Fragen zum IT-Verfahren EMCS
Allgemeines
- Was bedeutet EMCS?
- Wann beginnt der EMCS-Echtbetrieb?
- Ist die Teilnahme am EMCS verpflichtend?
- Unter welchen Voraussetzungen kommt für die Beförderung von Alkopops die Anwendung von EMCS in Betracht?
- Muss eine verbrauchsteuerrechtliche Erlaubnis für EMCS beantragt werden?
- Welche Vorteile bietet EMCS?
- Welche Zugangsmöglichkeiten gibt es zum EMCS?
- Was ist für eine Teilnahme am EMCS erforderlich?
- Wo sind Informationen über die Teilnahme am EMCS erhältlich?
- Was kostet die Teilnahme am EMCS?
- Wie ist in EMCS zu verfahren, wenn in anderen Mitgliedstaaten die Verbrauchsteuernummer für den Steuerlagerinhaber und die Verbrauchsteuernummer für das Steuerlager identisch sind?
- Was geschieht, wenn ein Systemausfall vom EMCS vorliegt?
- Wie werden Systemausfälle bekannt gegeben?
- Ist ein Formular des elektronischen Verwaltungsdokuments (e-VD) erhältlich?
- Wird für EMCS eine Zollnummer oder EORI-Nummer benötigt?
- Was ist ein "IT-Dienstleister"?
- Was ist durch die Rechtsperson "registrierter Empfänger im Einzelfall" zu beachten?
Vordrucke
- Welche Vordrucke sind für das IT-Verfahren EMCS relevant?
- Welche Besonderheiten gelten für IT-Dienstleister?
- Welche Vordrucke sind unmittelbar an das IWM Zoll zu senden?
Kommunikationsstammdaten der Teilnehmer/IT-Dienstleister
Beteiligten-Identifikationsnummer (BIN)
- Was ist eine BIN (Beteiligten-Identifikationsnummer)?
- Wird eine BIN auch dann benötigt, wenn sich der Versender oder Empfänger für die Nachrichtenübermittlung eines IT-Dienstleisters bedient?
- Wird eine BIN auch benötigt, wenn die IEA verwendet wird?
Nachrichtenaustausch über die Internet-EMCS-Anwendung (IEA)
- Welche Funktionalitäten sind bei der IEA möglich?
- Ab welchem Zeitpunkt steht die IEA zur Verfügung?
- Welche Voraussetzungen sind für die Nutzung der IEA erforderlich?
Zertifizierung von Teilnehmersoftware
- Welche Vorteile bietet eine Teilnehmersoftware?
- Wo sind Informationen zum Zertifizierungsverfahren erhältlich?
- Was bedeutet "zertifizierte Teilnehmersoftware"?
- Wer bietet eine "zertifizierte Teilnehmersoftware" an?
- Wie läuft das Zertifizierungsverfahren ab?
- Wird ein förmliches Zertifikat erteilt?
- Wer führt das Zertifizierungsverfahren durch?
EMCS findet keine Anwendung auf Beförderungen von kaffeesteuerpflichtigen Waren sowie von Alkopops, die sich branntweinsteuerrechtlich im freien Verkehr, jedoch alkopopsteuerrechtlich im Steueraussetzungsverfahren befinden. Hierfür ist weiterhin ein papiergestütztes Verfahren anzuwenden. Für die Beförderung aller übrigen Verbrauchsteuerprodukte (Energieerzeugnisse, Branntwein und branntweinhaltige Waren sowie Tabakwaren) wird EMCS anzuwenden sein.
Einige Mitgliedstaaten verpflichten ihre Unternehmen, bereits ab dem 1. April 2010 Beförderungen verbrauchsteuerpflichtiger Waren unter Steueraussetzung elektronisch mittels EMCS zu eröffnen wie auch zu beenden. Es wird kein EU-einheitliches EMCS-System entwickelt. Jeder EU-Mitgliedstaat verfügt über eine eigene nationale Anwendung, die mit den Anwendungen der übrigen Mitgliedstaaten kommuniziert.
