Neue Vorschriften für die Einfuhr von Hunden, Katzen und Frettchen aus Nicht-EU-Staaten (Drittländer)
Seit 1. Oktober 2004 gelten für Heimtiere (Hunde, Katzen und Frettchen) neue Tiergesundheitsbestimmungen der Europäischen Gemeinschaft. Die neuen Regelungen dienen dem Schutz vor Einschleppung und Verbreitung der Tollwut.
Damit es bei der Einreise bzw. Wiedereinreise keine Probleme gibt, muss jedes Heimtier, das aus einem Drittland bzw. aus der EU stammt und in die Europäische Union eingeführt bzw. nach einer Urlaubsreise wieder eingeführt wird,
- mit einem Mikrochip oder - übergangsweise bis 2. Juli 2011 - mit einer lesbaren Tätowierung eindeutig gekennzeichnet sein,
- eine ordnungsgemäße Tollwutschutzimpfung haben,
- von einem EU-Heimtierausweis - übergangsweise auch vom bisherigen Impfausweis - (Tier aus EU) bzw. von einer amtlichen Veterinärbescheinigung (Tier aus Nicht-EU-Staat) begleitet sein, in dem die Mikrochipnummer oder die Tätowierung eingetragen sind. Zusätzlich sind Impfpapiere sowie ggf. der Befund des Bluttests mitzuführen.
Reisen Sie in ein Drittland, in dem Tollwut vorkommt oder dessen Seuchenstatus unbekannt ist, z.B. Urlaubsländer wie die Türkei, Ägypten, Marokko, Tunesien, Thailand, Indien,
- muss vor der Ausreise ein Bluttest (Tollwutantikörpertest) in einem EU-zugelassenen Labor durchgeführt werden,
- muss vom Zeitpunkt des Bluttests bis zur Einreise eine Wartefrist von drei Monaten eingehalten werden, sofern die Tiere aus einem Drittland stammen.
Beachten Sie bitte außerdem, dass:
- diese Vorschriften auch für die Mitnahme von Tieren gelten, die Sie vielleicht an Ihrem Urlaubsort ins Herz geschlossen haben (Strandhund/Hotelkatze),
- nicht mehr als fünf Tiere mitgeführt werden dürfen. Werden mehr Tiere mitgeführt, gelten auch für solche Tiere die Handelsbedingungen der EU.
- ins Herkunftsland zurückgeschickt oder
- für mehrere Monate in Quarantäne genommen oder
- unter Umständen auch die Tötung des Tieres angeordnet werden kann.
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei Ihrem Tierarzt, dem zuständigen Amtstierarzt oder auf der Seite
"Reisen
mit Haustieren" des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.


