Fachbegriffe
deutsch-französisches Zollglossar
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A
- AbfSt
Abfertigungsstelle - Abgabenschuld
Verbindlichkeit einer bestimmten Person (Abgabenschuldner) gegenüber einer Behörde. Die Verbindlichkeit verpflichtet zur Zahlung von Abgaben in der festgelegten Höhe (persönliche Zahlungspflicht). - ABl. EU
Amtsblatt der Europäischen Union - Abrechnungszeitraum
Der Abrechnungszeitraum ist ein für ein bestimmtes Verfahren gesetzlich festgelegter bzw. durch Bewilligung festzulegender Zeitraum (z.B. Kalendermonat). - Abrechnungszollstelle
Die Abrechnungszollstelle ist eine bestimmte Zollstelle, bei der die ergänzenden Zollanmeldungen im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens zur Überführung in ein Zollverfahren abzugeben sind. - ADMD
Administration Management Domain: Öffentlicher Verwaltungsbereich (in einem X.400-System) - AktG
Aktiengesetz - AHStatG
Gesetz über die Außenhandelsstatistik - AKP-Staaten
afrikanische, karibische und pazifische Staaten - Aktive Veredelung
In der Aktiven Veredelung werden Nichtgemeinschaftswaren in das Zollgebiet der Gemeinschaft eingeführt, um nach Durchführung von Veredelungsarbeiten in Form von Veredelungserzeugnissen das Zollgebiet der Gemeinschaft wieder zu verlassen. - ALFA
automatisiertes Luftfrachtabwicklungsverfahren; IT-Verfahren - Amtsplatz
Die zur Vornahme von Zollabfertigungen bestimmten Plätze und Räumlichkeiten eines Zollamtes bzw. einer Abfertigungsstelle. - Anabolika
Arzneimittel, die den Aufbaustoffwechsel fördernde Wirkstoffe enthalten. Anabolika werden auch von Leistungssportlern zum Muskelaufbau und zur Leistungssteigerung verwendet. - Anmelder
Der Anmelder im zollrechtlichen Sinne ist die Person,- die in eigenem Namen eine Zollanmeldung abgibt oder
- in deren Namen eine Zollanmeldung abgegeben wird. mehr ...
- Annahme (der Zollanmeldung)
Eine den Vorschriften entsprechende Zollanmeldung ist von den Zollbehörden unverzüglich anzunehmen, soweit die Ware gestellt ist. Mit der rechtsbegründeten, körperlichen Annahme einer Zollanmeldung entsteht z.B. im Zeitpunkt der Annahme die Zollschuld für die eingeführte Ware. Zollamtliche Überprüfungen (z.B. Beschau der Ware, Entnahme von Muster und Proben) können durchgeführt werden. mehr ... - Anschreibeverfahren (ASV)
Dieses Bewilligungsverfahren stellt eine Verfahrensvereinfachung bei der Abgabe der Zollanmeldung dar. Die Gestellung erfolgt in den Geschäftsräumen oder an einem anderen von der Zollbehörde zugelassenen Ort. Der Zollanmelder kann die Waren selbst durch Anschreibung in der betrieblichen Buchführung in ein Zollverfahren überführen. mehr ... - AO
Abgabenordnung - APS
allgemeines Präferenzsystem für Entwicklungsländer - Äquivalenzprinzip
Begriff aus dem Verfahren der aktiven Veredelung. Er bedeutet, dass bei der Veredelung unter bestimmten Voraussetzungen (insbesondere gleiche Qualität und Beschaffenheit wie die Einfuhrwaren) andere Waren anstelle der Einfuhrwaren zur Herstellung von Veredelungserzeugnissen verwendet werden können. Die äquivalenten Waren werden auch Ersatzwaren genannt. Im Gegensatz zum Äquivalenzprinzip steht das Nämlichkeitsprinzip. - ASP
Application Service Provider - AStA
Außenprüfung und Steueraufsicht - ATLAS
IT-Zollabwicklungsverfahren ATLAS
(Automatisiertes Tarif- und Lokales Zoll-Abwicklungs-System) - Aufrechnung
Wird bei der Ermittlung der Vermögensverhältnisse eines Schuldners festgestellt, dass ihm Forderungen gegenüber einer Finanzbehörde zustehen, so können diese Forderungen mit der zu vollstreckenden Forderung aufgerechnet werden. - Aufschubkonto
Das Aufschubkonto ist ein durch das Hauptzollamt bewilligtes Konto, von dem aus die Abgabenschulden eines Abrechnungszeitraumes zu einem festgelegten Fälligkeitstag an die Bundeskasse Trier zu zahlen sind. - Aufschubnehmerausweis
Dieser Ausweis (Vordruck 0582) berechtigt bei allen Zollstellen Zahlungsaufschub in Anspruch zu nehmen. - Aufzeichnungen
Alle Unterlagen, gleich auf welchem Träger, die die von den Zollbehörden für die Überwachung und Kontrolle der Verfahren benötigten Angaben und technischen Einzelheiten enthalten, insbesondere über die Bewegungen und den jeweiligen zollrechtlichen Status der Waren. Aufzeichnungen werden im Zolllagerverfahren Bestandsaufzeichnungen genannt. - Ausbesserung
Das Wiederherstellen abgenutzter oder schadhaft gewordener Waren sowie das Nachbessern fehlerhaft produzierter Waren einschließlich Auswechslung von Teilen im Rahmen eines Verfahrens der aktiven oder passiven Veredelung. - Ausbeute
Festgelegte Menge oder festgelegter Prozentsatz, der aus einer bestimmten Menge von Einfuhrwaren (bei der aktiven Veredelung) bzw. von Waren der vorübergehenden Ausfuhr (bei der passiven Veredelung) zu gewinnende Menge von Veredelungserzeugnissen. - Ausfuhrverfahren
Im Ausfuhrverfahren werden Gemeinschaftswaren aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft ausgeführt. - Ausgleichszinsen
Ausgleichszinsen sind Zinsen, die auf Zollschuldbeträge erhoben werden, die im Rahmen eines Verfahrens der aktiven Veredelung oder der vorübergehenden Verwendung auf Einfuhrwaren entstanden sind. - außertarifliche Zollbefreiung
In bestimmten Sachverhalten können Waren aufgrund ihrer Verwendung ohne Erhebung von Einfuhrabgaben in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführt werden (z.B. Übersiedlungsgut oder Reisefreimengen). mehr ... - AÜV
automatisiertes Überwachungsverfahren - AV/R-Waren
Kennzeichnung von Veredelungserzeugnissen im Rahmen des Zollrückvergütungsverfahrens durch entsprechenden Vermerk auf den Zollpapieren bzw. Unterlagen. - AV/S-Waren
Kennzeichnung von Veredelungserzeugnissen im Rahmen des Nichterhebungsverfahrens durch entsprechenden Vermerk auf den Zollpapieren bzw. Unterlagen. - AWG
Außenwirtschaftsgesetz - AWR
Außenwirtschaftsrecht - AWV
Außenwirtschaftsverordnung
B
- BAFA
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Anschrift: Frankfurter Straße 29-35, 65760 Eschborn - BALKAN-INFO
Ein internationales IT-Verfahren, das der Bekämpfung des Heroinschmuggels über Landwege und den normalen Flugverkehr dient. - BAnz.
