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Verbote und Beschränkungen (VuB)

Bedeutung der VuB

Verbraucherschutz, Produktpiraterie, illegale Abfallexporte, Seuchengefahr, Drogenmissbrauch, Verlust der biologischen Vielfalt, Ozonloch... Diese Schlagworte weisen den Weg zu den VuB. Immer noch verdirbt z.B. ein Hinweis auf verunreinigtes Milchpulver oder das Auftreten von Tierseuchen vielen den Appetit und steigert stattdessen das Verlangen nach staatlichen Kontrollen. Dass der Handlungsbedarf gewachsen ist, zeigen unter anderem die großen Lebensmittel-"Skandale" der letzten Jahre, die regelmäßig grenzüberschreitende Auswirkungen hatten und deren Ursachen nicht allein durch eine verstärkte Überwachung der heimischen Hersteller entgegen getreten werden kann. Auch bei der Bekämpfung der Umweltverschmutzung wird zunehmend international vorgegangen. Entsprechende Ein- oder Ausfuhrregelungen sind dabei unerlässlich.

Die über 150 Vertragsstaaten der World Trade Organization (WTO) sind sich weitgehend darin einig, dass die Zölle für gewerbliche Produkte auf breiter Front weiter reduziert werden müssen. Der Abbau der so genannten tarifären Handelshemmnisse und die fortschreitende Globalisierung der Wirtschaft haben zu einem enormen Anwachsen der grenzüberschreitenden Warenströme geführt. Die zollamtliche Überwachung des Warenverkehrs - die primär der Erhebung der Einfuhrabgaben und der Einhaltung des Zollrechts dient - muss daher in zunehmendem Maß auch sicherstellen, dass die auf nationaler, europäischer oder internationaler Ebene als schützenswert erachteten Rechtsgüter durch den Außenhandel nicht gefährdet oder beeinträchtigt werden.

Materien wie das Abfall-, Artenschutz-, Arzneimittel-, Betäubungsmittel-, Marken-, Tierseuchen- oder Waffenrecht können erhebliche Hemmnisse für die außenhandelsbezogenen Tätigkeiten von Unternehmen bedeuten und den Im- und Export von Waren empfindlich beeinflussen. Aber auch Reisende im internationalen Reiseverkehr kennen die Situation: Bei der Heimreise aus exotischen Ländern fragt der Zollbeamte nicht nur nach mitgebrachten Spirituosen und Zigaretten, sondern auch nach "verbotenen Mitbringseln" wie Fleisch- oder Milchprodukten, Kaviar oder Elfenbeinschnitzereien. Die Kontrollen des Zolls auf dem Gebiet der VuB dienen dabei dem Schutz bedeutender Rechtsgüter.

Rechtsgüterschutz durch VuB

Die Zahl der durch gesetzliche Ein-, Aus- oder Durchfuhrverbote geschützten Rechtsgüter ist groß und wächst. Wie nur wenig andere Gebiete des gesetzgeberischen Handelns unterliegt der VuB-Bereich dabei ständigen Veränderungen. Neue oder neu wahrgenommene Gefahren (in jüngster Zeit die Vogelgrippe oder die Gentechnologie) machen weitere Gesetze oder Gesetzesreformen erforderlich, die zu einer stetigen Ausweitung des von der Zollverwaltung besonders zu überwachenden Warenkreises führen. Eine vollständige Auflistung der VuB ist wegen ihrer Vielfalt an dieser Stelle nicht möglich. Doch lassen sich fünf maßgebliche Schutzbereiche nennen, denen die einzelnen VuB zugeordnet werden können:

Gemeinsame VuB-Regeln

So unterschiedlich die einzelnen Verbote und Beschränkungen für den grenzüberschreitenden Warenverkehr auch sein mögen, sie folgen doch gemeinsamen Regeln:

VuB im EU-Binnenmarkt

Mit der Schaffung des Binnenmarkts in der Europäischen Union 1993 sind die Zollgrenzen zwischen den Mitgliedstaaten beseitigt worden. Seitdem gibt es hier keine förmlichen Zollkontrollen mehr - der Zoll überwacht deshalb auch die Einhaltung der VuB grundsätzlich nur noch an den Außengrenzen der EU.

Der Binnenmarkt hat aber nicht zu einer vollständigen Harmonisierung aller im Warenverkehr zu beachtenden Bestimmungen geführt. Als Beispiel sei hier das Waffenrecht erwähnt, das noch weitgehend von den einzelnen Mitgliedstaaten geregelt wird. Teilweise hat die EU zudem Vorschriften erlassen, die bei Beförderungen zwischen den Mitgliedstaaten einzuhalten sind. Solche Bestimmungen gelten unter anderem für die Verbringung von Abfällen.
Zur zollamtlichen Überwachung des innergemeinschaftlichen Warenverkehrs verfügt die deutsche Zollverwaltung deshalb über sogenannte Kontrolleinheiten Verkehrswege (KEV). Zu den vielfältigen Aufgaben dieser mobilen Kontrolleinheiten gehört auch die Überwachung der VuB.




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