Sendungen von Privat an Privat
Gestellungsbefreite Sendungen
Private Kleinsendungen sind einfuhrabgabenfrei und unterliegen keinen Zollförmlichkeiten, wenn alle nachfolgenden Bedingungen erfüllt sind:
- Es handelt sich um Sendungen, die gelegentlich von einer Privatperson in einem Drittland an eine andere Privatperson im Zollgebiet der Gemeinschaft gesandt werden und
- ausschließlich zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch im Haushalt des Empfängers bestimmt sind und
- die der Empfänger vom Absender ohne irgendeine Bezahlung erhält und
- deren Warenwert nicht über 45 EUR liegt.
- Zusätzlich dürfen innerhalb der Wertgrenze die folgenden Höchstmengen nicht überschritten werden:
Tabakwaren:
- 50 Stück Zigaretten oder
- 25 Stück Zigarillos (Zigarren mit einem Stückgewicht von max. 3 Gramm) oder
- 10 Zigarren oder
- 50 Gramm Rauchtabak oder
- eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren;
Alkohol und alkoholhaltige Getränke:
- 1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 % vol oder unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 % vol oder mehr oder
- 1 Liter Spirituosen, Aperitifs aus Wein oder Alkohol, Taffia, Sake oder ähnliche Getränke mit einem Alkoholgehalt von 22 % vol oder weniger, Schaumweine oder Likörweine oder
- eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren und
- 2 Liter nicht schäumende Weine;
Parfüms/Eau de Toilette:
- 50 Gramm Parfüms oder
- 0,25 Liter Eau de Toilette;
Kaffee:
- 500 Gramm Kaffee oder
- 200 Gramm Auszüge, Essenzen oder Konzentrate aus Kaffee oder Zubereitungen auf der Grundlage dieser Waren oder auf der Grundlage von Kaffee.
Ist eine Bedingung nicht erfüllt, z.B. der Versender ist keine Privatperson sondern eine Firma, so sind für diese Sendung Einfuhrabgaben zu zahlen, soweit sich keine anderen Einfuhrabgabenbefreiungen (z.B. Befreiung als Sendung mit geringem Wert) ergeben.


