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Zoll online > Zoll im Einsatz > Finanzkontrolle Schwarzarbeit > Aufgaben und Befugnisse

Aufgaben und Befugnisse der Finanzkontrolle Schwarzarbeit

Seit 1991 leistet die Zollverwaltung einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit. Die Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit gehören den Hauptzollämtern an.

Die Zollverwaltung bietet sich für diese Aufgabe an, da sie

Die Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) führen verdachtsunabhängige Prüfungen durch. Dabei wird kontrolliert, ob

Diese Prüfungen erfolgen sowohl stichprobenweise, als auch aufgrund risikoorientierter Analysen.

Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer sind gesetzlich verpflichtet, bei diesen Prüfungen mitzuwirken. Sie müssen insbesondere

Die Prüfungen erfassen immer auch vergangene Zeiträume.

Seit 1998 sind die Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft. Ebenso wurden ihnen Polizeibefugnisse gemäß der Strafprozessordnung und des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten übertragen. Das bedeutet, dass sie alle Maßnahmen treffen müssen, um Straftaten und Ordnungswidrigkeiten aufzuklären. Dazu gehören insbesondere:




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