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Die Bundesfinanzdirektionen

Insgesamt fünf Bundesfinanzdirektionen bilden gemeinsam mit dem Zollkriminalamt die mittlere Verwaltungsstufe im Behördenaufbau der Bundeszollverwaltung.

Bundesfinanzdirektionen

Karte der Bundesfinanzdirektionen

Die Anschriften der Bundesfinanzdirektionen sowie die Zuständigkeiten für die Hauptzollämter können dem Dienststellenverzeichnis entnommen werden.

Organisationsstruktur

Die Bundesfinanzdirektion wird durch eine Präsidentin bzw. einen Präsidenten geleitet. Ihr/ihm stehen zur Aufgabenerledigung die Stabsstellen Controlling, Innenrevision und Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung.
Die Bundesfinanzdirektionen bestehen im Grundsatz aus den Abteilungen "Zentrale Facheinheit" und "Rechts- und Fachaufsicht".

Organigramm Bundesfinanzdirektion

Aufgaben

Abteilung "Zentrale Facheinheit"

In der Abteilung "Zentrale Facheinheit" sind die Bundesfinanzdirektionen bundesweit für einzelne Fachpakete zuständig, in denen Aufgabenbereiche nach bestimmten Rechtsgebieten gebündelt wurden.
In diesem Aufgabenbereich setzen sie die strategischen Vorgaben des Bundesministeriums der Finanzen fachlich um und erarbeiten Standards für die Aufgabenerledigung der örtlichen Dienststellen. Auf diese Weise wird eine bundeseinheitliche Rechtsanwendung und -auslegung gewährleistet.

Den Bundesfinanzdirektionen wurden die Fachpakete wie folgt zugewiesen:

Fachpaket Zuständigkeit

Für den Aufgabenbereich "Strafverfolgung" nimmt das Zollkriminalamt die Aufgaben einer zentralen Facheinheit wahr.

Abteilung "Rechts- und Fachaufsicht"

Die Abteilung "Rechts- und Fachaufsicht" überprüft die Rechtmäßigkeit und die Zweckmäßigkeit des Verwaltungshandelns ihrer nachgeordneten Dienststellen.
Dabei stellt sie die Anwendung der Standards und Vorgaben der Zentralen Facheinheiten sicher und unterstützt die örtliche Ebene bei der Optimierung ihres Aufgabenvollzugs.



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