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Zoll online > Zoll und Steuern > Verbote und Beschränkungen > Schutz der Tierwelt > Tierseuchenrecht > Reiseverkehr > Hunde, Katzen und Frettchen (Heimtiere)

Neue Vorschriften für die Einfuhr von Hunden, Katzen und Frettchen aus Nicht-EU-Staaten (Drittländer)

Seit 1. Oktober 2004 gelten für Heimtiere (Hunde, Katzen und Frettchen) neue Tiergesundheitsbestimmungen der Europäischen Gemeinschaft. Die neuen Regelungen dienen dem Schutz vor Einschleppung und Verbreitung der Tollwut.

Damit es bei der Einreise bzw. Wiedereinreise keine Probleme gibt, muss jedes Heimtier, das aus einem Drittland bzw. aus der EU stammt und in die Europäische Union eingeführt bzw. nach einer Urlaubsreise wieder eingeführt wird,

Reisen Sie in ein Drittland, in dem Tollwut vorkommt oder dessen Seuchenstatus unbekannt ist, z.B. Urlaubsländer wie die Türkei, Ägypten, Marokko, Tunesien, Thailand, Indien,

Beachten Sie bitte außerdem, dass:

Wenn Sie mit Tieren einreisen, für die die oben angeführten Anforderungen nicht erfüllt sind, müssen Sie damit rechnen, dass die Tiere an der ersten Grenze der EU für Sie kostenpflichtig vom Amtstierarzt entweder:
  • ins Herkunftsland zurückgeschickt oder
  • für mehrere Monate in Quarantäne genommen oder
  • unter Umständen auch die Tötung des Tieres angeordnet werden kann.


Weiterführende Informationen erhalten Sie bei Ihrem Tierarzt, dem zuständigen Amtstierarzt oder auf der Seite "Reisen mit Haustieren" des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.




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