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Zoll online > Reise und Post > Bestimmungen im Reiseverkehr > Verbote und Beschränkungen

Verbote und Beschränkungen

Trotz Erleichterungen bei der Abfertigung von Waren im persönlichen Gepäck von Reisenden können nicht alle Waren und Produkte uneingeschränkt im Reiseverkehr mitgeführt werden.

Die Ein- bzw. Ausfuhr von bestimmten Waren ist beschränkt und nur unter besonderen Voraussetzungen (z.B. mit vorheriger Genehmigung) möglich, bei einigen Produkten gelten sogar absolute Ein- oder Ausfuhrverbote.
Wegen der Schlüsselstellung an den Außengrenzen der europäischen Gemeinschaft ist der Zollverwaltung auch die Überwachung dieser Ein- und Ausfuhrbeschränkungen übertragen. Diese Beschränkungen dienen vor allem dem Schutz

Für private Einfuhren bestehen insbesondere für die folgenden Bereiche Verbote und Beschränkungen:

Bei der privaten Ausfuhr von Waren bestehen in erster Linie Beschränkungen beim Verbringen von Kulturgütern aus Deutschland in Länder außerhalb der Europäischen Gemeinschaft.

Denken Sie bitte daran, dass auch bei der Mitnahme von Waren innerhalb der Europäischen Gemeinschaft Verbote und Beschränkungen zu beachten sind.
Durch die Überwachung der oben genannten Ein- und Ausfuhrverbote leistet die Zollverwaltung einen wichtigen Beitrag zum Schutz von Verbraucher und Umwelt.




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