Sollen Beförderungen von verbrauchsteuerpflichtigen Waren in einem anderen Mitgliedstaat als Deutschland begonnen werden, sind die verfahrensrechtlichen Bestimmungen und technischen Gegebenheiten des entsprechenden Mitgliedstaats ebenfalls zu beachten und einzuhalten.
In Deutschland müssen seit dem 1. April 2010 zunächst elektronisch eröffnete Beförderungen unter Steueraussetzung lediglich elektronisch mittels EMCS beendet werden.
Erst ab dem 1. Januar 2011 müssen alle innergemeinschaftlichen Beförderungen unter Steueraussetzung im EMCS eröffnet und beendet werden.
- Steuerlagerinhaber,
- registrierte Empfänger (derzeit berechtigte Empfänger),
- registrierte Empfänger im Einzelfall (derzeit berechtigte Empfänger im Einzelfall)
sowie
- registrierte Versender (neue Rechtsperson ab dem 1. April 2010),
die an der innergemeinschaftlichen Beförderung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren unter Steueraussetzung
teilnehmen wollen, müssen entsprechend der gesetzlichen Verpflichtungen das EMCS anwenden.
Eine verpflichtende Teilnahme am EMCS für Beförderungen von verbrauchsteuerpflichtigen Waren (ausgenommen
Kaffee und Alkopops) im Steuergebiet ist ab dem 1. Januar 2012 beabsichtigt.
- Einsatz einer vorab zertifizierten Teilnehmersoftware für den Austausch von Nachrichten im UN-Standard-Nachrichten-Format EDIFACT (per X.400 oder FTAM); ggf. über einen IT-Dienstleister
oder
- Nachrichtenaustausch über eine Internetschnittstelle (Internet-EMCS-Anwendung (IEA)).
In der Anmeldung sind insbesondere anzugeben:
- die im Zusammenhang mit der/den verbrauchsteuerrechtlichen Erlaubnis(-sen) erteilte(-n) Verbrauchsteuernummer(-n),
- die zertifizierte Teilnehmersoftware, die eingesetzt werden soll,
- die Angaben hinsichtlich des Zugangs zum Kommunikationsnetz der Zollverwaltung (FTAM, X.400).
Die für die Anmeldung erforderlichen Vordrucke "Anmeldung Teilnahme EMCS" (Vordruck-Nr. 033088), "Netzanbindung/Bevorzugter Kommunikationskanal EMCS" (Vordruck-Nr. 033084) mit den Zusatzblättern "Technische Angaben FTAM (EMCS)" (Vordruck-Nr. 033085) bzw. "Technische Angaben X.400 (EMCS)" (Vordruck-Nr. 033086) und "BIN-Antrag EMCS" (Vordruck-Nr. 033089) sind im Formularcenter zum Download veröffentlicht.
Für die Nutzung der Internet-EMCS-Anwendung (IEA) ist der Erwerb von zusätzlicher Software nicht erforderlich. Für die Übermittlung von entsprechenden Meldungen wird lediglich - neben einem Internetzugang - ein durch die Steuerverwaltung ausgestelltes ELSTER-Zertifikat und ggf. ein Drucker benötigt.
- Merkblatt für Teilnehmer
Das Merkblatt für Teilnehmer beschreibt den Nachrichtenaustausch und die Nachrichtenabläufe eines Beförderungsverfahrens unter Steueraussetzung im IT-System EMCS. Daneben werden die allgemeinen und technischen Voraussetzungen zur Teilnahme am EMCS aufgeführt sowie das Test- und Zertifizierungsverfahren dargestellt. - EDIFACT-Implementierungshandbuch
Das EDIFACT-Implementierungshandbuch enthält Beschreibungen zu allen EDIFACT-Nachrichten, die im Rahmen des IT-Systems EMCS zwischen dem Teilnehmer und dem zuständigen Hauptzollamt übermittelt werden können.
