Gestellungsbefreite Sendungen
Bestimmte Postsendungen können dem Empfänger ohne Zollformalitäten zugestellt werden.
Postsendungen, für die keine Einfuhrabgaben anfallen, sind meist auch gestellungsbefreit. Dies bedeutet, dass diese Sendungen ohne Vorführung/Gestellung bei einer Zollstelle direkt dem Empfänger durch die Deutsche Post AG zugestellt werden können.
Postsendungen können dem Empfänger ohne Zollformalitäten direkt zugestellt werden, wenn
- ihrer Einfuhr keine Verbote und Beschränkungen entgegenstehen,
- sie keinen besonderen Förmlichkeiten, z.B. nach dem Außenwirtschaftsrecht, unterliegen (Erfordernis einer Einfuhrgenehmigung usw.) und
- sie nach den Ausführungen der einzelnen Kapitel (siehe die drei nachfolgenden Links) auch abgabenfrei sind:
- Sendungen von privat an privat,
- Rücksendungen,
- Sendungen mit besonderen Inhalten,
- Postkarten, Briefe (ausschließlich mit Mitteilungen) und Blindenpost
(diese Sendungen sind immer einfuhrabgabenfrei), - Sendungen mit Waren mit einem Gesamtwert von nicht mehr als 22 Euro (ausgenommen sind Sendungen, die Alkohol, alkoholische Getränke, Tabakwaren, Röstkaffee oder löslichen Kaffee enthalten).


