Grundstoffe für Betäubungsmittel
"... Tief besorgt über Ausmaß und Zunahme der unerlaubten Gewinnung von Suchtstoffen und psychotropen Stoffen,
der unerlaubten Nachfrage nach solchen
Stoffen, die Gesundheit und Wohl der Menschen ernstlich gefährden und die wirtschaftlichen, kulturellen und
politischen Grundlagen der Gesellschaft
beeinträchtigen sowie tief besorgt über das stetig zunehmende Übergreifen des unerlaubten Verkehrs mit
Suchtstoffen und psychotropen Stoffen auf unterschiedliche
gesellschaftliche Schichten und insbesondere über die Tatsache, dass Kinder auf vielen Teilen der Welt
als Verbraucher auf dem unerlaubten Betäubungsmittelmarkt ausgebeutet
und für Zwecke der unerlaubten Gewinnung und Verteilung von Suchtstoffen und psychotropen Stoffen sowie
des unerlaubten Handels mit solchen Stoffen benutzt werden ..."
Dies sind die einleitenden Worte des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom
20. Dezember 1988 mit dem als eine Möglichkeit zur Bekämpfung
der Rauschgiftkriminalität globale Überwachungs- und Kontrollmechanismen für bestimmte, zur Rauschgiftherstellung
geeignete Chemikalien (sogenannte
Grundstoffe)
vereinbart wurden. Diese internationalen Verpflichtungen wurden in zwei Rechtsakten
der Europäischen Gemeinschaft sowie auf nationaler Ebene
in dem Gesetz zur Überwachung des Verkehrs von Grundstoffen, die für die unerlaubte
Herstellung von Betäubungsmitteln missbraucht werden können
(Grundstoffüberwachungsgesetz -
GÜG), umgesetzt.
Kein Rauschgift ohne Grundstoffe
Die Überwachung von Grundstoffen, die zur illegalen Herstellung von Betäubungsmitteln verwendet werden können, ist lediglich ein Baustein einer Reihe von globalen Maßnahmen, um das Problem der Rauschgiftkriminalität möglichst an dessen Wurzel - der unerlaubten Betäubungsmittelherstellung - zu fassen. Chemische Ausgangsstoffe (sogenannte Grundstoffe oder Precursor) werden nicht nur für die Herstellung von synthetischen Betäubungsmitteln wie z.B. Ecstasy oder LSD benötigt. Auch für die Herstellung von Betäubungsmitteln aus pflanzlichen Ausgangsprodukten sind Chemikalien erforderlich, wie z.B. Essigsäureanhydrid für die Gewinnung von Heroin aus Rohopium. Als ein Ansatzpunkt zur Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität wird deshalb der Warenverkehr mit bestimmten Chemikalien, die häufig für die illegale Betäubungsmittelherstellung missbraucht werden, weltweit besonders überwacht.
Aufgabe der Zollverwaltung bei der Überwachung von Grundstoffen
Die Zollverwaltung überwacht im Rahmen der Kontrolle des grenzüberschreitenden
Warenverkehrs auch die Zulässigkeit der Ein-, Aus- und Durchfuhr von
Grundstoffen in bzw. aus der Europäischen
Gemeinschaft sowie den Warenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten.
Diese Überwachung dient dazu, die Abzweigung von Grundstoffen zur illegalen Herstellung
von Betäubungsmitteln zu verhindern.
Die von den besonderen Überwachungsmaßnahmen erfassten Chemikalien werden in der Regel
zu legalen Zwecken, wie zum Beispiel als Ausgangsprodukte zur
Arzneimittelherstellung oder in der chemischen Industrie, gehandelt. Deshalb kann die
Ein- und Ausfuhr dieser Stoffe nicht generell verboten werden, sondern
wird unter Berücksichtigung der jeweiligen Grundstoffkategorie, des jeweiligen legalen oder
möglichen illegalen Verwendungszwecks und der Zielländer der Grundstoffe
besonderen Kontroll- und Überwachungsmechanismen unterworfen.
Wirtschaftsbeteiligte, die Grundstoffe ein- oder ausführen, herstellen,
erwerben oder abgeben wollen, unterliegen deshalb speziellen Erlaubnis- und Anzeigepflichten.
Darüber hinaus sind bei der Ausfuhr von
bestimmten Grundstoffen zusätzlich Ausfuhrgenehmigungen des Bundesinstituts für Arzneimittel
und Medizinprodukte
(BfArM)
erforderlich. Die Einhaltung dieser Vorschriften wird bei der Ein- und Ausfuhr von Waren durch
die abfertigenden Zollstellen sowie die Kontrolleinheiten Verkehrswege der Hauptzollämter überwacht.
Durch die Überwachung des Warenverkehrs mit Grundstoffen leistet die deutsche
Zollverwaltung einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der
Rauschgiftkriminalität. Weitere Informationen zu dieser Thematik befinden sich auch im Bereich
Zollfahndung.