Bundesanzeiger - BFV
Bundesfinanzverwaltung - Beförderungspflicht
Beförderungspflicht bedeutet die Verpflichtung, in das Zollgebiet der Gemeinschaft eingeführte Waren nur auf den vorgeschriebenen Beförderungswegen zu einer Zollstelle zu befördern. mehr ... - Begünstigte Anlage
Begünstigte Anlagen sind ortsfeste Anlagen, die ausschließlich- der Stromerzeugung
- der gekoppelten Erzeugung von Kraft und Wärme mit einem Jahresnutzungsgrad von mindestens 60% oder
- dem leitungsgebundenen Gastransport oder der Gasspeicherung
- Besitz
Besitz bedeutet die tatsächliche Herrschaft einer Person über einen Gegenstand. Demzufolge kann diese Person über den Gegenstand verfügen. Er gehört jedoch nach wie vor dem Eigentümer. Besitzer bekommen eine Sache vom Eigentümer geliehen, vermietet etc. Kauft sich beispielsweise jemand ein Auto und fährt selbst damit, so ist er Eigentümer und gleichzeitig Besitzer des Autos. Leiht er jedoch sein Auto einem Bekannten für eine Ausflugsfahrt, so bleibt er Eigentümer des Autos. Der Bekannte ist für die Zeit der Ausflugsfahrt der Besitzer des Autos. - Bestandsaufzeichnungen
Die Aufzeichnungen im Zolllagerverfahren und bei der Überwachung von Freizonen werden die Aufzeichnungen "Bestandsaufzeichnungen" genannt. Das sind alle Unterlagen, gleich auf welchem Träger, die die von den Zollbehörden für die Überwachung und Kontrolle der Verfahren benötigten Angaben und technischen Einzelheiten enthalten, insbesondere über die Bewegungen und den jeweiligen zollrechtlichen Status der Waren. - Bewilligung
Die Erlaubnis zur Inanspruchnahme eines Zollverfahrens mit wirtschaftlicher Bedeutung durch die Zollbehörden. - BfB
Bundesmonopolverwaltung für Branntwein - BGB
Bürgerliches Gesetzbuch - BGBl
Bundesgesetzblatt - BHO
Bundeshaushaltsordnung - BierStG
Biersteuergesetz - BillBZ
Prüfgruppe zur Bekämpfung illegaler Beschäftigung durch die Zollverwaltung bis zum 31.12.2003. Seit dem 01.01.2004 trägt diese Einheit des Zolls den Namen: Finanzkontrolle Schwarzarbeit - FKS. - BIN
Beteiligten-Identifikations-Nummer: elektronische Unterschrift - Binnenzollstelle
Zollstelle im Landesinneren - BLE
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Postanschrift: 60631 Frankfurt/Main
Sitz: Adickesallee 40, 60322 Frankfurt am Main
Dienstort Bonn: Ferdinand-Lassalle-Straße 1-5, 53175 Bonn - BMF
Bundesministerium der Finanzen - BmTierSSchV
Binnenmarkt-Tierseuchenschutz-Verordnung - BNatSchG
Bundesnaturschutzgesetz - BranntwMonG
Branntweinmonopolgesetz - BSE
BSE ist die Abkürzung für Bovine Spongiforme Enzephalopathie, zu Deutsch: schwammartige Hirnkrankheit des Rindes. Diese Krankheit wurde erstmals 1986 im Vereinigten Königreich beschrieben und ist eine Erkrankung bei Rindern mit Veränderungen des Gehirns. Hauptursache für die Übertragung dieser Krankheit ist nach derzeitigem Erkenntnisstand die Verfütterung von kontaminiertem Tiermehl. - BtMG
Betäubungsmittelgesetz - BuPol
Bundespolizei, ehemals Bundesgrenzschutz (BGS)
C
- CARGO-INFO
Ein internationales IT-Verfahren, das der Bekämpfung des Rauschgiftschmuggels im gewerblichen Luftfrachtverkehr dient. - Carnet ATA
Zollpapier für die vorübergehende Einfuhr; ATA = Abkürzung für (französisch/englisch) Admission Temporaire/Temporary Admission - Carnet TIR
Versandpapier siehe auch TIR Übereinkommen - CE-Kennzeichnung
Mit der sog. CE-Kennzeichnung wird zum Ausdruck gebracht, dass ein Produkt in Übereinstimmung mit den in Deutschland und der Europäischen Gemeinschaft geltenden Produktsicherheitsvorschriften hergestellt wurde. Die Buchstaben "CE" stehen dabei für "Communauté Européenne" zu Deutsch "Europäische Gemeinschaft". - Charges-Collect-Sendungen
unfrei gelieferte Luftfrachtsendungen - cif
cost, insurance, freight - Codenummer
Auch als "Warennummer" bezeichnet.
Mithilfe dieser 11-stelligen Nummer werden nicht nur Waren verschlüsselt, sondern auch die entsprechenden Maßnahmen wie Zollsatz oder Genehmigungspflichten ergeben sich hieraus. mehr ...
D
- DAU
französisch = document administratif unique; französische Bezeichnung des Einheitspapiers - DAVOS
DAVOS ist die Abkürzung für Datenaustausch Vollstreckung ohne Schriftverkehr.
Die Schnittstelle DAVOS dient dem Austausch von Daten zwischen Behörden, deren öffentlich-rechtlichen Geldforderungen durch die Hauptzollämter beizutreiben sind, und den Vollstreckungsstellen der Hauptzollämter. - DFÜ
Datenfernübertragung - DOUANE
DV-unterstützte Organisation der Abfertigung nach Einfuhr (IT-Altverfahren) - Drittland
Als Drittland bezeichnet man alle Gebiete, die nicht zum Zollgebiet der Gemeinschaft gehören. - DSS
Dienststellenschlüssel - Dual-Use-Güter
Waren, die sowohl zu zivilen als auch zu militärischen Zwecken verwendet werden können. - Duldungsschuldner
Duldungsschuldner ist, wer auf der Grundlage eines gegen ihn ergangenen Duldungsbescheids dazu verpflichtet ist, die Vollstreckung in eigenes oder von ihm verwaltetes Vermögen wegen einer nicht von ihm geschuldeten Leistung zu dulden. - Dumping
Dieses Wort ist englisch und heißt "Ausfuhr zu Schleuderpreisen".