Das Merkblatt für Teilnehmer und das EDIFACT-Implementierungshandbuch stehen ausschließlich in deutscher Sprache zur Verfügung.
Die Höhe der Kosten für die Verwendung/Nutzung von Software o.ä. ist abhängig von der Art der gewünschten Anbindung, siehe dazu "Welche Zugangsmöglichkeiten gibt es zum EMCS?". Je nach Anzahl der Beförderungsvorgänge sollte eine geeignete Zugangsmöglichkeit gewählt werden.
Die Teilnahme am EMCS über eine EDIFACT-Schnittstelle setzt bestimmte Hard- und Softwareausstattungen voraus, wobei vermutlich Softwareanbieter unterschiedliche Zugangsmöglichkeiten anbieten werden. Die Kosten sind u.a. voraussichtlich abhängig von der Wahl der gewünschten Variante und der Anzahl der Lizenzen. Es empfiehlt sich daher, auf die jeweiligen Bedürfnisse abgestellte Angebote bei den Softwareanbietern einzuholen. Die Zollverwaltung kann hierzu keine Auskünfte erteilen.
Alternativ zu einer eigenen Schnittstelle kann die IEA (Internet-EMCS-Anwendung) als Angebot der Zollverwaltung genutzt werden. Diese wurde als kostenneutrale Softwarelösung für kleinere und mittelständische Unternehmen entwickelt, um die neuen rechtlichen Vorgaben eigenständig gegenüber der Zollverwaltung erfüllen zu können.
Es ist nicht möglich, die Steuernummer, für die ein ELSTER-Zertifikat ausgestellt wurde, ohne entsprechend gültige Verbrauchsteuernummer zu erfassen.
Eine Benachrichtigung über die Aufnahme der Verbrauchsteuernummer in die SEED-Datenbank ist nicht vorgesehen. Die Verbrauchsteuernummer kann über SEED on Europa überprüft werden.
| Nr. | Bezeichnung des Vordrucks | Stelle bei der der Vordruck einzureichen ist | Anschrift | relevant für |
|---|---|---|---|---|
| 033083 | IT-Dienstleister Stammdaten | Informations- und Wissensmanagement Zoll | Postfach 100761 01077 Dresden |
IT-Dienstleister |
| 033084 | Netzanbindung/Bevorzugter Kommunikationskanal EMCS | Bundesfinanzdirektion Südost | Dienstort Weiden Asylstraße 17 92637 Weiden |
Teilnehmer IT-Dienstleister |
| 033085 | Technische Angaben FTAM (EMCS) | Bundesfinanzdirektion Südost | Dienstort Weiden Asylstraße 17 92637 Weiden |
Teilnehmer IT-Dienstleister |
| 033086 | Technische Angaben X.400 (EMCS) | Bundesfinanzdirektion Südost | Dienstort Weiden Asylstraße 17 92637 Weiden |
Teilnehmer IT-Dienstleister |
| 033087 | Antrag auf Erfassung/Änderung der Steuernummer für die Internet-EMCS-Anwendung (IEA) | Informations- und Wissensmanagement Zoll | Postfach 100761 01077 Dresden |
IEA-Nutzer |
| 033088 | Anmeldung Teilnahme EMCS | Bundesfinanzdirektion Südost | Dienstort Weiden Asylstraße 17 92637 Weiden |
Teilnehmer IT-Dienstleister |
| 033089 | BIN-Antrag EMCS | Bundesfinanzdirektion Südost | Dienstort Weiden Asylstraße 17 92637 Weiden |
Teilnehmer IT-Dienstleister |
| 033090 | Antrag Zertifizierung EMCS | Bundesfinanzdirektion Südost | Dienstort Weiden Asylstraße 17 92637 Weiden |
Softwarehersteller |
| 033091 | Antrag Probetrieb EMCS | Bundesfinanzdirektion Südost | Dienstort Weiden Asylstraße 17 92637 Weiden |
Teilnehmer, die am Probebetrieb teilnehmen möchten |
| 033094 | Antrag zur Nutzung eines IT-Dienstleisters im Rahmen des EMCS-Nachrichtenaustauschs | Informations- und Wissensmanagement Zoll | Postfach 100761 01077 Dresden |
Beteiligte, die sich eines IT-Dienstleisters bedienen möchten |
Um eine Teilnehmersoftware für das IT-Verfahren EMCS einsetzen zu können, sind die Vordrucke
- "Anmeldung Teilnahme EMCS" (Vordruck-Nr. 033088),
- "BIN-Antrag EMCS" (Vordruck-Nr. 033089),
- "Netzanbindung/Bevorzugter Kommunikationskanal EMCS" (Vordruck-Nr. 033084) sowie ggf.
