Embargomaßnahmen
Embargos sind Beschränkungen im Außenwirtschaftsverkehr. Sie haben grundsätzlich Verbote von Handlungen und Rechtsgeschäften im Außenwirtschaftsverkehr gegenüber einem Zielland zum Inhalt.
Es wird dabei zwischen einem Totalembargo, einem Teilembargo und einem Waffenembargo unterschieden.
Das Teilembargo bezieht sich nur auf bestimmte Wirtschaftsbereiche, während das Waffenembargo nur für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial gilt.
Außerdem wird dabei unterschieden zwischen
- länderbezogenen Embargos,
- warenbezogenen Embargos (Rohdiamanten gemäß des Kimberley-Abkommens und Güter, die zur Vollstreckung der Todesstrafe und Folter verwendet werden könnten) sowie
- personen- und organisationenbezogenen Embargos (Sanktionen gegen das Al-Qaida-Netzwerk und restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus).
Weitere Informationen
- Merkblatt zu den Länder unabhängigen Embargomaßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus
- Merkblatt für den Außenwirtschaftsverkehr mit "Embargo-Ländern"
- BMWi - Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie: Embargos
- Sanktionen oder restriktive Maßnahmen der Europäischen Union (Informationen in englischer Sprache)


