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Papagei
Zoll online > Zoll und Steuern > Verbote und Beschränkungen > Schutz der Tierwelt > Artenschutz > Private Einfuhren

Private Einfuhren

Was Sie damit zu tun haben

Wenn man Ihnen in Ihrem Urlaubsland exotische Souvenirs anbietet - etwa ausgestopfte Tiere, aus Tierteilen hergestellte Gegenstände oder fremdartig anmutende Pflanzen -, dann ist Vorsicht geboten! Möglicherweise steht gerade dieses Souvenir unter dem Schutz des WA. Von Händlern ausgestellte Ausfuhrbescheinigungen sollten Sie nicht beruhigen. Denn nur die Behörden Ihres Urlaubslandes können Ihnen die amtliche Genehmigung erteilen.
Gerade in den Hauptreisezeiten werden leider sehr viele geschützte Arten sichergestellt, weil von Reisenden noch immer - bewusst oder aus Sorglosigkeit - gegen die Artenschutzbestimmungen verstoßen wird.
Eine Ausfuhr ohne Genehmigung macht sich nicht bezahlt. Die Ware - erst vom Zoll entdeckt - wird beschlagnahmt. Sie selbst müssen mit einer empfindlichen Geldstrafe rechnen.

Haubenlangur

Gehen Sie deshalb kein Risiko ein. Verzichten Sie auf Souvenirs aus Elfenbein oder Elefantenleder! Denn die Einfuhr von Skulpturen und Schnitzereien aus Elfenbein, Taschen aus Elefantenleder oder präparierten Elefantenfüßen ist strikt verboten.
Exotische Felle, Pelzmäntel usw. sind tabu. Sämtliche wild lebenden Katzenarten stehen unter Schutz.

Mit der Anwendung "Artenschutz im Urlaub" bieten Ihnen die Bundeszollverwaltung und das Bundesamt für Naturschutz eine Informationsmöglichkeit, mit der Sie vor Ihrer Reise feststellen können, welche geschützten Tiere und Pflanzen sowie Erzeugnisse daraus Ihnen in den verschiedenen Urlaubsländern zum Kauf angeboten werden könnten. Basis für diese Informationen sind die Beschlagnahmen, die täglich bei den Zollstellen vorgenommen werden müssen.

Finger weg von:

Neben dieser beispielhaften Aufzählung unterliegen weitere Tier- und Pflanzenarten den strengen Vorschriften des Artenschutzrechts. Eine vollständige Auflistung aller geschützten Tier- und Pflanzenarten finden Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Naturschutz.

Beachten Sie auch die Broschüre "Artenschutz - Der Zoll im Einsatz für die Tier- und Pflanzenwelt".

Weitere Auskünfte können Sie hier erhalten:




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