Verbote und Beschränkungen im Postverkehr
Die Ein- bzw. Ausfuhr von bestimmten Waren ist beschränkt und nur unter besonderen Voraussetzungen (z.B. mit vorheriger Genehmigung) möglich, bei einigen Produkten gelten sogar absolute Ein- oder Ausfuhrverbote.
Ergeben sich bei der Ein- und Ausfuhr von Postsendungen Anhaltspunkte dafür, dass für die in den Sendungen enthaltenen Waren Beschränkungen oder Verbote bestehen, werden diese Sendungen der Zollverwaltung zur weiteren Prüfung bezüglich der Zulässigkeit der Ein- oder Ausfuhr vorgelegt.
Für Postsendungen bestehen Ein- und Ausfuhrbeschränkungen insbesondere
- zum Schutz der öffentlichen Ordnung
- zum Schutz der menschlichen Gesundheit
- zum Schutz der Tier- und Pflanzenwelt
- Artenschutz,
- Tierseuchenrecht (Einfuhr von Fleisch und Milch),
- zum gewerblichen Rechtsschutz.
Denken Sie bitte daran, dass auch bei der Versendung von Waren innerhalb der Europäischen Gemeinschaft Verbote und Beschränkungen zu beachten sind.
Durch die Überwachung der oben genannten Ein- und Ausfuhrverbote leistet die Zollverwaltung einen wichtigen Beitrag zum Schutz von Verbraucher und Umwelt.


