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Munition
Zoll online > Zoll und Steuern > Verbote und Beschränkungen > Schutz der öffentlichen Ordnung > Waffen und Munition > Verbotene Waffen

Verbotene Waffen

Die Einfuhr bestimmter Waffen und Munition in die Bundesrepublik Deutschland ist verboten. Auf Antrag kann das Bundeskriminalamt (BKA) aufgrund besonderer Umstände Ausnahmen von diesem Verbot zulassen.

Entscheidungen über die Verbotseigenschaft bestimmter Gegenstände veröffentlicht das BKA in Form von Feststellungsbescheiden. Zu den verbotenen Waffen (früher: verbotene Gegenstände) zählen insbesondere:




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