Direkt zu den einzelnen Bereichen der Website Direkt zur linken Navigation Direkt zur rechten Navigation Direkt zum Inhaltsbereich

Linke Navigation
Logo der Bundeszollverwaltung
Ende der linken Navigation
RechteNavigation
Ende der rechten Navigation
Inhaltsbereich
Flughafenschilder
Zoll online > Reise und Post > Bestimmungen im Reiseverkehr

Reiseverkehr

Im folgenden Bereich erfahren Sie, welche Vorschriften bei der Ein- und Ausfuhr zu beachten sind, wenn Sie im Rahmen einer Reise die Grenzen überschreiten.

Reisende in einer Abfertigungshalle

Jeder Reisende, der die Grenzen der Europäischen Gemeinschaft (EG) überschreitet, kommt mit dem Zoll in Berührung. Beim Überschreiten der Grenze führen Reisende eine Vielzahl unterschiedlicher Waren mit. Als "Waren" gelten alle beweglichen Gegenstände, z.B. auch Schmuck und Kleidung. Werden Waren beim Überschreiten der Grenze mitgeführt, so liegt unabhängig vom Willen des Reisenden und der Herkunft der Ware eine grenzüberschreitende Warenbewegung vor.

Welche zoll- und steuerrechtlichen Vorschriften dabei zu beachten sind, hängt davon ab

Geschäftsreisende sollten jedoch beachten, dass gewerbliche Waren von diesen Regelungen ausgenommen sind. Sie unterliegen den Regelungen des kommerziellen Warenverkehrs.

Bei Fragen zu gewerblichen Waren, die zwischen Mitgliedstaaten der EG transportiert werden, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt.

Informationen zum kommerziellen Warenverkehr über die EG-Außengrenze finden Sie im Bereich Zoll und Steuern.

Informationen zu Ausweispapieren, die bei der Einreise nach Deutschland oder einem sonstigen Land benötigt werden, erhalten Sie von der Bundespolizei oder vom Auswärtigen Amt.



Weitere Informationen

FAQ




Ende des Inhaltsbereichs