Reisen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft
Mit Einführung des EG-Binnenmarktes sind die Zollgrenzen innerhalb
der EG weggefallen. Viele nationale Vorschriften wurden durch
EG-einheitliche Regelungen ersetzt.
Bezüglich der
Verbrauchsteuern,
Umsatzsteuer und teilweise bei
Verboten und Beschränkungen
gelten jedoch weiterhin nationale Bestimmungen.
Einreise nach Deutschland
Reisende können aus jedem Mitgliedstaat der EG Waren
abgabenfrei und ohne Zollformalitäten
nach Deutschland mitbringen. Voraussetzung ist jedoch, dass diese Waren
- nicht aus einem der zoll- oder steuerrechtlichen Sondergebiete mitgebracht werden,
- weder zum Handel noch zur gewerblichen Verwendung bestimmt sind,
- keinen Verboten und Beschränkungen der Ein- oder Durchfuhr unterliegen.
Manchmal werden allerdings Waren in so großen Mengen mitgebracht, so dass eine rein private Verwendung zweifelhaft erscheinen muss. Zur Abgrenzung des gewerblichen Warenverkehrs vom privaten Reiseverkehr gelten in diesen Fällen im innergemeinschaftlichen Reiseverkehr folgende Richtmengen:
| Zigaretten | 800 Stück |
| Zigarillos | 400 Stück |
| Zigarren | 200 Stück |
| Rauchtabak | 1 kg |
| Spirituosen | 10 Liter |
| Alkoholhaltige Süßgetränke (Alkopops) | 10 Liter |
| Zwischenerzeugnisse (z.B. Likörwein, Wermutwein) | 20 Liter |
| Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein) | 90 Liter |
| Bier | 110 Liter |
| Kaffee | 10 kg |
Die Richtmengen gelten nur, wenn die Waren von der Privatperson selbst, d.h. persönlich befördert werden. Wenn Sie mehr als die oben genannten Mengen transportieren, besteht der Verdacht, dass Sie die Waren gewerblich verwenden wollen. Dieser Verdacht kann von Ihnen ausgeräumt werden, indem Sie nachweisen, dass Sie die mitgebrachten Waren zu privaten Zwecken verwenden.
Beachten Sie bitte:
Zu gewerblichen Zwecken mitgebrachte Waren müssen in Deutschland beim
Finanzamt zur Umsatzsteuer angemeldet und versteuert werden.
Unterliegen die Waren zusätzlich noch einer in Deutschland vom Zoll verwalteten
Verbrauchsteuer
(das sind Energiesteuer, Tabaksteuer, Branntweinsteuer, Alkopopsteuer, Biersteuer, Kaffeesteuer, Schaumwein- und
Zwischenerzeugnissteuer), so sind sie auch beim zuständigen
Hauptzollamt anzumelden und die Verbrauchsteuer ist zu entrichten.
Urlauber aus anderen EG-Mitgliedstaaten, die mit ihrem im Ausland zugelassenen Pkw oder Motorrad nach Deutschland einreisen, sollten daran denken, ein Nationalitätszeichen an ihrem Kraftfahrzeug und gegebenenfalls Anhänger anzubringen. Ist das amtliche Kennzeichen des Kraftfahrzeugs allerdings ein EU-Kennzeichen (diese Kennzeichen tragen am linken Rand das Nationalitätszeichen des Zulassungsmitgliedstaats), so ist kein zusätzliches Nationalitätszeichen erforderlich.
Beachten Sie bitte, dass Kraftstoff nur energiesteuerfrei aus einem EG-Mitgliedstaat eingeführt werden darf, wenn er sich im Tank Ihres Fahrzeuges oder in mitgeführten Reservebehältern befindet. Dabei wird eine Kraftstoffmenge von bis zu 20 Litern in den Reservebehältern nicht beanstandet.
Hinweis:
Für den Erwerb von neuen
Fahrzeugen in einem anderen EG-Mitgliedstaat gelten Sonderregelungen.
Ausreise aus Deutschland
Waren des privaten Ge- und Verbrauchs können Sie ohne Formalitäten aus Deutschland ausführen.
Wenn Sie mit Ihrem Pkw oder Motorrad in einen Mitgliedstaat der EG reisen möchten, denken Sie bitte daran, an Ihrem Kraftfahrzeug und gegebenenfalls Anhänger ein Nationalitätszeichen anzubringen. Ist das amtliche Kennzeichen Ihres Kraftfahrzeuges ein EU-Kennzeichen (diese Kennzeichen tragen am linken Rand das Nationalitätszeichen des Zulassungsmitgliedstaats), so ist innerhalb der EG kein zusätzliches Nationalitätszeichen erforderlich.
Hinweis:
Zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie sich in jedem Fall
rechtzeitig vor einer Reise über die für Touristen geltenden
Einfuhrbestimmungen in Ihrem Reiseland informieren.
Informationen zu den nationalen Einreisebestimmungen anderer EG-Mitgliedstaaten
finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Botschaften oder
Zollverwaltungen.
Das
Auswärtige Amt stellt ebenso Informationen zu nationalen Einreise- und
Einfuhrbestimmungen anderer Staaten bereit.
Reisen innerhalb der EG über die Schweiz (oder andere Nicht-EG-Länder)
Wenn Sie von einem EG-Mitgliedstaat in einen anderen reisen und dabei die Schweiz (oder einen anderen Staat außerhalb der EG) durchqueren, können Sie Waren für den persönlichen Gebrauch ohne Grenzformalitäten mitführen, solange die Freigrenzen für die Einfuhr in die Schweiz/den Wiedereintritt in die EG nicht überschritten werden. Wenn Sie dagegen Mengen mitführen, welche diese Freigrenzen überschreiten, müssen Sie diese bei der Einfuhr in die Schweiz bzw. dem Wiedereintritt in die EG deklarieren. Die Schweiz kann von Ihnen verlangen, eine Finanzgarantie zu hinterlegen. Diese wird erstattet, sobald Sie das Land mit den Waren wieder verlassen. Beim Wiedereintritt in die EG müssen Sie diese Waren wiederum deklarieren. Es fallen keinerlei Abgaben an, wenn Sie nachweisen können, dass diese aus einem anderen EG-Staat stammen und für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind.
Weitere Informationen
- Broschüre Reisezeit - Ihr Weg durch den Zoll
- Reisefreimengen bei Reisen innerhalb der Europäischen Union
FAQ


