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Der Zoll informiert
Zoll online > Fragen und Antworten > Fragen zur Zollnummer
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Fragen zur Zollnummer


Benötige ich im Reise- bzw. Postverkehr eine Zollnummer?
Für von der Post oder Express- und Kurierdiensten für ihre Kunden abgegebene Zollanmeldungen sowie für schriftliche Zollanmeldungen im Reiseverkehr besteht keine Verpflichtung für eine Zollnummer, es sei denn der Beteiligte ist zum Vorsteuerabzug berechtigt.
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Erhalten Zweigniederlassungen ebenfalls eine Zollnummer?
Jedem rechtlich selbstständigen Unternehmen wird eine Zollnummer zugeteilt. Zweigniederlassungen oder Betriebsstätten, die sich an anderen Orten oder in anderen Städten als die Hauptniederlassung befinden, kann zusätzlich eine Zollnummer erteilt werden - in dem entsprechenden Antrag (mehr hierzu weiter unten) ist dann zwingend die Zollnummer der Hauptniederlassung anzugeben. Eine eigene Zollnummer erscheint sinnvoll, wenn es die innerbetriebliche Organisation erfordert oder die Zweigniederlassung in der Zollanmeldung als Beteiligter (Anmelder, Empfänger, usw.) eingetragen werden soll.
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Wie erfahre ich, ob ich bereits eine Zollnummer habe?
Auskünfte darüber, ob Sie bereits eine Zollnummer haben, erhalten Sie sowohl bei der Auskunftsstelle des Informations- und Wissensmanagement Zoll als auch bei Ihrem zuständigen Zollamt.
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Wo kann ich meine bereits erteilte Zollnummer erfragen?
Aus datenschutzrechtlichen Gründen kann Ihnen weder die Auskunftsstelle des Informations- und Wissensmanagement Zoll noch Ihr zuständiges Zollamt telefonisch Ihre Zollnummer mitteilen. Bei schriftlichen Anfragen bzw. bei persönlichem Erscheinen mit entsprechendem Legitimationsnachweis (z.B. Signatur des Unternehmens bei schriftlichen Anfragen) kann Ihnen die Zollnummer mitgeteilt werden. Erfragt ein Vertreter die Zollnummer für einen Beteiligten, ist eine entsprechende Vertretungsvollmacht nachzuweisen.
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Wohin soll ich meinen Antrag auf Erteilung einer Zollnummer oder Änderungsangaben schicken?

Der unterschriebene Antrag (Vordruck 0870) ist an die Adresse

Informations- und Wissensmanagement Zoll
Postfach 10 07 61
01077 Dresden

oder per Fax: 0351/44834-444 zu senden.

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Was ist, wenn mein Antrag für die Erteilung eine Zollnummer nicht vollständig ausgefüllt ist, weil ich z.B. meine Umsatzsteueridentifikationsnummer noch nicht kenne?
Die Anträge müssen vollständig ausgefüllt sein. Im Einzelfall können auch unvollständige Anträge bearbeitet werden. Die fehlenden Informationen müssen jedoch nachgereicht werden. Bei möglichen Rückfragen setzt sich ein Servicemitarbeiter mit Ihnen in Verbindung.
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Ich bin Einzelunternehmer oder Privatperson und nicht im Handelsregister eingetragen.
In diesem Fall ist anstelle des Handelsregisterauszugs die Gewerbeanmeldung vorzulegen. Dies gilt nicht für Privatpersonen.
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Kann ich Änderungen zur Zollnummer auch formlos mitteilen?
Alle Änderungen sind auf dem unterschriebenen Vordruck 0870 dem Informations- und Wissensmanagement Zoll mitzueilen. Der Vordruck ist notwendig, da die Daten elektronisch erfasst werden.
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Die Daten zu meinem Unternehmen haben sich geändert. Muss ich das mitteilen? Erhalte ich dann eine neue Zollnummer?
Alle Änderungen sind auf dem unterschriebenen Vordruck Vordruck 0870 mitzuteilen. Bei kleinen Änderungen (zum Beispiel Änderung der Anschrift aufgrund eines Umzugs) wird keine neue Zollnummer erteilt. Bei größeren Änderungen (zum Beispiel Änderung der Rechtsform des Unternehmens) wird im Einzelfall gemeinsam mit Ihrem zuständigen Hauptzollamt entschieden, ob die alte Zollnummer beibehalten werden kann.
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An wen kann ich mich wenden, wenn ich weitere Fragen zur Zollnummer/zum Verfahren EORI habe?
Für weitere Fragen hat das Informations- und Wissensmanagement Zoll die gesonderte E-Mail-Adresse info.zollnummer@zoll.de eingerichtet.
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