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Zoll online > Reise und Post > Bestimmungen im Reiseverkehr > Reisen außerhalb der EG

Reisen außerhalb der EG

Welche Regelungen gelten, wenn Sie als EG-Bürger in Länder außerhalb der EG reisen?

Auf den nachfolgenden Seiten erhalten Sie Informationen darüber, was Sie bei der Ausreise aus Deutschland und bei Ihrer Rückreise nach Deutschland beachten sollten. Sie können die Reisefreigrenzen nachschlagen und sich über Zollbegünstigungen informieren. Des Weiteren wird Ihnen erläutert, in welchen Fällen Sie für Ihre Reisemitbringsel in Deutschland Einfuhrabgaben zahlen müssen und wie sich diese Abgaben zusammensetzen.

EG - WELT

Auf der Karte sind die Länder der EG blau eingezeichnet. Alle anderen Länder liegen außerhalb der EG und sind so genannte Drittländer.

Die meisten Reisen in Drittländer sind entweder Flugreisen oder werden mit dem Reisebus, der Bahn oder dem Auto durchgeführt. In allen diesen Fällen muss die Ein- und Ausreise über einen offiziellen Grenzübergang an der EG-Außengrenze erfolgen.

In die an Deutschland direkt angrenzende Schweiz können Sie aber auch wandern. Dabei dürfen Sie die Grenze sowohl über offiziell ausgewiesene Grenzübergänge als auch auf zugelassenen grenzüberschreitenden Wanderwegen überschreiten; allerdings nur dann, wenn Sie die Zollvorschriften einhalten und keine Waren mit sich führen, die bei den Zollbehörden anzumelden sind.




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