Stand der Meldung: 17. November 2009
Warenverkehr mit dem Westjordanland und dem Gaza-Streifen
Im ABL. (EU) Nr. L 298 vom 13. November 2009 wurde der Beschluss Nr. 1/2009 des Gemischten Ausschusses EG-PLO vom 24. Juni 2009 zur Änderung des Protokolls Nr. 3 des Europa-Mittelmeer-Interimsassoziationsabkommens über die Bestimmung des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen (2009/823/EG) veröffentlicht. Das Protokoll Nr. 3 ist dem Beschluss beigefügt.
Das Protokoll Nr. 3 wird den Erfordernissen des erweiterten Systems der Ursprungskumulierungen angepasst und beinhaltet jetzt die diagonale Kumulierung mit den Teilnehmerländern der Partnerschaft Europa-Mittelmeer, sowie die die Möglichkeit der buchmäßigen Trennung.
Das Datum der Anwendung der Kumulierung zwischen den einzelnen Teilnehmerländern ergibt sich aus der Paneuropa-Mittelmeer-Matrix, die im ABL. (EU) Nr. C 219 vom 12. September 2009 veröffentlicht wurde.
Das Protokoll Nr. 3 in seiner geänderten Fassung gilt mit Wirkung vom 1. Juli 2009.


