Reiseverkehr
Jeder Reisende, der die Grenzen der Europäischen Gemeinschaft (EG) überschreitet, kommt mit dem Zoll in Berührung. Beim Überschreiten der Grenze führen Reisende eine Vielzahl unterschiedlicher Waren mit. Als "Waren" gelten alle beweglichen Gegenstände, z.B. auch Schmuck und Kleidung. Werden Waren beim Überschreiten der Grenze mitgeführt, so liegt unabhängig vom Willen des Reisenden und der Herkunft der Ware eine grenzüberschreitende Warenbewegung vor.
Welche zoll- und steuerrechtlichen Vorschriften dabei zu beachten sind, hängt davon ab
- ob Sie Bürger der EG sind und Ihr Reiseziel ein Mitgliedstaat der EG ist (Reisen innerhalb der EG),
- ob Sie Bürger der EG sind und Ihre Reise in ein sogenanntes "Drittland" führt, das heißt in einen nicht zum Zollgebiet der Gemeinschaft gehörenden Staat (Reisen außerhalb der EG),
- ob Sie als Besucher aus einem Drittland nach Deutschland einreisen möchten (Aufenthalt in Deutschland).
Geschäftsreisende sollten jedoch beachten, dass gewerbliche Waren von diesen Regelungen ausgenommen sind. Sie unterliegen den Regelungen des kommerziellen Warenverkehrs.
Bei Fragen zu gewerblichen Waren, die zwischen Mitgliedstaaten der EG transportiert werden, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt.
Informationen zum kommerziellen Warenverkehr über die EG-Außengrenze finden Sie im Bereich Zoll und Steuern.
Informationen zu Ausweispapieren, die bei der Einreise nach Deutschland oder einem sonstigen Land benötigt werden, erhalten Sie von der Bundespolizei oder vom Auswärtigen Amt.
Weitere Informationen
- Broschüre Artenschutz - Der Zoll im Einsatz für die Tier- und Pflanzenwelt
- Faltblatt "Artenschutz im Urlaub"
- Broschüre Reisezeit - Ihr Weg durch den Zoll
- Reisefreimengen bei Reisen innerhalb der Europäischen Union
- Reisefreimengen bei Reisen außerhalb der Europäischen Union
FAQ