E
- EAG
Europäische Atomgemeinschaft, auch Euratom genannt - ECOFIN
Wirtschafts- und Finanzrat (Economic and Financial Council) - EDI
electronic data interchange, elektronischer Datenaustausch - EDIFACT
internationaler Standard für den elektronischen Austausch von Handelsnachrichten (Electronic Data Interchange for Administration, Commerce and Transport) - EDV
elektronische Datenverarbeitung - EFTA
EFTA ist die Abkürzung der Europäischen Freihandelszone (European Free Trade Association). Ihr gehören die Staaten Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz an. - EF-VO
Einreise-Freimengen-Verordnung - EG
Europäische Gemeinschaft/-en - EGKS
Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl - EGV
Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft - Eigentum
Eigentum ist das umfassende Herrschaftsrecht, das eine Person an einer Sache haben kann. Der Eigentümer darf mit der Sache rechtlich und tatsächlich nach seinem Belieben verfahren. Er darf, sofern keine rechtlichen Vorschriften entgegenstehen, die Sache nutzen, verkaufen, zerstören usw. - Einfuhrabgaben
Einfuhrabgaben im Sinne des Zollkodex sind:- Zölle und Abgaben mit gleicher Wirkung (z.B. Antidumpingzölle),
- Abgaben, die im Rahmen der gemeinschaftlichen Agrarpolitik oder aufgrund der für bestimmte landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse geltenden Sonderregelungen vorgesehen sind.
- die im Zollkodex geregelten Abgaben sowie
- die Einfuhrumsatzsteuer und
- die Verbrauchsteuern.
- Einfuhrwaren
Darunter sind Waren zu verstehen, die in ein Nichterhebungsverfahren - oder im Rahmen des Verfahrens einer aktiven Veredelung (Verfahren der Zollrückvergütung) in den zollrechtlich freien Verkehr - übergeführt worden sind. - Einheitspapier
Das Einheitspapier ist ein amtlich vorgeschriebener Verbundvordruck zur Abgabe einer Zollanmeldung. - Einlagerer
Die Person, die durch die Anmeldung zur Überführung von Waren in das Zolllagerverfahren gebunden ist (Inhaber des Zollverfahrens). - Einziehungsverfügung
Durch die Einziehungsverfügung wird die Vollstreckungsbehörde ermächtigt, die gepfändeten Forderungen gegenüber dem Drittschuldner, der den gepfändeten Betrag bei Eintritt der Fälligkeit an die Vollstreckungsbehörde abführen muss, einzuziehen. Die Einziehungsverfügung wird dem Drittschuldner förmlich zugestellt. - Einzige Bewilligung
Eine zollrechtliche Bewilligung, die von der Zollverwaltung eines Mitgliedstaats erteilt wird und in mehreren EG-Mitgliedstaaten in Anspruch genommen werden kann. Einzige Bewilligungen können für alle Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung (aktive Veredelung, passive Veredelung, Umwandlungsverfahren, Zolllager, vorübergehende Verwendung), für die Überführung von Waren in den freien Verkehr zur besonderen Verwendung und für vereinfachte Verfahren zur Überführung von Waren in den zollrechtlich freien Verkehr (VAV, ASV) erteilt werden. - Entsendestaat
Herkunftsland einer in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Truppe - EP
Einheitspapier - Erlass
Erlass bedeutet Verzicht auf einen noch nicht gezahlten Abgabenanspruch. - Ersatzwaren
siehe "Äquivalenzprinzip" - Erstattung
Erstattung ist die Rückzahlung von bereits gezahlten Abgaben. - EU
Europäische Union - EUGH
Europäischer Gerichtshof - EUR
Euro - Euratom
Europäische Atomgemeinschaft - EUROZOLL
Eurozoll ist das Konsortium der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft und der EFTA zur Koordination der Zusammenarbeit mit den Zollverwaltungen der Länder Mittel- und Osteuropas. - EUSt
Einfuhrumsatzsteuer - EUStBV
Einfuhrumsatzsteuerbefreiungsverordnung vom 11.08.1992 - EVerbrStBV
Einfuhr-Verbrauchsteuerbefreiungsverordnung vom 08.06.1999 - EVU
Erstverarbeitungsunternehmen - EWG
Europäische Wirtschaftsgemeinschaft - EWR
Europäischer Wirtschaftsraum - EZG
Erzeugergemeinschaft - EZT
Elektronischer Zolltarif
F
- Falsifikat
Ein Falsifikat ist eine Fälschung. Der Fälscher verletzt bewusst die Rechte (Marke, Patent, etc.) des Markenherstellers. Er raubt allerdings nicht unbedingt die Idee (vgl. "Plagiat"), vielmehr produziert er einen Gegenstand und kennzeichnet ihn mit einer Marke, um über Herkunft und Qualität zu täuschen. - FG
Finanzgericht - FGO
Finanzgerichtsordnung - Fifo-Prinzip (first in - first out)
Sind Einfuhrwaren oder Waren der vorübergehenden Ausfuhr aufgrund einer Bewilligung, aber mit mehreren Zollanmeldungen- in ein Nichterhebungsverfahren übergeführt worden, so gilt die Zuführung von Waren oder Erzeugnissen zu einer neuen zollrechtlichen Bestimmung jeweils für die betroffenen Einfuhrwaren als Beendigung des Verfahrens, die mit der ältesten Zollanmeldung in das Verfahren übergeführt worden sind;
- in eine aktive Veredelung (Verfahren der Zollrückvergütung) oder passive Veredelung übergeführt worden, so gelten die Veredelungserzeugnisse als jeweils aus den betroffenen Einfuhrwaren oder Waren der vorübergehenden Ausfuhr hergestellt, die mit der ältesten Zollanmeldung in das Verfahren übergeführt worden sind.