- "Technische Angaben FTAM (EMCS)" (Vordruck-Nr. 033085) oder
- "Technische Angaben X.400 (EMCS)" (Vordruck-Nr. 033086)
vom Teilnehmer auszufüllen und der Bundesfinanzdirektion Südost vorzulegen.
Um die IEA nutzen zu können, ist der Vordruck
- "Antrag auf Erfassung/Änderung der Steuernummer für die Internet-EMCS-Anwendung (IEA)" (Vordruck-Nr. 033087)
vom IEA-Nutzer auszufüllen und beim IWM Zoll einzureichen.
Wer als IT-Dienstleister tätig werden möchte, hat die Vordrucke
- "Anmeldung Teilnahme EMCS" (Vordruck-Nr. 033088),
- "BIN-Antrag EMCS" (Vordruck-Nr. 033089),
- "Netzanbindung/Bevorzugter Kommunikationskanal EMCS" (Vordruck-Nr. 033084) sowie ggf.
- "Technische Angaben FTAM (EMCS)" (Vordruck-Nr. 033085) oder
- "Technische Angaben X.400 (EMCS)" (Vordruck-Nr. 033086)
ausgefüllt bei der Bundesfinanzdirektion Südost sowie den Vordruck
- "IT-Dienstleister Stammdaten" (Vordruck-Nr. 033083)
ausgefüllt beim IWM Zoll einzureichen.
IT-Dienstleister müssen des Weiteren die unter "Welche Vordrucke sind für das IT-Verfahren EMCS relevant?" aufgeführten Vordrucke bei der Bundesfinanzdirektion Südost einreichen.
Die Verwendung der Internet-EMCS-Anwendung durch IT-Dienstleister ist ausgeschlossen.
Hinweis: IT-Dienstleister müssen beide Nachrichtengruppen (EME = Eröffnung und EMB = Beendigung) mittels zertifizierter Teilnehmersoftware abwickeln können.
Alle anderen Anträge im Rahmen des IT-Verfahrens EMCS sind bei der Bundesfinanzdirektion Südost zu stellen.
Zur Kommunikation im Rahmen des IT-Verfahrens EMCS mittels einer EDIFACT-Schnittstelle benötigen die Teilnehmer und IT-Dienstleister darüber hinaus eine Beteiligten-Identifikations-Nummer (BIN). Diese ersetzt die handschriftliche Unterschrift. Nach dem Übersenden des dazu erforderlichen Vordrucks 033089 ("BIN-Antrag") an die Bundesfinanzdirektion Südost wird die BIN vom IWM Zoll an die Teilnehmer/IT-Dienstleister vergeben und in einem gesicherten Verfahren übermittelt.
In Verbindung mit der Verbrauchsteuernummer ist so eine eindeutige Identifizierung des Teilnehmers im EMCS möglich.
Die BIN kann mit dem
Vordruck 033089
("BIN-Antrag") bei der Bundesfinanzdirektion Südost - Dienstort Weiden - Asylstraße 17, 92637 Weiden beantragt
werden. Die Vergabe der BIN an die Teilnehmer/IT-Dienstleister erfolgt durch das
IWM Zoll.
Eine eventuell vorhandene BIN für das IT-Verfahren
ATLAS
kann für EMCS nicht genutzt werden.
