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Zollbus
Zoll online > Zoll im Einsatz > Kontrolleinheiten Verkehrswege > Überwachungen im Bereich des Zollrechts

Die Kontrolleinheiten Verkehrswege überwachen die Einhaltung der Zollvorschriften

Auf der Grundlage des Zollverwaltungsgesetzes, des Zollkodex und weiterer einzelgesetzlicher Regelungen kontrollieren die Kontrolleinheiten Verkehrswege die Einhaltung der Zollvorschriften. Insbesondere wird dabei die Einhaltung der Vorschriften für Nichtgemeinschaftswaren (unverzollte Waren) überwacht.
So überprüfen die Kontrolleinheiten Verkehrswege beispielsweise die Versand- und Beförderungsdokumente, die Ausfuhranmeldungen, die angelegten Plomben, die Ladung und die ordnungsgemäße Durchführung der Beförderung.

ZollkontrolleDer Betroffene ist verpflichtet

Werden bei der Kontrolle Unregelmäßigkeiten festgestellt, die nicht an Ort und Stelle beseitigt werden können, wird das Fahrzeug der nächsten Zollstelle zugeleitet, die alle weiteren Maßnahmen trifft.
Ergibt die Kontrolle, dass ein Reisender Waren zur persönlichen Verwendung nach Deutschland mitgebracht hat, die die Einreisefreigrenzen übersteigen und deren ordnungsgemäße Abfertigung (Verzollung) er nicht glaubhaft machen kann, so sind die Einfuhrabgaben zu entrichten. Kann bei gewerblichen Waren die ordnungsgemäße Abfertigung nicht glaubhaft gemacht werden, so erheben die Kontrolleinheiten Verkehrswege die Abgaben sofort. Sofern der Schuldner nicht direkt zahlen kann, wird entweder eine Sicherheit erhoben oder die Waren werden selbst sichergestellt.




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