- FKS
Finanzkontrolle Schwarzarbeit - fob
free on board - Forderungspfändung
Es werden Forderungen gepfändet, die der Vollstreckungsschuldner gegen einen Dritten hat, z.B. Bankguthaben, Arbeitslohn. - freier Verkehr
siehe zollrechtlich freier Verkehr - FTAM
File Transfer, Access und Management
G
- G 7-Staaten
Zusammenschluss der größten Industriestaaten (Frankreich, Italien, Japan, Kanada, USA, Vereinigtes Königreich und Deutschland) - GATT
Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen (General Agreement on Tariffs and Trade) - Gefahr im Verzug
Gefahr im Verzug besteht dann, wenn anzunehmen ist, dass infolge der Verzögerung einer Durchsuchung der Erfolg der Durchsuchung gefährdet werden könnte. - gemeinsame Lagerung
Das ist die Lagerung von nicht im Zolllagerverfahren befindlichen Gemeinschaftswaren mit im Verfahren befindlichen Nichtgemeinschaftswaren in denselben Räumlichkeiten, bei der der zollrechtliche Status jeder Warenart nicht jederzeit festgestellt werden kann. Sie darf nur dann bewilligt werden, wenn die Waren zu demselben achtstelligen KN-Code gehören sowie dieselbe Handelsqualität und dieselben technischen Merkmale besitzen. Waren mit Vorfinanzierung sind von der gemeinsamen Lagerung ausgeschlossen. - gemVV
gemeinsames Versandverfahren - Gemeinschaftsware
Hierunter fallen insbesondere Waren, die- vollständig im Zollgebiet der Gemeinschaft gewonnen oder hergestellt sind oder
- außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft gewonnen oder hergestellt wurden und ordnungsgemäß in den zollrechtlichen freien Verkehr überführt wurden. mehr ...
- Gestellung
Gestellung bedeutet Mitteilung, dass sich eine ein- oder auszuführende Ware körperlich bei einer Zollstelle oder einem zugelassenen Ort befindet. - GG
Grundgesetz - Globalisierung
Globalisierung ist eine Vereinfachungsregelung bei der aktiven Veredelung, wonach die während eines Kalendermonats bzw. Vierteljahres beginnenden Wiederausfuhrfristen zusammengefasst erst am letzten Tag eines der folgenden Monate (monatliche Globalisierung) bzw. der folgenden Vierteljahre (vierteljährliche Globalisierung) ablaufen. - Grundstoff
Chemikalie, die für die unerlaubte Herstellung von Betäubungsmitteln missbraucht werden kann, unterliegt besonderen Kontrollen und Überwachungsmechanismen nach dem Grundstoffüberwachungsgesetz. - GÜG
Gesetz zur Überwachung des Verkehrs mit Grundstoffen, die für die unerlaubte Herstellung von Betäubungsmitteln missbraucht werden können (Grundstoffüberwachungsgesetz vom 7. Oktober 1994). - GÜS
Gemeinsame Stelle des Bundes- und des Zollkriminalamts; dieser Stelle ist der Verdacht von Verstößen gegen das Grundstoffüberwachungsgesetz zu melden. - gVV
gemeinschaftliches Versandverfahren - GZK
GATT-Zollwertkodex
H
- handelspolitische Maßnahmen
Handelspolitische Maßnahmen sind nichttarifliche Maßnahmen, die im Rahmen der gemeinsamen Handelspolitik durch Gemeinschaftsvorschriften über die Regelungen für die Ein- und Ausfuhr von Waren getroffen worden sind. Beispielhaft können mengenmäßige Beschränkungen sowie Ein- und Ausfuhrverbote genannt werden. - Hauptverpflichteter (HV)
Der Hauptverpflichtete (HV) ist der Inhaber eines gemeinschaftlichen/gemeinsamen Versandverfahrens. Damit treffen ihn alle damit zusammenhängenden Pflichten. - HS
Harmonisiertes System zur Bezeichnung und Codierung der Waren - HZA
Hauptzollamt
I
- IFS
Internationale Frachtstation - IHK
Industrie- und Handelskammer - Immobiliarvollstreckung
Immobiliarvollstreckung ist die Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen. Vollstreckungsmittel sind Zwangshypothek, Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung. - InsO
Insolvenzordnung - integrierte Bewilligung
Die integrierte Bewilligung ist eine gemeinsame Bewilligung für mehrere Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung. - IPZ
Internationales Postzentrum - IRU
International Road Transport Union - ISDN
leitungsvermitteltes digitales Wählnetz zur Übertragung von Sprache und Daten (Intergrated Services Digital Network) - ISO-Alpha-2-Code für Länder
Der ISO-Alpha-2-Code bezeichnet einen Ländercode, der aus zwei Buchstaben besteht (z.B. DE für Deutschland). - ISO-Alpha-3-Code für Währungen
Der ISO-Alpha-3-Code bezeichnet einen Währungscode, der aus drei Buchstaben besteht (z.B. EUR für Euro). Die aktuellen Währungscodes sind dem Merkblatt zum Einheitspapier zu entnehmen. - ISPS
Internationale Seepoststation - IT
Informationstechnik: Datenverarbeitung - ITU
internationale Fernmeldeunion (UN-Organisation), (International Telecommunication Union) - IWM Zoll
Informations- und Wissensmanagement der Zollverwaltung - IZA
Internetzollanmeldung
J
- juristische Person
Juristische Person ist ein rechtstechnischer Begriff, der eine Organisation beschreibt, der durch die Rechtsordnung eine eigene Rechtsfähigkeit verliehen wurde. Sie nimmt durch ihre Organe am Rechtsleben teil. Es wird unterschieden zwischen juristischen Personen des privaten Rechts wie die Aktiengesellschaft, die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die eingetragenen Vereine oder Genossenschaften, und den juristischen Personen des öffentlichen Rechts (das sind die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts).
K
- Kf-VO
Kleinsendungs-Einfuhrfreimengen-Verordnung - KLR
Kosten- und Leistungsrechnung - KN
Kombinierte Nomenklatur - KOBRA
Kontrolle bei der Ausfuhr: DV-Verfahren - KoSt ATLAS
Koordinierende Stelle ATLAS - KrWaffKontrG
Kriegswaffenkontrollgesetz
L
- Lagerhalter
Lagerhalter ist derjenige, der eine Bewilligung für den Betrieb eines Zolllagers erhalten hat. Er muss im Zollgebiet der Gemeinschaft ansässig sein. - Lagertypen
Es gibt sechs verschiedene Zolllagertypen, die darüber hinaus in öffentliche und private Zolllager unterschieden werden.- Öffentliche Zolllager: Typen A, B, F
- Private Zolllager: Typen C, D, E
M
- MAR-INFO
Ein internationales IT-Verfahren, das der Bekämpfung des Rauschgiftschmuggels im Seeverkehr dient. - Mengenabgleichung
Die Mengenabgleichung ist eine zusammenfassende Übersicht aller Zu- und Abgänge eines Abrechnungszeitraumes im Rahmen des aktiven Veredelungsverkehrs - Mischzoll
Kombination aus einem spezifischem Zoll und einem Wertzoll - Mitgliedstaaten
Gemeint sind die 25 Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft:- Belgien
- Dänemark
- Deutschland
- Estland
- Finnland
- Frankreich
- Griechenland
- Großbritannien
- Irland
- Italien
- Lettland
- Litauen
- Luxemburg
- Malta
- Niederlande
- Österreich
- Polen
- Portugal
- Schweden
- Slowakische Republik
- Slowenien
- Spanien
- Tschechische Republik
- Ungarn und
- Zypern.
