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Zoll online > Zoll im Einsatz > Finanzkontrolle Schwarzarbeit > Zusammenarbeit der Behörden

Zusammenarbeit der Behörden und Stellen bei der Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit

Zur wirksamen Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit sind Behörden und Stellen gesetzlich zur Zusammenarbeit verpflichtet.

Die Verfolgung und Ahndung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit erfolgt durch unterschiedliche Behörden und Stellen. Die Zusammenarbeit verhindert, dass Verstöße aufgrund fehlender Zuständigkeit der ermittelnden Behörde und mangelnden Informationsaustausches nicht verfolgt werden. Die folgenden Behörden und Stellen sind untereinander zur Zusammenarbeit verpflichtet:

Die Zusammenarbeit dieser Behörden und Stellen umfasst:

Stellen die Mitarbeiter der Finanzkontrolle Schwarzarbeit z.B. bei einer Prüfung von Lohn- und Meldeunterlagen fest, dass

leiten sie ein Ermittlungsverfahren wegen

ein. Gleichzeitig informieren sie die jeweils zuständige Behörde, z.B. die Krankenkasse, das Finanzamt oder die Ausländerbehörde. Diese Behörden veranlassen dann das Notwendige.




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