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Zoll online > Zoll und Steuern > Außenwirtschaft > Unternehmen > Embargomaßnahmen

Embargomaßnahmen

Embargos sind Beschränkungen im Außenwirtschaftsverkehr. Sie haben grundsätzlich Verbote von Handlungen und Rechtsgeschäften im Außenwirtschaftsverkehr gegenüber einem Zielland zum Inhalt.

Es wird dabei zwischen einem Totalembargo, einem Teilembargo und einem Waffenembargo unterschieden.

Das Teilembargo bezieht sich nur auf bestimmte Wirtschaftsbereiche, während das Waffenembargo nur für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial gilt.

Außerdem wird dabei unterschieden zwischen



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