Stand der Meldung: 8. Februar 2010
Warenverkehr mit den Entwicklungsländern
Nach einer Mitteilung der Europäischen Kommission stellen die zuständigen Behörden Indiens
Ursprungszeugnisse Form A aus, die nicht mit den erforderlichen drucktechnischen Sicherheitsmerkmalen
(Farbe und Guilloche) übereinstimmen.
Die Europäische Kommission hat einer Verwendung diese Ursprungszeugnisse Form A bis zum
31. Dezember 2010 zugestimmt.
Derartige nach dem 31. Dezember 2010 ausgestellte Ursprungszeugnisse Form A dürfen nicht mehr als Präferenznachweis akzeptiert werden.


