Organisation und Befugnisse
Organisation der Kontrolleinheiten Verkehrswege
Derzeit gibt es 60 Kontrolleinheiten Verkehrswege, die im gesamten Bundesgebiet verteilt sind. Dies bedeutet einen Personaleinsatz von etwa 1.600 Bediensteten im mobilen Einsatz. Die Einsatzkräfte der Kontrolleinheiten Verkehrswege sind bewaffnet, haben die Eigenschaft von Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft und sind Vollzugsbeamte des Bundes. Damit sind sie berechtigt, bei der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes unmittelbaren Zwang auszuüben.
Sie sind weiterhin befugt
- Personen und Fahrzeuge anzuhalten,
- Gepäck, Beförderungsmittel und Ladung zu durchsuchen,
- Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren einzuleiten,
- Personen zu vernehmen,
- Waren sicherzustellen oder zu beschlagnahmen und
- Festnahmen von Personen durchzuführen.
Die Beamten sind grundsätzlich Dienstkleidungsträger und haben sich auf
Verlangen mit Dienstausweis auszuweisen. Dabei können sie sich darauf
beschränken, ihren Namen oder die Nummer ihres Dienstausweises und die
Dienststelle zu nennen, wenn sonst ihre Sicherheit oder der Erfolg ihrer
Amtshandlung gefährdet würde.
Die Kontrolleinheiten Verkehrswege üben ihre Tätigkeit in enger Zusammenarbeit mit dem Zollfahndungsdienst und den übrigen Zolldienststellen, der Bundespolizei und den Polizeien der Länder, dem Bundesamt für den Güterverkehr und den zuständigen Überwachungsbehörden der Länder aus.
Gemeinsame Kontrollaktionen der Kontrolleinheiten Verkehrswege mit den genannten Behörden werden erfolgreich bundesweit durchgeführt und weiterentwickelt.


