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Zollbus
Zoll online > Zoll im Einsatz > Kontrolleinheiten Verkehrswege > Organisation und Befugnisse

Organisation und Befugnisse

Die Beamten der Kontrolleinheiten Verkehrswege sind bundesweit eingesetzt, sie gehören den Hauptzollämtern an und sind Ermittlungsbeamte der Staatsanwaltschaft.

Organisation der Kontrolleinheiten Verkehrswege

Prüfung der Ladung eines LKWs

Derzeit gibt es 60 Kontrolleinheiten Verkehrswege, die im gesamten Bundesgebiet verteilt sind. Dies bedeutet einen Personaleinsatz von etwa 1.600 Bediensteten im mobilen Einsatz. Die Einsatzkräfte der Kontrolleinheiten Verkehrswege sind bewaffnet, haben die Eigenschaft von Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft und sind Vollzugsbeamte des Bundes. Damit sind sie berechtigt, bei der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes unmittelbaren Zwang auszuüben.

Sie sind weiterhin befugt

Kontrollfahrzeug Die Beamten sind grundsätzlich Dienstkleidungsträger und haben sich auf Verlangen mit Dienstausweis auszuweisen. Dabei können sie sich darauf beschränken, ihren Namen oder die Nummer ihres Dienstausweises und die Dienststelle zu nennen, wenn sonst ihre Sicherheit oder der Erfolg ihrer Amtshandlung gefährdet würde.

Die Kontrolleinheiten Verkehrswege üben ihre Tätigkeit in enger Zusammenarbeit mit dem Zollfahndungsdienst und den übrigen Zolldienststellen, der Bundespolizei und den Polizeien der Länder, dem Bundesamt für den Güterverkehr und den zuständigen Überwachungsbehörden der Länder aus.

Gemeinsame Kontrollaktionen der Kontrolleinheiten Verkehrswege mit den genannten Behörden werden erfolgreich bundesweit durchgeführt und weiterentwickelt.




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