmung. Dazu besteht es aus mehreren Sachgebieten, deren Arbeitsbereiche im Hinblick auf ihre wirtschaftliche, kosten- und aufgabenbezogene Bedeutung zusammengefasst sind.

Die Arbeitsabläufe in den einzelnen Sachgebieten werden im Rahmen des IT-Programms HARMONIE mittels elektronischer Programme ausgeführt.
In HARMONIE werden Fachverfahren integriert, die eine schnelle, wirtschaftsfreundliche und zugleich effiziente Warenabfertigung ermöglichen. Gleichzeitig wird die Bürokommunikation standardisiert.
Für alle im Bereich der Zollabfertigung anfallenden Aufgaben wurde das IT-Verfahren ATLAS entwickelt. Darin wurden die Bereiche Wareneinfuhr, Ausfuhr, Elektronischer Zolltarif, Versand und Zollverfahren überführt.

Um eine zeit- und ortsnahe Erledigung aller originären und übertragenen Aufgaben der Zollverwaltung gewährleisten zu können, sind Zollämter eingerichtet worden. Ihre Lage richtet sich in erster Linie nach den Erfordernissen der Wirtschaft und des Verkehrs (z.B. Zollämter an Grenzübergangsstellen auf dem Land-, Luft- und Seeweg und in unmittelbarer Nähe von Autobahnen und Wirtschaftszentren).

Die Zollämter sind nachgeordnete Dienststellen der Hauptzollämter. Sie überwachen die tatsächliche Ein-, Aus- und Durchfuhr der Waren. Sie setzen die zu erhebenden Einnahmen fest und vereinnahmen diese.
Die Hauptzollämter hingegen prüfen und erfüllen die gesetzlich vorgegebenen und für die Wirtschaftsbeteiligten möglichen Rahmenbedingungen für eine rechtmäßige Zollabfertigung. Sie kontrollieren die ordnungsgemäße Abwicklung bewilligter Zoll-Fachverfahren und ahnden Verstöße gegen zollrechtliche Bestimmungen.

Organigramm eines Hauptzollamtes




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