- MO
Marktordnung - MOE L
mittel- und osteuropäische Länder - Monopolgebiet
Das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ohne das Gebiet von Büsingen und ohne die Insel Helgoland (§ 2 BranntwMonG). Das Monopolgebiet ist dem Steuergebiet gleichzusetzen. - MRN
Registriernummer eines Versandverfahrens (Movement Reference Number) - MTA
Message Transfer Agent: Nachrichtenverteiler in einem Nachrichtenübertragungssystem
N
- Nacherhebung
Nachforderung von Abgaben - NAFTA
North-American Free Trade Area, Nordamerikanische Freihandelszone, Mitglieder: USA, Kanada, Mexiko - nämliche Ware
Nämliche Ware bedeutet identische Ware. - Nämlichkeitsprinzip
Begriff aus dem Verfahren der Aktiven Veredelung und dem Umwandlungsverfahren. Er bedeutet, dass die bei Veredelung und Umwandlung eingesetzten Erzeugnisse mit den Einfuhrwaren identisch sein müssen. Im Gegensatz dazu steht das Äquivalenzprinzip (nur in der aktiven Veredelung möglich). - NATO
North Atlantic Treaty Organisation, Verteidigungsbündnis zwischen den Parteien des Nordatlantik-Vertrags - NCTS
New Computerized Transit System: IT-gestütztes gemeinschaftliches/gemeinsames Versandverfahren - Nichterhebungsverfahren
Sammelbezeichnung für bestimmte Zollverfahren (wie z.B. Versandverfahren, Zolllagerverfahren, Umwandlungsverfahren und die vorübergehende Verwendung), in die Nichtgemeinschaftswaren übergeführt werden. Bei der Überführung von Waren in ein Nichterhebungsverfahren werden keine Einfuhrabgaben erhoben. In der aktiven Veredelung gibt es sowohl das Nichterhebungsverfahren als auch das Verfahren der Zollrückvergütung. - Nichtgemeinschaftsware
Nichtgemeinschaftswaren sind andere als Gemeinschaftswaren. mehr ... - NIZZA
IT-Verfahren NIZZA
(neues IT-unterstütztes Zollzahlstellenverfahren) - NTS
Nato-Truppenstatut, das Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages über die Rechtsstellung ihrer Truppen vom 19. Juni 1951
O
- OECD
Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Organization for Economic Cooperation an Development) - OFD
Oberfinanzdirektion - öffentliche Zolllager
Öffentliche Zolllager sind durch jedermann nutzbare Zolllager der Typen A, B und F. - Ort des Verbringens (OdV)
Der Ort des Verbringens ist die Stelle, an der eine Nichtgemeinschaftsware in das Zollgebiet der Gemeinschaft eintritt.
P
- passive Veredelung
In diesem Verfahren werden Gemeinschaftswaren zur Durchführung von Veredelungsvorgängen vorübergehend aus der EG ausgeführt. Bei der Wiedereinfuhr wird berücksichtigt, dass in ihnen aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft stammende Waren enthalten sind. Dadurch vermindert sich der Abgabenbetrag. - pdf
universelles Dateiformat; Abkürzung für "portable document format" - Pfändungsverfügung
Die Pfändung einer Forderung wird durch die Vollstreckungsstelle veranlasst. Sie erfolgt durch eine dem Drittschuldner zuzustellende schriftliche Verfügung der Vollstreckungsbehörde. Der Schuldner erhält eine Kopie. - PfP
Partnership for Peace, Verteidigungsbündnis zwischen der NATO und weiteren Staaten - Plagiat
Als Plagiat bezeichnet man eine Schutzrechtsverletzung aus dem Bereich "Design", also Urheberrechts- und Geschmacksmusterrechtsverletzungen. Der Plagiator verletzt die o.a. Rechte bewusst, in dem er fremdes Ideengut (Geistesgut) als eigenes ausgibt. Als Beispiele seien hier angeführt: Gläserformen, Handtaschen, Möbelstücke, Werkzeuge etc. - Plus Zoll
Projekt Planung und Steuerung zum Aufbau eines Controlling Systems - Präferenz
Zollbegünstigung, Gewährung eines ermäßigten Zollsatzes - Precursor
englische Bezeichnung für Grundstoffe für Betäubungsmittel (Chemikalien, die für die unerlaubte Herstellung von Betäubungsmitteln missbraucht werden können) - PRMD
private Management Domain, privater Verwaltungsbereich (in einem X.400-System) - PRMD-PRMD-Kopplung
direkte Verbindung zwischen zwei privaten X.400-Verwaltungsbereichen - private Zolllager
nur durch den Lagerhalter nutzbare Zolllager der Typen C, D und E - Proliferation
Unter Proliferation versteht man die Weiterverbreitung von atomaren, biologischen und chemischen Waffen und ihrer Trägersysteme. - psychotrope Stoffe
im EG-Recht verwendeter Begriff für Betäubungsmittel
Q
R
- RL
Richtlinie - RUA
abgesetzte Einheit als Schnittstelle zwischen dem Benutzer und dem Nachrichten-Handling-System (Remote User Agent) - RZZ
Rat für Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zollwesens, Vorgängerorganisation des WCO
S
- SAD
englisch = single administrative document; englische Bezeichnung des Einheitspapiers - SchaumwZwStG
Gesetz zur Besteuerung von Schaumwein und Zwischenerzeugnissen - SGB
Sozialgesetzbuch. Dieses Gesetz ist in 10 Bücher aufgeteilt (SGB I bis SGB X). - SOKA-BAU
SOKA-BAU ist der gemeinsame Name für die "Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes VVaG (ZVK-Bau)" und die "Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK)", die wie ein einheitliches Unternehmen arbeiten.
