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Arztpraxis
Zoll online > Zoll und Steuern > Verbote und Beschränkungen > Schutz der menschlichen Gesundheit > Arzneimittel

Arzneimittel

Zweck des Arzneimittelgesetzes (AMG)

Zweck des AMG ist es, im Interesse einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung von Mensch und Tier für die Sicherheit im Verkehr mit Arzneimitteln, insbesondere für die Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit der Arzneimittel zu sorgen.
Die Regelungen des Arzneimittelgesetzes (AMG) dienen somit dem Schutz der Verbraucher. Dabei richtet sich das AMG zunächst an die Hersteller und Vertreiber von Arzneimitteln im Inland. Eine Abgabe an den Verbraucher darf erst dann erfolgen, wenn Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit hergestellter Arzneimittel in einem Zulassungsverfahren überprüft und festgestellt worden sind.
Die strengen Regelungen des deutschen Arzneimittelrechts müssen natürlich auch solche Arzneimittel erfüllen, die aus anderen Ländern nach Deutschland eingeführt werden. Deshalb wird die Einfuhr von Arzneimitteln besonders überwacht. Diese Überwachung ist eine der Aufgaben der deutschen Zollverwaltung.

Mitwirkung der Zollstellen

Zu den Aufgaben der deutschen Zollverwaltung gehört unter anderem auch die Mitwirkung bei der Überwachung der Ein- und Ausfuhr von Arzneimitteln in den Geltungsbereich des Arzneimittelgesetzes.
Bei der Einfuhr von Arzneimitteln prüfen die Zollstellen insbesondere,

Bei Zweifeln an der Zulässigkeit der Einfuhr von Arzneimitteln werden die zuständigen Arzneimittelüberwachungsbehörden hinzugezogen. Arzneimittel die nicht einfuhrfähig sind, werden entweder vernichtet oder müssen wieder ausgeführt werden.




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