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Zoll online > Zoll im Einsatz > Finanzkontrolle Schwarzarbeit > Schwarzarbeit

Schwarzarbeit

Schwarzarbeit hat in Deutschland ein alarmierendes Ausmaß erreicht. Sie schädigt gesetzestreue Unternehmer sowie Arbeitnehmer und verursacht enorme Einnahmeausfälle bei den Sozialkassen und dem Fiskus. Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt, sondern handfeste Wirtschaftskriminalität, die dem Gemeinwesen schweren Schaden zufügt.

Nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz liegt "Schwarzarbeit" u.a. in den folgenden Fällen vor:

Schwarzarbeiter

Arbeitgeber können wegen Straftaten wie:

und Bezieher von Sozialleistungen wegen

verfolgt werden. Das Strafmaß reicht von einer Geldstrafe bis zur mehrjährigen Haftstrafe.

Andere Formen der Schwarzarbeit können als Ordnungswidrigkeiten nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit mit Geldbußen bis zu 300.000 Euro geahndet werden.

Keine Schwarzarbeit sind die Hilfeleistungen durch Angehörige und Lebenspartner, die Nachbarschaftshilfe, Selbsthilfe oder Gefälligkeit, wenn die Tätigkeiten nicht nachhaltig auf Gewinn ausgerichtet sind, d.h. höchstens gegen ein geringes Entgelt erbracht werden.




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