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Zoll online > Pressemitteilungen > Schwarzarbeitsbekämpfung > Archiv 2010 > Drei Jahre Haft für Allgäuer Bauunternehmer

Augsburg, 27. Juli 2010

Drei Jahre Haft für Allgäuer Bauunternehmer

Baufirma in Slowenien diente als Rekrutierungsbüro für rumänische Arbeitskräfte

Um sich Sozialabgaben und Lohnkosten zu sparen, wurde ein Memminger Unternehmer der Baubranche international tätig. Er gründete offiziell eine weitere Baufirma in Slowenien. Die Ermittlungen des Hauptzollamts Augsburg ergaben, dass diese Firma tatsächlich nicht als Bauunternehmen, sondern als reines Anwerbebüro für rumänische Elektriker gegründet und geführt wurde.

Über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr reisten 62 Rumänen über Slowenien nach Deutschland ein, um hier als Bauarbeiter konkurrenzlos billig ihre Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen. Formell wurde den slowenischen und deutschen Behörden vorgetäuscht, dass die slowenische Firma als eigenständige Baufirma ihre rumänischen Elektriker und Bauarbeiter der Memminger Baufirma zur Verfügung stellte.

Die rumänischen Arbeitnehmer wurden als Bauarbeiter eingestellt und, ohne auch nur einen Tag in Slowenien gearbeitet zu haben, mit EU-Entsendebescheinigungen, also mit einem slowenischen Versicherungsnachweis, nach Deutschland entsendet, mit der Folge, dass die rumänischen Arbeitnehmer in Deutschland arbeiteten, ohne dass der Memminger Bauunternehmer auch nur einen Cent in das Deutsche Sozialversicherungssystem abführte. Eine vermeintlich lukrative Geschäftsidee.

Die Beamten des Hauptzollamts Augsburg durchsuchten im Verlauf der Ermittlungen Baustellen in Memmingen, München und Nürnberg, die Geschäftsräume des Bauunternehmers sowie der deutschen Auftraggeber. Die zu Unrecht ausgestellten EU-Entsendebescheinigungen wurden im Zuge eines internationalen Überprüfungsverfahrens von Slowenien zurückgenommen. Insgesamt deckten die Zöllner einen Schaden von über 600.000 Euro auf. Darüber hinaus konnte nachgewiesen werden, dass die rumänischen Arbeiter ausgebeutet wurden. Sie erhielten nicht den in Deutschland vorgeschriebenen Mindestlohn von 9,40 Euro pro Stunde, sondern mussten sich mit einem Stundenlohn von etwa 4 Euro zufrieden geben.

Der Memminger Bauunternehmer wurde nun vom Amtsgericht Augsburg wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt und Lohnwucher zur Verantwortung gezogen. Da der Angeklagte voll geständig war und Reue zeigte, wich das Gericht vom beantragten Strafmaß ab und verurteilte den Bauunternehmer zu drei Jahren Haft, die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden konnten.

Von der Behauptung des Verurteilten, dass diese Vorgehensweise in Deutschland doch üblich sei, ließ sich das Gericht nicht beeindrucken. Der Richter klärte den Verurteilten vielmehr darüber auf, dass genau solche Machenschaften zu Beitragserhöhungen führen und somit die Solidargemeinschaft der Versicherten hierfür letztlich die Zeche zahlen muss.

Dass die Memminger Baufirma bei Ausschreibungen zudem konkurrenzlos günstige Angebote abgeben konnte und redliche Konkurrenzfirmen daher das Nachsehen hatten, versteht sich von selbst.
Das Gerichtsverfahren zeigt auf, dass die deutsche Zollverwaltung auch international agierenden Betrügern auf die Schliche kommt und die Gerichte diese hart bestrafen.

Herausgeber:
Hauptzollamt Augsburg
Prinzregentenplatz 3
86150 Augsburg

Kontakt:
Martin Neumann
Tel.: 0821/5012-197
Fax: 0821/5012-188
E-Mailpresse@hzaa.bfinv.de




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