Als gemeinsame Einrichtungen der Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft (Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V., Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. und Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt) wurden sie gegründet, um den Arbeitnehmern dieses Wirtschaftszweiges einen Ausgleich für eine Reihe von strukturbedingten Benachteiligungen zu bieten. - Sozialleistungen
Sozialleistungen sind alle Geld- und Sachleistungen, die Privatpersonen überwiegend vom Staat erhalten. Sie verhindern, dass Menschen durch bestimmte Risiken wie z.B. Krankheit oder Arbeitslosigkeit existenziell gefährdet werden. Sozialleistungen sichern jedem eine ausreichende wirtschaftliche Lebensgrundlage. Finanziert werden sie im Wesentlichen durch Beiträge der Versicherten und der Arbeitgeber sowie durch Zuweisungen des Staates. - spezifischer Zoll
Unterliegt eine Ware einem spezifischen Zollsatz, ist nicht ihr Zollwert für die Höhe des zu erhebenden Zolls entscheidend, sondern die jeweils spezifische Größe wie z.B. die Menge, das Eigengewicht oder die Länge der Ware. - Statuswechsel-Truppenzollrecht
Der Statuswechsel im Sinne des Truppenzollrechtes bedeutet den Verlust der Rechtsstellung als Mitglied einer ausländischen Truppe, in der Regel durch Ausscheiden aus dem Dienst oder Versetzung in den Ruhestand. - Status-zollrechtlich
siehe zollrechtlicher Status - StBA
Statistisches Bundesamt - Steuergebiet
"Steuergebiet" im Sinne des deutschen Verbrauchsteuerrechts ist das Gebiet, in dem die nationalen Verbrauchsteuergesetze gelten. Das Steuergebiet umfasst das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ohne das Gebiet von Büsingen und ohne die Insel Helgoland. - steuerliche Nebenleistungen
Steuerliche Nebenleistungen sind Verspätungszuschläge, Zinsen, Säumniszuschläge, Zwangsgelder und Kosten. - StGB
Strafgesetzbuch - StPO
Strafprozessordnung - Summarische Anmeldung (SumA)
In einer summarischen Anmeldung werden die Waren aufgeführt, die gestellt wurden. - synthetische Drogen
Synthetische Drogen wie z.B. Amphetamine, LSD oder Ecstasy werden aus chemischen Grundstoffen aufgebaut. Im Gegensatz hierzu werden Drogen wie Haschisch, Heroin oder Kokain aus natürlichen Ausgangsprodukten hergestellt. Die synthetischen Drogen werden regelmäßig in illegalen Labors ohne jede Qualitätskontrolle hergestellt, was neben dem hohen Suchtpotenzial zu einem nicht kalkulierbaren Gesundheitsrisiko führt.
T
- TabStG
Tabaksteuergesetz - tafelfertige Lebensmittel
Lebensmittel und Getränke, die, ohne weiter zubereitet werden zu müssen (z.B. durch Erhitzen oder Braten) unmittelbar für den menschlichen Verzehr geeignet sind. - TARIC
integrierter Tarif der Europäischen Gemeinschaft (Tarif Intégré des Communautés Européennes) - TCP
Versandprojekt der EU-Kommission (Transit Computerisation Project) - TierSG
Tierseuchengesetz - TIR Übereinkommen
Internationales Übereinkommen zur grenzüberschreitenden Beförderung mit Lastkraftwagen (les transports internationaux de marchandises par véhicules routiers) - TN
Teilnehmer - TrZG
Truppenzollgesetz - TrZO
Truppenzollordnung
U
- UA
Unterabteilung - Überholung
Im Rahmen einer Überholung soll festgestellt werden, ob Nichtgemeinschaftswaren eingeführt und ordnungsgemäß gestellt worden sind. - übliche Behandlungen
Darunter sind Behandlungen von in das Zolllagerverfahren übergeführten Waren (Einfuhrwaren) zu verstehen, die ihrer Erhaltung, der Verbesserung ihrer Aufmachung und Handelsgüte oder der Vorbereitung ihres Vertriebs oder Weiterverkaufs dienen (Liste der üblichen Behandlungen abschließend aufgeführt in Anhang 72 ZK-DVO). - ÜLG
überseeische Länder und Gebiete - Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer ist eine Verkehrsteuer, mit der grds. jeder Ver- oder Gebrauch von Waren und Dienstleistungen (d.h. vom Letztverbraucher erworbene Güter und in Anspruch genommene Dienstleistungen) belastet wird. Das Umsatzsteuergesetz kennt neben einer Steuerbefreiung, also dem Steuersatz von 0 %, noch zwei weitere Steuersätze:- den allgemeinen Steuersatz von 19 %
- den ermäßigten Steuersatz von 7 %
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Schlüssel für die Teilnahme am EG-Binnenmarkt ist die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.). Wer sie besitzt, kann steuerfrei Waren in einen anderen EG-Mitgliedstaat liefern. Damit im Bestimmungsland die Besteuerung der Waren erfolgen kann, muss auch der Erwerber eine gültige USt-IdNr. besitzen. In Deutschland wird sie auf Antrag vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) an deutsche Unternehmer vergeben. mehr ... - Umwandlungsverfahren
In einem Umwandlungsverfahren werden Waren Be- oder Verarbeitungen unterzogen, die zu einer niedrigeren Verarbeitungsstufe und damit zu einer geringeren Abgabenbelastung führen. Es spielt besonders im Recyclingbereich eine Rolle. - Unbedenklichkeitsbescheinigung
Amtliches Formular, das bei der Anmeldung eines aus dem Ausland eingeführten Kraftfahrzeuges der Kfz-Zulassungsstelle vorgelegt werden muss. Mit der Ausstellung dieser Bescheinigung bestätigt die Zollstelle, dass gegen die Zulassung des darin genannten Fahrzeuges keine (zollrechtliche) Einwände bestehen, d.h., dass das Fahrzeug ordnungsgemäß verzollt wurde. - unvollständige Zollanmeldung (UZA)
Die unvollständige Zollanmeldung ist eine Zollanmeldung, die nicht alle geforderten Angaben enthält bzw. der noch Unterlagen fehlen. mehr ...
V
- V 4-Länder
siehe Visegrád-Staaten - vereinfachtes Anmeldeverfahren (VAV)
Dieses Bewilligungsverfahren stellt eine Verfahrensvereinfachung bei der Abgabe der Zollanmeldung dar. In der "vereinfachten" Zollanmeldung werden nur die notwendigsten Angaben gemacht und Unterlagen vorgelegt. Zu einem späteren Zeitpunkt muss/kann, je nach Bewilligung, eine ergänzende Zollanmeldung abgegeben werden, die ggf. globaler, periodischer (z.B. monatlich) oder zusammenfassender Art sein kann. mehr ... - vereinfachte Verfahren
Bei der schriftlichen Zollanmeldung werden drei Vereinfachungsmöglichkeiten unterschieden:- die unvollständige Zollanmeldung (UZA),
- das vereinfachte Anmeldeverfahren (VAV) und
- das Anschreibeverfahren (ASV).
