Direkt zu den einzelnen Bereichen der Website Direkt zur linken Navigation Direkt zur rechten Navigation Direkt zum Inhaltsbereich

Linke Navigation
Logo der Bundeszollverwaltung
Ende der linken Navigation
RechteNavigation
Ende der rechten Navigation
Inhaltsbereich
Globus
Zoll online > Zoll und Steuern > Außenwirtschaft > Unternehmen

Unternehmen und Außenwirtschaftsrecht

Der Handel deutscher Unternehmen mit fremden Staaten hat in den vergangenen Jahrzehnten stetig zugenommen. Immer mehr deutsche Unternehmen - auch mittlerer und kleinerer Größe - beteiligen sich heute am Warenverkehr mit dem Ausland.

Einschlägige Daten des Außenhandels belegen, dass der Außenhandel eine hervorgehobene Stellung im gesamtwirtschaftlichen Umfeld der Bundesrepublik Deutschland einnimmt und Deutschland - wie auch andere führende Industrienationen - mit hohem Anteil an dem erwirtschafteten Bruttosozialprodukt vom Außenhandel abhängig ist. Im Importbereich besteht diese Abhängigkeit vorwiegend darin, dass zur Produktion von Gütern Rohstoffe und Halbfertigprodukte eingeführt, während im Bereich des Exports vorwiegend Fertigprodukte in Form von hochwertigen Industriegütern, Anlagen und Kraftfahrzeugen ausgeführt werden.

Die Gesamtheit aller rechtlichen und wirtschaftlichen Beziehungen von Unternehmen, die ihren Firmensitz, ihre Firmenleitung oder bei mehreren Zweigniederlassungen eine gesonderte Buchführung in Deutschland haben (sog. gebietsansässige Unternehmen), mit ausländischen Unternehmen oder Privatpersonen (sog. Gebietsfremde) bezeichnet das Außenwirtschaftsrecht als Außenwirtschaftsverkehr.

Dieser Außenwirtschaftsverkehr ist in seinem Grundsatz frei von Beschränkungen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann er jedoch Beschränkungen (z.B. Sanktionen nach dem Gemeinschaftsrecht) unterliegen.
Der Außenwirtschaftsverkehr lässt sich thematisch in 3 Teilbereiche einteilen:




Ende des Inhaltsbereichs