Für die Authentisierung (Anmeldung) gegenüber der IEA sowie für die Signatur der Daten zur Übermittlung an das EMCS ist neben der Verbrauchsteuernummer ein gültiges ELSTER-Zertifikat (Personen- oder Organisationszertifikat) erforderlich. Dabei können nur ELSTER-Zertifikate verwendet werden, die direkt über das ELSTER-Online Portal https://www.elsteronline.de/eportal/ beantragt wurden. ELSTER-Zertifikate, die über das Bundeszentralamt für Steuern beantragt wurden, sowie die ELSTER-Registrierungsart "ELSTER-Plus" (Signaturkarte) werden von der IEA nicht unterstützt.
Voraussetzung für die Beantragung ist eine gültige Steuernummer.
Detaillierte Informationen über die Registrierung können der vom Bayerischen Landesamt für Steuern - Dienststelle München - veröffentlichten "Kurzanleitung zum ElsterOnline-Portal" entnommen werden, die zum Download unter https://www.elster.de/eon_home.php bereitgestellt ist. Es ist dabei zu berücksichtigen, dass die Ausstellung eines Zertifikats einige Zeit beanspruchen kann.
Die zum Zeitpunkt der Zertifikatsausstellung gültige Steuernummer ist dem IWM Zoll in Dresden anhand des Vordrucks 033087 ("Antrag auf Erfassung/Änderung der Steuernummer für die Internet-EMCS-Anwendung (IEA)") frühzeitig vor der beabsichtigten Teilnahme am EMCS zu übermitteln.
Die Ausgestaltung der Softwareprodukte unterscheidet sich je nach Anbieter. Informationen über Leistungsumfang, Kosten und Gestaltungsmöglichkeiten sind bei den Softwareanbietern zu erfragen. Die Zollverwaltung kann hierzu keine Auskünfte erteilen.
- die erforderlichen EDIFACT-Nachrichten ordnungsgemäß erzeugt werden,
- die EDIFACT-Antwortnachrichten empfangen und verarbeitet werden können,
- der Nachrichtenaustausch in einem sogenannten Logbuch ordnungsgemäß dokumentiert wird und
- die Kommunikation ordnungsgemäß funktioniert.
Im Rahmen der Zertifizierung wird die EMCS-Tauglichkeit der Softwarekomponenten getestet. Aussagen über die Qualität der Software, Kundenfreundlichkeit bzw. den Support sind damit nicht verbunden.
Die Testfälle und Szenarien werden den Zertifizierungsteilnehmern zusammen mit den erforderlichen Testdaten (Test-Verbrauchsteuernummern, Test-BINs) nach Anmeldung zur Zertifizierung übersandt. Die Dauer der Zertifizierung für den Teil 1 ist nicht begrenzt und wird von den Zertifizierungsteilnehmern bestimmt. Für eine Fortsetzung der Zertifizierung im Teil 2 ist eine fehlerfreie Abarbeitung aller Testfälle und Szenarien mit dem Zertifizierungsautomaten sowie eine erfolgreiche Prüfung des Logbuchs erforderlich.
Nach erfolgreichem Verlauf der Zertifizierung Teil 1 wird der zweite Teil der Zertifizierung terminiert. Hierzu werden nochmals gesondert einige Testfälle und Szenarien (z.B. mit Benutzeraktionen, Plausibilitätsprüfungen, Fehlerfällen) übermittelt, die zusammen mit dem Zertifizierungspersonal an fest vereinbarten Terminen abgearbeitet werden.
Nach erfolgreichem Abschluss der Zertifizierung wird die Software für den Echtbetrieb freigegeben. Sofern der Beteiligte zugestimmt hat, erfolgt eine Veröffentlichung des Softwareherstellers unter www.zoll.de.
Das Zertifizierungspersonal ist zu erreichen unter:
Bundesfinanzdirektion Südost
- Dienstort Weiden -
Asylstraße 17
92637 Weiden
E-Mail: Zertifizierung@bfdso.bfinv.de
Telefon: 0961/302-353, -354, -365


