Verbote und Beschränkungen
Die Ein- bzw. Ausfuhr von bestimmten Waren ist
beschränkt und nur unter besonderen Voraussetzungen (z.B.
mit vorheriger Genehmigung) möglich, bei einigen Produkten gelten sogar absolute Ein- oder Ausfuhrverbote.
Wegen der Schlüsselstellung an den Außengrenzen der europäischen Gemeinschaft ist der Zollverwaltung auch die Überwachung dieser Ein- und Ausfuhrbeschränkungen übertragen. Diese Beschränkungen dienen vor allem dem Schutz
- der Bevölkerung
- der Umwelt
- der Tier- und Pflanzenwelt
- der internationalen Sicherheit.
Für private Einfuhren bestehen insbesondere für die folgenden Bereiche Verbote und Beschränkungen:
- Artenschutz
- Arzneimittel
- Betäubungsmittel
- Feuerwerkskörper
- gefährliche Hunde (Kampfhunde)
- Lebensmittel
- Nachgeahmte Waren (Produktpiraterie)
- Sanitärer Pflanzenschutz (z.B. Kartoffeln)
- Schriften mit verfassungswidrigem Inhalt
- Strafrechtlicher Schutz der öffentlichen Ordnung (z.B. Pornografie)
- Tierseuchenrecht (Haustiere, tierische Produkte)
- Waffen und Munition (Sportschützen, Jagdwaffen, verbotene Gegenstände)
Bei der privaten Ausfuhr von Waren bestehen in erster Linie Beschränkungen beim Verbringen von Kulturgütern aus Deutschland in Länder außerhalb der Europäischen Gemeinschaft.
Denken Sie bitte daran, dass auch bei der Mitnahme von Waren innerhalb der Europäischen Gemeinschaft Verbote und Beschränkungen zu beachten sind.
Durch die Überwachung der oben genannten Ein- und Ausfuhrverbote leistet die Zollverwaltung einen wichtigen Beitrag zum Schutz von Verbraucher und Umwelt.


