Zollkontrollen im Reiseverkehr
In der Regel kontrollieren die Zollbeamten Reisende stichprobenweise ohne einen konkreten Anfangsverdacht. Sie üben damit eine präventive Funktion aus.
Um die erforderlichen Kontrollen sinnvoll durchführen zu können, haben die Zollbeamten besondere Befugnisse. Um festzustellen, ob Einfuhr- bzw. Ausfuhrvorschriften eingehalten wurden, dürfen die Zollbeamten zum Beispiel
- Personen anhalten,
- die Vorlage von Ausweispapieren verlangen und
- Gepäck und Beförderungsmittel überprüfen.
Wenn eine begründete Vermutung dafür vorliegt, dass eine Person unter ihrer
Kleidung vorschriftswidrig Waren versteckt, dürfen die Zollbeamten diese Person
auch körperlich durchsuchen.
Diese Durchsuchung dürfen jedoch nur Zollbedienstete desselben Geschlechts
durchführen. Eine andersgeschlechtliche Person darf die Durchsuchung nur dann
vornehmen, wenn Gefahr im Verzug ist (beispielsweise weil der Verdacht besteht,
dass eine Schusswaffe am Körper versteckt wurde).
Gelegentlich werden bei einer Zollkontrolle Gegenstände festgestellt, bei
denen nicht unmittelbar geklärt werden kann, ob sie Verboten und Beschränkungen
unterliegen.
So ist z.B. bei manchen Urlaubsmitbringseln nicht sofort festzustellen, ob sie
zu den gesetzlich geschützten Tier- oder Pflanzenarten zählen. In solchen Fällen
können die betreffenden Gegenstände sichergestellt und einer qualifizierten
Untersuchung unterzogen werden.
- die Herkunft mitgeführter Waren angeben,
- die entschädigungslose Entnahme von Mustern oder Proben dulden,
- auf Verlangen der Zollbeamten die für die Kontrolle von Gepäck und Beförderungsmitteln erforderliche Hilfe leisten.
Zu den auf Verlangen der Zollbeamten durchzuführenden Hilfeleistungen gehört beispielsweise, den Kofferraum Ihres Fahrzeuges oder Ihre Gepäckstücke zu öffnen und deren Inhalt auszupacken.
Daneben ist der Zoll berechtigt, den grenzüberschreitenden Bargeldverkehr zur Bekämpfung der Geldwäsche zu überwachen.
Kontrolleinheiten Verkehrswege sind im gesamten Bundesgebiet tätig. Durch ihre Kontrollen wird nicht nur die Einhaltung von Zoll- und Steuervorschriften überwacht; sie prüfen darüber hinaus auch die Sozialversicherungsausweise im Personen- und Güterbeförderungsgewerbe und überwachen den grenzüberschreitenden Bargeldverkehr zur Bekämpfung der Geldwäsche.
Weitere Informationen
- Broschüre Artenschutz - Der Zoll im Einsatz für die Tier- und Pflanzenwelt
- Faltblatt "Artenschutz im Urlaub"
- Broschüre Reisezeit - Ihr Weg durch den Zoll
FAQ


