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Zoll online > Pressemitteilungen > Sonstiges > Archiv 2010 > Verbotene Kühlschränke

München, 27. Juli 2010

Verbotene Kühlschränke

FCKW-belastete Kühlschränke dürfen nicht exportiert werden

Lkw mit FCKW-belasteten Kühlschränken Einen Lkw-Auflieger, unter anderem beladen mit FCKW-haltigen Kühlschränken, haben Zollbeamte des Zollamts Garching-Hochbrück am Montag, dem 26. Juli 2010, sichergestellt.

Der 50-jährige Münchner Gebrauchtwarenhändler gab an, dass alle Kühlschränke frei von FCKW-haltigen Kühlmitteln seien. Bei einer anschließend durchgeführten Kontrolle stellte sich allerdings heraus, dass 16 Geräte das Kühlmittel Dichlordifluormethan (R 12) enthielten.

Da die Ausfuhr von FCKW-belasteten Produkten verboten ist, wurde in Zusammenarbeit mit der Regierung von Oberbayern die für den Kosovo bestimmte Sendung nicht für den Export freigegeben und sichergestellt.

"Die FCKW-haltigen Kühlschränke müssen nun auf Kosten des Exporteurs fachgerecht entsorgt werden", so Thomas Meister, Pressesprecher des Hauptzollamts München.

Die weiteren Ermittlungen hat die Kriminalpolizei München übernommen.

Zusatzinformation

Produkte, die das Kältemittel R 12 beinhalten, unterliegen einem Ausfuhrverbot gemäß Art. 20 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1005/2009.

Herausgeber:
Hauptzollamt München
Sophienstraße 6
80333 München

Kontakt:
Thomas Meister
Tel.: 089/975-90717
Fax: 089/975-90706
E-Mailpresse-zoll@hzam1.bfinv.de




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