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Käse
Zoll online > Zoll und Steuern > Verbote und Beschränkungen > Schutz der menschlichen Gesundheit > Lebensmittel > Private Einfuhren

Private Einfuhren

Die Einfuhr von Lebensmitteln, die zum eigenen Gebrauch oder Verbrauch des Empfängers bestimmt sind, ist grundsätzlich zulässig. Dies gilt auch für Waren in privaten Geschenksendungen. Das Verbringen bestimmter Lebensmittel nach Deutschland ist jedoch häufig aufgrund spezieller Regelungen beschränkt oder sogar generell verboten. Dies sind zum Beispiel:

Werden bei den oben aufgeführten Waren zulässige Höchstmengen überschritten, so ist deren Einfuhr nur mit den jeweils vorgeschriebenen Bescheinigungen zulässig. Daneben kann die Einfuhr auf bestimmte sog. "befugte" Zollstellen beschränkt werden. Die Abfertigungsbefugnis der Zollstellen ergibt sich aus dem Dienststellenverzeichnis der Bundesfinanzverwaltung.

Für Fragen im Zusammenhang mit der Einfuhr von Lebensmitteln stehen zur Verfügung:




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