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Zoll online > Reise und Post > Bestimmungen im Reiseverkehr > Zollkontrollen im Reiseverkehr

Zollkontrollen im Reiseverkehr

Mit dem EG-Binnenmarkt sind die Zollgrenzen innerhalb der EG weggefallen. Dadurch wurden die Zollkontrollen an den EG-Außengrenzen um so wichtiger. Zur Unterstützung dieser Zollgrenzkontrollen und zur Überwachung nationaler Vorschriften darf der Zoll auch innerhalb Deutschlands Kontrollen vornehmen.

In der Regel kontrollieren die Zollbeamten Reisende stichprobenweise ohne einen konkreten Anfangsverdacht. Sie üben damit eine präventive Funktion aus.

Um die erforderlichen Kontrollen sinnvoll durchführen zu können, haben die Zollbeamten besondere Befugnisse. Um festzustellen, ob Einfuhr- bzw. Ausfuhrvorschriften eingehalten wurden, dürfen die Zollbeamten zum Beispiel

Wenn eine begründete Vermutung dafür vorliegt, dass eine Person unter ihrer Kleidung vorschriftswidrig Waren versteckt, dürfen die Zollbeamten diese Person auch körperlich durchsuchen.
Diese Durchsuchung dürfen jedoch nur Zollbedienstete desselben Geschlechts durchführen. Eine andersgeschlechtliche Person darf die Durchsuchung nur dann vornehmen, wenn Gefahr im Verzug ist (beispielsweise weil der Verdacht besteht, dass eine Schusswaffe am Körper versteckt wurde).

Kontrolle

Gelegentlich werden bei einer Zollkontrolle Gegenstände festgestellt, bei denen nicht unmittelbar geklärt werden kann, ob sie Verboten und Beschränkungen unterliegen.
So ist z.B. bei manchen Urlaubsmitbringseln nicht sofort festzustellen, ob sie zu den gesetzlich geschützten Tier- oder Pflanzenarten zählen. In solchen Fällen können die betreffenden Gegenstände sichergestellt und einer qualifizierten Untersuchung unterzogen werden.

Sie als Reisender sind bei einer Zollkontrolle verpflichtet aktiv mitzuhelfen. So müssen Sie z.B.

Zu den auf Verlangen der Zollbeamten durchzuführenden Hilfeleistungen gehört beispielsweise, den Kofferraum Ihres Fahrzeuges oder Ihre Gepäckstücke zu öffnen und deren Inhalt auszupacken.

Daneben ist der Zoll berechtigt, den grenzüberschreitenden Bargeldverkehr zur Bekämpfung der Geldwäsche zu überwachen.

Kontrolleinheiten Verkehrswege sind im gesamten Bundesgebiet tätig. Durch ihre Kontrollen wird nicht nur die Einhaltung von Zoll- und Steuervorschriften überwacht; sie prüfen darüber hinaus auch die Sozialversicherungsausweise im Personen- und Güterbeförderungsgewerbe und überwachen den grenzüberschreitenden Bargeldverkehr zur Bekämpfung der Geldwäsche.




Weitere Informationen

FAQ




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