- Veredelungserzeugnisse
Alle Waren, die aus zugelassenen Veredelungsvorgängen hervorgehen. - Verfahren der Zollrückvergütung
Das Zollrückvergütungsverfahren ist eine Verfahrensform bei der aktiven Veredelung, bei der zunächst die Einfuhrabgaben für die Einfuhrwaren erhoben und nach Ausfuhr von Veredelungserzeugnissen aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft wieder erstattet werden. - Versandverfahren
Ein Versandverfahren dient dazu, Waren "unverzollt" - unter Aussetzung der eigentlich zu zahlenden Einfuhrabgaben - zu befördern. - Verzeichnis der Lagerbestände
Dieses Verzeichnis ist im Zolllagerverfahren vom Lagerhalter jährlich der überwachenden Zollstelle vorzulegende Auflistung des in den zugelassenen Orten befindlichen Warenbestandes, möglichst zum Stichtag der Inventur. - Visegrád-Staaten
Visegrád-Staaten waren bis zu ihrem Beitritt in die EG am 01.05.2004 Ungarn, Polen, Slowakische Republik und Tschechische Republik. - VO
Verordnung - vorschriftswidriges Verbringen
Fachausdruck für "Schmuggel" - Vorsteuerabzug
Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen ist ein Unternehmer berechtigt, von der Steuer, die er für seine Umsätze gegenüber der Finanzbehörde schuldet, die Umsatzsteuerbeträge (Vorsteuern) abzuziehen, die ihm andere Unternehmer für ihre an ihn ausgeführten steuerpflichtigen Umsätze in Rechnung gestellt haben. So wird sichergestellt, dass bei jedem steuerpflichtigen Umsatz nur der bei dem jeweiligen Umsatz erzielte Mehrwert der Ware mit Umsatzsteuer belastet wird. mehr ... - vorübergehende Verwahrung
Zeitraum zwischen der Gestellung einer Ware und dem Erhalt einer zollrechtlichen Bestimmung - vorübergehende Verwendung
Dieses Verfahren dient der vorübergehenden Einfuhr von Nichtgemeinschaftswaren. Da diese nicht in den Wirtschaftskreislauf eingehen, sind sie vollständig oder teilweise von den Einfuhrabgaben befreit. - vorzeitige Ausfuhr
Die bei der aktiven Veredelung bestehende Möglichkeit, aus äquivalenten Waren (Ersatzwaren) hergestellte Veredelungserzeugnisse vor der Einfuhr von Einfuhrwaren aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft auszuführen. - VSF
Vorschriftensammlung Bundesfinanzverwaltung - VSt
Verbrauchsteuer (auch VerbrSt) - VuB
Verbote und Beschränkungen - VwVG
Verwaltungsvollstreckungsgesetz - vZTA
verbindliche Zolltarifauskunft
W
- WA
Washingtoner Artenschutzübereinkommen (Convention on International Trade in Endangered Species-CITES), Übereinkommen zum Schutz gefährdeter Tier- und Pflanzenarten - Waren
Alle beweglichen Handelsgüter, die sich in das Zolltarifschema einordnen lassen, sowie der elektrische Strom. - WCO
World Customs Organisation, Nachfolgeorganisation des RZZ - Wertzoll
Der Wertzollsatz drückt bei der Bemessung des Zolls einen Vomhundertsatz des zuvor ermittelten Zollwerts aus (z.B. 5 %). - wirtschaftliche Verhältnisse
Als wirtschaftliche Verhältnisse werden die materiellen Lebensumstände (Vermögenswerte und Schulden) einer Person bezeichnet. Beispiele dafür sind: Arbeitseinkommen, Lebensversicherung, Besitz eines Autos, Darlehensverpflichtungen. - wirtschaftliche Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Bewilligung eines Zollverfahrens mit wirtschaftlicher Bedeutung, wobei eine Abwägung der Interessen des Antragstellers mit dem erforderlichen Verwaltungsaufwand der Zollverwaltung vorgenommen wird. Die Voraussetzungen können per Gesetz als erfüllt gelten oder als Einzelfälle geprüft werden. - WTO
Welthandelsorganisation (World Trade Organization) - WZG
Warenzeichengesetz
X
- X.400
internationaler Standard für elektronische Post
Y
Z
- ZA
Zollamt - Zahlungsaufschub
Der Zahlungsaufschub ist eine Zahlungserleichterung, bei dem die Einfuhrabgaben nicht sofort bei der Zollabfertigung entrichtet werden. Die Zahlung kann je nach bewilligtem Zahlungsaufschub (z.B. Einzelaufschub, globaler Zahlungsaufschub) zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. mehr ... - ZFdG
Zollfahndungsdienstgesetz - ZIVIT
Zentrum für Informationsverarbeitung und Informationstechnik - ZK-DVO
Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission mit Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaft vom 02. Juli 1993 (ABl. EG Nr. L 253 vom 11.11.1993) - ZKostV
Zollkostenverordnung - ZLA
Zolllehranstalt - Zollanmelder
siehe Anmelder - Zollanmeldung
Eine Zollanmeldung ist die Handlung, mit der eine bestimmte Person die Absicht bekundet, eine Ware in ein bestimmtes Zollverfahren überzuführen. mehr ... - Zollbefreiungsverordnung
VO (EWG) Nr. 918/83 des Rates über das gemeinschaftliche System der Zollbefreiungen vom 28. März 1983 - Zollbefund
Der Umfang und die Ergebnisse der Überprüfung der Zollanmeldung werden (insbesondere im gewerblichen Verkehr) in einem sog. Zollbefund schriftlich festgehalten. - Zollgebiet der Gemeinschaft
Das Zollgebiet der Gemeinschaft ist ein begrenzter geografischer Raum, in dem das Zollrecht der Europäischen Gemeinschaft einheitliche Anwendung findet. Das Zollgebiet entspricht grds. dem Staatsgebiet der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft.
Hierzu gehören derzeit- Belgien
- Bulgarien
- Dänemark
- Deutschland
- Estland
- Finnland
- Frankreich
- Griechenland
- Großbritannien
- Irland
- Italien
- Lettland
- Litauen
- Luxemburg
- Malta
- Niederlande
- Österreich
- Polen
- Portugal
- Rumänien
- Schweden
- Slowakische Republik
- Slowenien
- Spanien
- Tschechische Republik
- Ungarn und
- Zypern.
