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Fragen zu EORI

Fragen


Wann brauche ich eine EORI-Kennnummer?

Grundsätzlich benötigen all diejenigen eine EORI-Kennnummer, die im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit mit unter das Zollrecht fallenden Tätigkeiten befasst sind - dies betrifft insbesondere den Import, den Export und den Versand. Ausgenommen sind dabei unter anderem Waren im persönlichen Gepäck von Reisenden.

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Wie setzt sich meine EORI-Kennnummer zusammen?
Die EORI-Kennnummer besteht aus der Buchstabenkombination DE gefolgt von der Ihnen erteilten 7-stelligen Zollnummer, zum Beispiel: DE1234567.
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Was sind die Minimalanforderungen, damit ich eine EORI-Kennnummer erhalte?

Der Vordruck 0870 - "Beteiligte - Stammdaten - Adresserfassung und -berichtigung" muss aufgerufen werden. Um lediglich die Minimalanforderungen zu erfüllen, erzeugen Sie bitte eine PDF-Datei (über die Symbolleiste) und füllen den Antrag nach dem Ausdrucken entsprechend händisch aus (Achtung: Füllen Sie den Vordruck dagegen an Ihrem PC aus, ist es aus technischen Gründen erforderlich, dass Sie alle die mit *-gekennzeichneten Pflichtfelder zwingend ausfüllen). Im Vordruck sind die Felder 1, 2, 3 oder 4 anzukreuzen.

Hinsichtlich des Feldes 5 gibt es zwei Alternativen.

  • 1. Alternative:
    Wenn Sie bereits Inhaber einer Zollnummer sind, ist das Feld 5 zwingend auszufüllen
  • 2. Alternative:
    Wenn Sie noch keine Zollnummer haben, bleibt das Feld 5 frei.

Im Weiteren füllen Sie die Felder 6 bis 12, sowie die Felder 29 und 30 aus. Dann ist der Vordruck zu unterschreiben und an das IWM Zoll zu übersenden.

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Wo finde ich den erforderlichen Vordruck für das Verfahren EORI und wie ist der Vordruck aufgebaut?
Für das Verfahren EORI benutzen Sie bitte den Vordruck 0870 - "Beteiligte - Stammdaten - Adresserfassung und -berichtigung", der im Formularcenter in der Gesamtliste oder im Bereich Zölle zu finden ist.
Der Vordruck besteht aus vier Seiten, welche über die Symbolleiste oberhalb des Vordruckes einzeln angeklickt werden können. Bei den Seiten 1 (Teil 1, Felder 1 bis 28) und 2 (Teil 2, Felder 29 bis 46) handelt es sich um den Antrag. Die Ausfüllanleitung zum Vordruck finden Sie auf den Seiten 3 und 4 des Vordrucks.
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Welche Auswirkungen hat eine Zustimmung/Ablehnung im Feld 30 des Vordruckes?
Wenn Sie einer Veröffentlichung Ihrer Daten zustimmen, können Dritte Ihre EORI-Kennnummer, Ihre Firma sowie die Straßenanschrift Ihres Unternehmenssitzes im Internet einsehen. Eine Ablehnung hat keine zollrechtlichen Auswirkungen.
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Wie kann ich den Vordruck ausdrucken?

Wenn Sie einen leeren Vordruck ausdrucken wollen, klicken Sie bitte in der Symbolleiste oberhalb des Vordruckes das PDF-Symbol an. Es wird eine PDF-Datei erzeugt, die durch Betätigen des Drucker-Symbols in der Symbolleiste oberhalb des PDF-Dokuments ausgedruckt werden kann.
Achtung: Benutzen Sie auf keinen Fall die Druckfunktion Ihres Browsers.

Wenn Sie Ihren ausgefüllten Vordruck ausdrucken wollen, nutzten Sie bitte nicht die Druckerfunktion des Webbrowsers, sondern klicken Sie bitte in der Symbolleiste oberhalb des Vordruckes das Drucker-Symbol an. Es erscheint der Link "Zum Ausdruck wurde eine PDF-Datei erzeugt: PDF-Datei anzeigen". Mit dem Link öffnen Sie die erzeugte PDF-Datei. In der geöffneten PDF-Datei ist ein Ausdrucken durch Betätigen des Drucker-Symbols in der Symbolleiste oberhalb des PDF-Dokuments möglich.

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Ich habe ein Anschreiben erhalten, obwohl meine Zollnummer bereits beendet worden ist.
Eine Veranlassung Ihrerseits ist nicht erforderlich. Betrachten Sie das erhaltene Schreiben bitte als gegenstandslos.
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Ich habe noch kein EORI-Anschreiben erhalten.
Vermutlich ist Ihre in den Stammdaten hinterlegte Adresse nicht mehr aktuell oder das Anschreiben befindet sich noch auf dem Postweg. Das EORI-Anschreiben und weitere Informationen zum Verfahren EORI finden Sie auf der Fachseite "Das europäische Registrierungs- und Identifikationssystem (EORI)". Es bleibt Ihnen unbenommen, den Antrag zum Verfahren EORI auf eigene Initiative zu übersenden.
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Was ist, wenn ich keine EORI-Nummer haben will?
Sofern Sie noch keine Zollnummer besitzen, müssen Sie nichts unternehmen. Sofern Sie eine Zollnummer haben, stellen Sie bitte mit dem Vordruck 0870 - "Beteiligte - Stammdaten - Adresserfassung und -berichtigung" einen Antrag auf Beendigung Ihrer Zollnummer beim IWM Zoll in Dresden.
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Kann ich den ausgefüllten Vordruck auch noch nach dem 01.11.2009 übersenden?
Es ist möglich, den Vordruck auch nach dem 01.11.2009 zu übersenden, um am Verfahren EORI teilzunehmen. Es ist dann allerdings mit Einschränkungen zu rechnen, die dadurch entstehen, dass der entsprechende Antrag erst bearbeitet werden muss.
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Was passiert, nachdem ich den Vordruck übersandt habe?
Eine Eingangsbestätigung kann aufgrund organisatorischer Gegebenheiten nicht erteilt werden. Nach Eingang Ihres ausgefüllten Vordruckes werden die zur Erteilung einer EORI-Kennnummer notwendigen Daten erfasst. Hierüber erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung, die aus Ihrem Stammdatenblatt und einem entsprechenden Informationsblatt bestehen wird.
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Meine Änderungen wurden aus dem Antrag nicht übernommen und ich soll Ihnen dazu innerhalb von 14 Tagen entsprechende Informationen zukommen lassen.
Derzeit wurden nur die zur Erteilung einer EORI-Kennnummer notwendigen Daten erfasst (d.h. nur die Felder 29 und 30 des Vordruckes). Die von Ihnen gegebenenfalls übermittelten weitergehenden Angaben/Änderungen werden zu einem späteren Zeitpunkt erfasst und Ihrerseits ist nichts Weiteres zu veranlassen. Die 14tägige Informationspflicht aus dem Stammdatenblatt entfällt in diesem Fall.
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