Unternehmen und Außenwirtschaftsrecht
Einschlägige Daten des Außenhandels belegen, dass der Außenhandel eine hervorgehobene Stellung im gesamtwirtschaftlichen Umfeld der Bundesrepublik Deutschland einnimmt und Deutschland - wie auch andere führende Industrienationen - mit hohem Anteil an dem erwirtschafteten Bruttosozialprodukt vom Außenhandel abhängig ist. Im Importbereich besteht diese Abhängigkeit vorwiegend darin, dass zur Produktion von Gütern Rohstoffe und Halbfertigprodukte eingeführt, während im Bereich des Exports vorwiegend Fertigprodukte in Form von hochwertigen Industriegütern, Anlagen und Kraftfahrzeugen ausgeführt werden.
Die Gesamtheit aller rechtlichen und wirtschaftlichen Beziehungen von Unternehmen, die ihren Firmensitz, ihre Firmenleitung oder bei mehreren Zweigniederlassungen eine gesonderte Buchführung in Deutschland haben (sog. gebietsansässige Unternehmen), mit ausländischen Unternehmen oder Privatpersonen (sog. Gebietsfremde) bezeichnet das Außenwirtschaftsrecht als Außenwirtschaftsverkehr.
Dieser Außenwirtschaftsverkehr ist in
seinem Grundsatz frei von Beschränkungen. Unter bestimmten Voraussetzungen
kann er jedoch Beschränkungen (z.B. Sanktionen nach dem Gemeinschaftsrecht) unterliegen.
Der Außenwirtschaftsverkehr lässt sich thematisch in 3 Teilbereiche
einteilen:
- den Warenverkehr,
- den Dienstleistungsverkehr und
- den Kapital- und Zahlungsverkehr.


