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Mineralölraffinerie
Zoll online > Zoll und Steuern > Verbrauchsteuern > EMCS > Voraussetzungen für die Teilnahme

Teilnahme am IT-Verfahren EMCS

Der Nachrichtenaustausch im IT-Verfahren EMCS zwischen Teilnehmern und der Zollverwaltung erfolgt im UN/EDIFACT-Format mittels Datenfernübertragungsprotokoll X.400 oder FTAM.

Um mit dem IT-Verfahren EMCS elektronisch EDIFACT-Nachrichten austauschen zu können, bedarf es neben der vorherigen Anmeldung bei der Bundesfinanzdirektion Südost - Dienstort Weiden - den Einsatz einer zertifizierten Software.

Hinweis:
Die Zollverwaltung wird als weitere Teilnahmemöglichkeit eine Internet-EMCS-Anwendung (IEA) zur Verfügung stellen.

Teilnahmevoraussetzungen

Anmeldung

In der Anmeldung zur Teilnahme sind insbesondere anzugeben:

Die für die Anmeldung erforderlichen Vordrucke "Anmeldung Teilnahme EMCS" (Vordruck-Nr. 033088), "Netzanbindung/Bevorzugter Kommunikationskanal EMCS" (Vordruck-Nr. 033084) mit den Zusatzblättern "Technische Angaben FTAM (EMCS)" (Vordruck-Nr. 033085) bzw. "Technische Angaben X.400 (EMCS)" (Vordruck-Nr. 033086) und "BIN-Antrag EMCS" (Vordruck-Nr. 033089) sind im Formularcenter zum Download veröffentlicht.

Anmeldungen sind an die Bundesfinanzdirektion Südost - Dienstort Weiden - zu übersenden.

Eine Anmeldung zur Teilnahme an EMCS ist nur dann erforderlich, wenn eine zertifizierte Software für den Nachrichtenaustausch mit EDIFACT genutzt werden soll. Beabsichtigt ein Wirtschaftsbeteiligter nur die IEA zu nutzen, bedarf es keiner Anmeldung.

Zertifizierte Software

Zur Teilnahme am elektronischen Nachrichtenaustausch mit der Zollverwaltung ist eine vorab zertifizierte Software erforderlich. Die Prüfung der Software umfasst insbesondere, ob:

Aussagen über die Qualität der Software, Kundenfreundlichkeit bzw. den Support sind mit der Zertifizierung nicht verbunden.

Anbieter von zertifizierter Teilnehmersoftware, die ihre entsprechende schriftliche Zustimmung erteilt haben, werden in der Liste der Softwareanbieter EMCS 1.0 veröffentlicht. Die Zertifizierung von Teilnehmersoftware ist seit November 2009 möglich.

IT-Dienstleister

Wirtschaftsbeteiligte, die den Nachrichtenaustausch mit der Zollverwaltung nicht selbst durchführen möchten, können sich hierfür eines "Dritten", eines IT-Dienstleisters, bedienen. Dieser übernimmt den Nachrichtenaustausch mit der Zollverwaltung, tritt aber nicht als rechtlicher Vertreter des Beteiligten gegenüber der Zollverwaltung auf.

Der IT-Dienstleister muss für den Nachrichtenaustausch mit der Zollverwaltung eine zertifizierte Software einsetzen.

Beteiligten-Identifikations-Nummer (BIN)

Die BIN ersetzt im elektronischen Nachrichtenaustausch mit der Zollverwaltung die handschriftliche Unterschrift.

Der Vordruck "BIN-Antrag EMCS" (Vordruck-Nr. 033089) ist im Formularcenter zum Download veröffentlicht. Bei Erstbeantragung einer BIN sind mit dem Vordruck "BIN-Antrag EMCS" stets die Vordrucke

einzureichen.

Kontaktdaten

Bundesfinanzdirektion Südost
- Dienstort Weiden -
Asylstraße 17
92637 Weiden

E-MailZertifizierung@bfdso.bfinv.de

Herr Franz Korn (Tel.: 0961/302-356)
Herr Markus Völkl (Tel.: 0961/302-355)
Herr Eric Stiewing (Tel.: 0961/302-357)




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