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Zollbus
Zoll online > Zoll im Einsatz > Kontrolleinheiten Verkehrswege > Überwachungen im Bereich der Verbote und Beschränkungen

Überwachungen im Bereich der Verbote und Beschränkungen

Die Kontrolleinheiten Verkehrswege kontrollieren die Einhaltung der Vorschriften, die das Verbringen von Waren in das, durch das und aus dem deutschen Hoheitsgebiet verbieten oder beschränken.

Die Kontrollen bezüglich Verbote und Beschränkungen betreffen im Wesentlichen folgende Warenkreise:

Zollkontrolle mit Zollhund Die Kontrolleinheiten Verkehrswege überprüfen, ob im grenzüberschreitenden Verkehr

Ergeben sich bei der Kontrolle Zweifel, ob die Sendung den gesetzlichen Erfordernissen entspricht, werden die Einzelheiten protokolliert und der zuständigen Fachbehörde mitgeteilt. Bei schwerwiegenden Verstößen wird die Sendung angehalten und der zuständigen Fachbehörde zugeleitet. Ergibt die Kontrolle einen Verstoß gegen ein Verbringungsverbot, so wird die Sendung in jedem Fall angehalten und der zuständigen Fachbehörde umgehend zugeleitet, die das Weitere veranlasst. Das zuständige Zollfahndungsamt wird ebenfalls eingeschaltet.




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