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Paket
Zoll online > Reise und Post > Bestimmungen im Postverkehr > Ausfuhr von Postsendungen

Ausfuhr von Postsendungen

Geschenksendungen können ohne Zollformalitäten in ein Drittland versandt werden.

Sofern die unten aufgeführten Voraussetzungen erfüllt sind, können Postsendungen ohne Zollformalitäten in ein Drittland verschickt werden. Solche Sendungen können bei jeder Postfiliale oder Postagentur aufgegeben werden.

Voraussetzung ist, dass die Postsendung ausschließlich Waren enthält

In der Regel sind die Voraussetzungen bei Geschenksendungen von einer Privatperson an eine andere Privatperson erfüllt. Dementsprechend können diese Geschenksendungen ohne Zollbeteiligung in ein Drittland verschickt werden.
Sollte Ihre Postsendung die oben angeführten Bedingungen nicht erfüllen, so ist die Sendung bei den Zollbehörden anzumelden.

Paketsendungen sind vollständig ausgefüllte Paketkartensets (bestehend aus Einlieferungsschein, Aufschriftzettel, Paketkarte und Zollinhaltserklärung "CN 23" als Durchschreibesatz) beizufügen. Die Formulare sind bei der Deutschen Post AG erhältlich.

Für Päckchen ist ein Päckchenschein und der Klebezettel "CN 22" auszufüllen und auf die Aufschriftseite der Sendung zu kleben. Auch für Briefe mit Wareninhalt ist der Aufkleber CN 22 zu verwenden. Päckchenschein und Aufkleber sind ebenfalls bei der Deutschen Post AG erhältlich.




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