Direkt zu den einzelnen Bereichen der Website Direkt zur linken Navigation Direkt zur rechten Navigation Direkt zum Inhaltsbereich

Linke Navigation
Logo der Bundeszollverwaltung
Ende der linken Navigation
RechteNavigation
Ende der rechten Navigation
Inhaltsbereich
Käse
Zoll online > Zoll und Steuern > Verbote und Beschränkungen > Schutz der menschlichen Gesundheit > Lebensmittel

Lebensmittel

In Zeiten der Globalisierung des Handels nimmt auch der weltweite Handel mit Lebensmitteln seit Jahrzehnten immer größere Dimensionen an.

Dies betrifft sowohl das Angebot an "exotischen" Lebensmitteln auf dem europäischen Markt als auch die Erzeugung von Lebensmitteln in Drittländern, die zum Teil speziell für den europäischen Markt bestimmt sind.

Zum Schutz des Verbrauchers vor Gesundheitsgefährdungen und Täuschungen im Verkehr mit Lebensmitteln stellt die Überwachung der Einhaltung des strengen Lebensmittelrechts der Europäischen Gemeinschaft und der Bundesrepublik Deutschland daher eine wichtige Aufgabe aller beteiligten Behörden dar.

Die deutsche Zollverwaltung wirkt bei der Überwachung von Lebensmitteln aus Drittländern mit.

Was sind Lebensmittel?

Unter dem Begriff Lebensmittel werden Stoffe verstanden, die dazu bestimmt sind oder von denen nach vernünftigem Ermessen erwartet werden kann, dass sie in verarbeitetem, teilweise verarbeitetem oder unverarbeitetem Zustand von Menschen aufgenommen werden. Hierzu zählen auch Nahrungsergänzungslebensmittel, wenn sie überwiegend der Ernährung oder dem Genuss dienen und nur Zutaten enthalten, die selbst Lebensmittel oder für die Lebensmittelherstellung zugelassen sind.

Hierbei ist zwischen Lebensmitteln tierischen Ursprungs (z.B. Fleisch, Milch, Fisch, etc.) und Lebensmitteln nichttierischen Ursprungs (z.B. Früchte, Nüsse, Gemüse, etc.) zu unterscheiden.

Welche rechtlichen Grundlagen gibt es?

Das Lebensmittelrecht umfasst eine Vielzahl von Vorschriften. Hierbei handelt es sich sowohl um Rechtsakte auf gemeinschaftlicher Ebene als auch um einzelstaatliche Vorschriften der Mitgliedstaaten.

Eine Liste über ausgewählte europäische und nationale Vorschriften in Bezug auf Lebensmittel erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

Auf nationaler Ebene sind insbesondere das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch sowie die dazu ergangenen Rechtsverordnungen, wie z.B. die Lebensmitteleinfuhrverordnung, die Rückstands-Höchstmengenverordnung oder die Lebensmittelhygieneverordnung, zu nennen.

Bitte berücksichtigen Sie, dass daneben noch eine Vielzahl weiterer Regelungen zu beachten sind.




Ende des Inhaltsbereichs