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Arztpraxis
Zoll online > Zoll und Steuern > Verbote und Beschränkungen > Schutz der menschlichen Gesundheit > Grundstoffe für Betäubungsmittel

Grundstoffe für Betäubungsmittel

"... Tief besorgt über Ausmaß und Zunahme der unerlaubten Gewinnung von Suchtstoffen und psychotropen Stoffen, der unerlaubten Nachfrage nach solchen Stoffen, die Gesundheit und Wohl der Menschen ernstlich gefährden und die wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Grundlagen der Gesellschaft beeinträchtigen sowie tief besorgt über das stetig zunehmende Übergreifen des unerlaubten Verkehrs mit Suchtstoffen und psychotropen Stoffen auf unterschiedliche gesellschaftliche Schichten und insbesondere über die Tatsache, dass Kinder auf vielen Teilen der Welt als Verbraucher auf dem unerlaubten Betäubungsmittelmarkt ausgebeutet und für Zwecke der unerlaubten Gewinnung und Verteilung von Suchtstoffen und psychotropen Stoffen sowie des unerlaubten Handels mit solchen Stoffen benutzt werden ..."
Dies sind die einleitenden Worte des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 20. Dezember 1988 mit dem als eine Möglichkeit zur Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität globale Überwachungs- und Kontrollmechanismen für bestimmte, zur Rauschgiftherstellung geeignete Chemikalien (sogenannte Grundstoffe) vereinbart wurden. Diese internationalen Verpflichtungen wurden in zwei Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft sowie auf nationaler Ebene in dem Gesetz zur Überwachung des Verkehrs von Grundstoffen, die für die unerlaubte Herstellung von Betäubungsmitteln missbraucht werden können (Grundstoffüberwachungsgesetz - GÜG), umgesetzt.

Kein Rauschgift ohne Grundstoffe

Die Überwachung von Grundstoffen, die zur illegalen Herstellung von Betäubungsmitteln verwendet werden können, ist lediglich ein Baustein einer Reihe von globalen Maßnahmen, um das Problem der Rauschgiftkriminalität möglichst an dessen Wurzel - der unerlaubten Betäubungsmittelherstellung - zu fassen. Chemische Ausgangsstoffe (sogenannte Grundstoffe oder Precursor) werden nicht nur für die Herstellung von synthetischen Betäubungsmitteln wie z.B. Ecstasy oder LSD benötigt. Auch für die Herstellung von Betäubungsmitteln aus pflanzlichen Ausgangsprodukten sind Chemikalien erforderlich, wie z.B. Essigsäureanhydrid für die Gewinnung von Heroin aus Rohopium. Als ein Ansatzpunkt zur Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität wird deshalb der Warenverkehr mit bestimmten Chemikalien, die häufig für die illegale Betäubungsmittelherstellung missbraucht werden, weltweit besonders überwacht.

Aufgabe der Zollverwaltung bei der Überwachung von Grundstoffen

Die Zollverwaltung überwacht im Rahmen der Kontrolle des grenzüberschreitenden Warenverkehrs auch die Zulässigkeit der Ein-, Aus- und Durchfuhr von Grundstoffen in bzw. aus der Europäischen Gemeinschaft sowie den Warenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten. Diese Überwachung dient dazu, die Abzweigung von Grundstoffen zur illegalen Herstellung von Betäubungsmitteln zu verhindern.
Auf einer Glasunterlagen liegen einzelne Pillen und stehen verschiedene Medikamentenbehältnisse. Die von den besonderen Überwachungsmaßnahmen erfassten Chemikalien werden in der Regel zu legalen Zwecken, wie zum Beispiel als Ausgangsprodukte zur Arzneimittelherstellung oder in der chemischen Industrie, gehandelt. Deshalb kann die Ein- und Ausfuhr dieser Stoffe nicht generell verboten werden, sondern wird unter Berücksichtigung der jeweiligen Grundstoffkategorie, des jeweiligen legalen oder möglichen illegalen Verwendungszwecks und der Zielländer der Grundstoffe besonderen Kontroll- und Überwachungsmechanismen unterworfen. Wirtschaftsbeteiligte, die Grundstoffe ein- oder ausführen, herstellen, erwerben oder abgeben wollen, unterliegen deshalb speziellen Erlaubnis- und Anzeigepflichten. Darüber hinaus sind bei der Ausfuhr von bestimmten Grundstoffen zusätzlich Ausfuhrgenehmigungen des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erforderlich. Die Einhaltung dieser Vorschriften wird bei der Ein- und Ausfuhr von Waren durch die abfertigenden Zollstellen sowie die Kontrolleinheiten Verkehrswege der Hauptzollämter überwacht.
Durch die Überwachung des Warenverkehrs mit Grundstoffen leistet die deutsche Zollverwaltung einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität. Weitere Informationen zu dieser Thematik befinden sich auch im Bereich Zollfahndung.




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