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Zoll online > Reise und Post > Bestimmungen im Postverkehr > Einfuhr im Postverkehr > Gestellungsbefreite Sendungen

Gestellungsbefreite Sendungen

Bestimmte Postsendungen können dem Empfänger ohne Zollformalitäten zugestellt werden.

Postsendungen, für die keine Einfuhrabgaben anfallen, sind meist auch gestellungsbefreit. Dies bedeutet, dass diese Sendungen ohne Vorführung/Gestellung bei einer Zollstelle direkt dem Empfänger durch die Deutsche Post AG zugestellt werden können.

Postsendungen können dem Empfänger ohne Zollformalitäten direkt zugestellt werden, wenn

  1. ihrer Einfuhr keine Verbote und Beschränkungen entgegenstehen,
  2. sie keinen besonderen Förmlichkeiten, z.B. nach dem Außenwirtschaftsrecht, unterliegen (Erfordernis einer Einfuhrgenehmigung usw.) und
  3. sie nach den Ausführungen der einzelnen Kapitel (siehe die drei nachfolgenden Links) auch abgabenfrei sind:
    • Sendungen von privat an privat,
    • Rücksendungen
    • Sendungen mit besonderen Inhalten,
    • Postkarten, Briefe (ausschließlich mit Mitteilungen) und Blindenpost
      (diese Sendungen sind immer einfuhrabgabenfrei),
    • Sendungen mit Waren mit einem Gesamtwert von nicht mehr als 22 Euro (ausgenommen sind Sendungen, die Alkohol, alkoholische Getränke, Tabakwaren, Röstkaffee oder löslichen Kaffee enthalten).



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