- Zollfahndungsamt (ZFA)
Die Zollfahndungsämter sind örtliche Behörden der Zollverwaltung. Sie unterstehen dem Zollkriminalamt, der Zentralstelle des Zollfahndungsdienstes. Sie sind für die Ermittlung von den der Zollverwaltung zur Verfolgung zugewiesenen Straf- und Ordnungswidrigkeitentatbeständen zuständig. - Zollfahndungsdienst
Alle Zollfahndungsämter und das Zollkriminalamt bilden den Zollfahndungsdienst. - Zollkodex (ZK)
Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaft vom 12. Oktober 1992 (ABl. EG Nr. L 302 vom 19.10.1992, berichtigt mit ABl. EG Nr. L 79/84 vom 01.04.1993) (Abk.: ZK). - Zollkommissariat (ZKom)
Ein Zollkommissariat ist ein Amt zur Überwachung des Warenverkehrs über die Grenzen des Bundesgebiets, soweit diese auch EG-Außengrenzen sind - Zollkriminalamt (ZKA)
Das Zollkriminalamt ist die Zentralstelle des deutschen Zollfahndungsdienstes mit Sitz in Köln. Hauptaufgabe des ZKA ist die Verhütung und Verfolgung der mittleren, schweren und organisierten Zollkriminalität. - Zolllager
Im Zolllagerverfahren können an bestimmten zugelassenen Orten oder Lagereinrichtungen Waren unversteuert gelagert werden.
Zolllager dienen hauptsächlich dazu, diese Waren für die Dauer der Lagerung von der Erhebung von Einfuhrabgaben und grundsätzlich von der Anwendung handelspolitischer Maßnahmen (z.B. Vorlage von Einfuhrgenehmigungen) freizuhalten. - Zollnummer
Von der Bundeszollverwaltung zentral vergebene Identifikations- bzw. Ordnungsnummer für Beteiligte, die an Verfahren mit IT-Unterstützung oder an bestimmten Genehmigungsverfahren teilnehmen bzw. regelmäßig Zollanmeldungen abgeben. mehr ... - zollrechtlich freier Verkehr
Waren, die aus einem Drittland in die EG eingeführt und verzollt (Bezahlung von Einfuhrabgaben und Erledigung aller Formalitäten) wurden, befinden sich im zollrechtlich freien Verkehr. Diese Waren sind inländischen Waren gleichgestellt und es kann frei über sie verfügt werden. - zollrechtliche Bestimmung
Eingeführte Waren müssen innerhalb bestimmter Fristen einer der nachfolgenden zollrechtlichen Bestimmungen (abschließende Aufzählung) zugeführt werden:- die Überführung in ein Zollverfahren,
- Verbringen in eine Freizone oder ein Freilager,
- Wiederausfuhr,
- Vernichtung oder Zerstörung,
- Aufgabe zugunsten der Staatskasse.
- zollrechtlicher Status
Waren, die sich im Zollgebiet der EG befinden, haben entweder den Status einer Gemeinschaftsware oder den Status einer Nichtgemeinschaftsware. Von dem zollrechtlichen Status einer Ware hängt die Art der zollamtlichen Behandlung ab. - Zollrückvergütung
Im Verfahren der Zollrückvergütung werden die für die Veredelung bestimmten Nichtgemeinschaftswaren (Einfuhrwaren) zunächst in den zollrechtlich freien Verkehr unter Erhebung der Einfuhrabgaben übergeführt. Die Einfuhrabgaben werden auf Antrag erstattet oder erlassen, wenn die Waren in Form von Veredelungserzeugnissen aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft ausgeführt werden. - Zollsatz
Dieser bestimmt die Höhe des zu zahlenden Zolls und kann sich darstellen als- spezifischer Zollsatz,
- Wertzollsatz oder
- Mischzollsatz (spezifischer Zollsatz + Wertzollsatz)
- Zollschuld
Zollschuld ist eine Verbindlichkeit eines Zollbeteiligten (Zollschuldner) gegenüber der Zollverwaltung. Die Verbindlichkeit verpflichtet zur Zahlung der Abgaben in der festgelegten Höhe (persönliche Zahlungspflicht). mehr ... - Zollschuldner
Der Zollschuldner ist die Person, die zur Zahlung der Einfuhrabgaben verpflichtet ist. - Zollstraßen
Zollstraßen sind Land-, Wasserstraßen, Rohrleitungen und sonstige Beförderungswege, auf denen Waren in das oder aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft ein- oder ausgeführt werden müssen. - ZollV
Zollverordnung vom 23.12.1993 - Zollverfahren
Es werden folgende Zollverfahren unterschieden:- zollrechtlich freier Verkehr,
- Versandverfahren,
- Zolllagerverfahren,
- aktive Veredelung,
- Umwandlungsverfahren,
- vorübergehende Verwendung,
- passive Veredelung und
- Ausfuhrverfahren.
- Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung
Dies sind folgende Zollverfahren:- Zolllagerverfahren,
- aktive Veredelung,
- Umwandlungsverfahren,
- vorübergehende Verwendung und
- passive Veredelung.
- ZollVG
Zollverwaltungsgesetz vom 21.12.1992 - ZPLA
Zolltechnische Prüfungs- und Lehranstalt. mehr ... - ZPO
Zivilprozessordnung - ZSM
Zentralstelle Such- und Mahnverfahren - zugelassene Orte
Das sind unter zollamtlicher Überwachung stehende geschlossene Räume oder andere abgegrenzte Orte, z.B. Freiflächen, Tanks, Silos etc., die für die Durchführung des Zolllagerverfahrens bewilligt wurden.
Lager des Typs C oder D können an mehreren Orten zugelassen werden. - zugelassener Empfänger (ZE)
Ein zugelassener Empfänger (ZE) kann Waren, die im gemeinschaftlichen/gemeinsamen Versandverfahren befördert werden, direkt in seinem Betrieb oder an einem anderen festgelegten Ort in Empfang nehmen. - zugelassener Versender (ZV)
Ein zugelassener Versender (ZV) kann gemeinschaftliche/gemeinsame Versandverfahren in Anspruch nehmen, ohne dass die Waren bei der Abgangsstelle gestellt und die ausgefüllte Versandanmeldung hierfür vorgelegt werden muss. - Zusammenlagerung
Gemeinschaftswaren können nach Bewilligung ohne Überführung in das Zolllagerverfahren zusammen mit Nichtgemeinschaftswaren, die in das Zolllagerverfahren übergeführt wurden, unter bestimmten Voraussetzungen in demselben Zolllager oder derselben Lagereinrichtung gelagert werden.


