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Zoll online > Zoll und Steuern > Warenursprung und Präferenzen > Aktuelle Meldungen > Warenverkehr mit den Entwicklungsländern - Anerkennung von Ursprungszeugnissen Form A aus Indien

Stand der Meldung: 8. Februar 2010

Warenverkehr mit den Entwicklungsländern

Anerkennung von Ursprungszeugnissen Form A aus Indien

Nach einer Mitteilung der Europäischen Kommission stellen die zuständigen Behörden Indiens Ursprungszeugnisse Form A aus, die nicht mit den erforderlichen drucktechnischen Sicherheitsmerkmalen (Farbe und Guilloche) übereinstimmen.
Die Europäische Kommission hat einer Verwendung diese Ursprungszeugnisse Form A bis zum 31. Dezember 2010 zugestimmt.

Derartige nach dem 31. Dezember 2010 ausgestellte Ursprungszeugnisse Form A dürfen nicht mehr als Präferenznachweis akzeptiert werden.




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