Fragen zum Warenverkehr mit den ausländischen Streitkräften (Truppenzollrecht)
- Ausscheiden aus dem Dienst der Streitkräfte (Statuswechsel)
- Abgabe von Geschenken durch Mitglieder der ausländischen Streitkräfte
- Kauf von Kraftfahrzeugen von Mitgliedern ausländischer Streitkräfte
Was muss ich tun, wenn ich aus dem Dienst der Streitkräfte
ausscheide, aber meinen Wohnsitz in der Bundesrepublik beibehalten möchte?
Mit diesem so genannten "Statuswechsel" verlieren Sie die bisherige Vergünstigung, Waren abgabenfrei einzuführen bzw.
steuerfrei in der Bundesrepublik zu erwerben. Ihren vorhandenen Hausrat und insbesondere Ihre Kraftfahrzeuge müssen Sie nun zollamtlich abfertigen lassen. Wie diese
Abfertigung durchgeführt wird, hängt davon ab, ob Sie Angehöriger der Streitkräfte eines EU-Mitgliedstaates oder eines Drittlandes sind.
Streitkräfteangehörige aus Drittländern (z.B. USA, Kanada) müssen dem Zollamt folgende Unterlagen vorlegen:
- Ihre Entlassungspapiere einschließlich Ihrer ID-Card,
- eine Anmeldebescheinigung des deutschen Einwohnermeldeamtes Ihres Wohnortes,
- eine "Zollanmeldung für die Überführung von Übersiedlungsgut in den zollrechtlich freien Verkehr zur besonderen Verwendung".
- eine Veräußerungsgenehmigung der Streitkräfte (z.B. BFG Form 38),
- bei einem Warenwert ab 1.000 Euro eine schriftliche Zollanmeldung für die Abfertigung zum freien Verkehr.
Welche Geschenke dürfen von Mitgliedern der Streitkräfte an andere Personen abgegeben werden?
Mitglieder der Streitkräfte dürfen an andere Personen übliche Geschenke persönlicher oder häuslicher Art in nicht zum Handel geeigneten Mengen
abgabenfrei abgeben. Dies sind gelegentliche Zuwendungen, die nicht zur Weitergabe an Dritte bestimmt sind und auch keine Gegenleistung für eine erbrachte Leistung
darstellen. Für folgende Waren existiert eine Höchstgrenze:
| Zigaretten: | 25 Stück oder |
| Zigarren: | 10 Stück oder |
| Rauchtabak: | 60 Gramm |
| Kaffee: | 500 Gramm |
| Spirituosen: | 1 Flasche mit höchstens 1,2 Liter Inhalt |
Was muss ich tun, wenn ich ein Kraftfahrzeug von einem Angehörigen der Streitkräfte erwerbe?
Die zu erledigenden Förmlichkeiten finden Sie im Bereich "Truppenzollrecht" auf der
Seite
Veräußerung durch Mitglieder der Streitkräfte und Begünstigte.


