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Zoll online > Zoll und Steuern > Außenwirtschaft > Privatpersonen

Privatpersonen

Ausfuhrbeschränkung für Rüstungsgüter und Ihr nächster Sommerurlaub - passt das zusammen?
Auf den ersten Blick nicht. Und dennoch begegnet das Außenwirtschaftsrecht jedem von uns im täglichen Leben häufiger als in den abendlichen Nachrichtensendungen.

Die schützende Wirkung außenwirtschaftsrechtlicher Beschränkungen erstreckt sich nämlich nicht nur auf Belange, die von der außen- und sicherheitspolitischen Weltlage beeinflusst werden.
Das Außenwirtschaftsrecht schützt ebenso die Handels- und Wirtschaftsinteressen eines Landes. Zu diesem Zweck überwacht die Zollverwaltung den Waren-, Kapital- und Zahlungsverkehr mit dem Ausland.
Mit dieser Form der außenwirtschaftsrechtlichen Überwachung bewegt man sich in alltäglichen Lebensbereichen - denn wer kennt nicht die Hose und das Sweatshirt aus China, den Teppich aus Marokko oder die Geldanlage in der Schweiz?
Insbesondere im Textilbereich machen die außenwirtschaftsrechtlichen Bestimmungen Wareneinfuhren in vielen Fällen von der Vorlage berechtigender Dokumente (Einfuhrgenehmigungen, Ursprungszeugnisse) abhängig. Diese werden von den zuständigen Behörden im In- oder Ausland erstellt. Zum anderen bestehen zahlreiche Verpflichtungen, Kapital- und Geldflüsse, die das - auch europäische - Ausland berühren, der Deutschen Bundesbank zu melden.




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