Teilnahme am IT-Verfahren EMCS
Der Nachrichtenaustausch im IT-Verfahren EMCS zwischen Teilnehmern und der Zollverwaltung erfolgt im UN/EDIFACT-Format mittels Datenfernübertragungsprotokoll X.400 oder FTAM.
Um mit dem IT-Verfahren EMCS elektronisch EDIFACT-Nachrichten austauschen zu können, bedarf es neben der vorherigen Anmeldung bei der Bundesfinanzdirektion Südost - Dienstort Weiden - den Einsatz einer zertifizierten Software.
Hinweis:
Die Zollverwaltung wird als weitere Teilnahmemöglichkeit eine
Internet-EMCS-Anwendung (IEA)
zur Verfügung stellen.
Teilnahmevoraussetzungen
Anmeldung
In der Anmeldung zur Teilnahme sind insbesondere anzugeben:
- die im Zusammenhang mit den verbrauchsteuerrechtlichen Erlaubnissen erteilten Verbrauchsteuernummern
- die zertifizierte Teilnehmersoftware, die eingesetzt werden soll
- die Angaben hinsichtlich des Zugangs zum Kommunikationsnetz der Zollverwaltung (FTAM, X.400)
Die für die Anmeldung erforderlichen Vordrucke "Anmeldung Teilnahme EMCS" (Vordruck-Nr. 033088), "Netzanbindung/Bevorzugter Kommunikationskanal EMCS" (Vordruck-Nr. 033084) mit den Zusatzblättern "Technische Angaben FTAM (EMCS)" (Vordruck-Nr. 033085) bzw. "Technische Angaben X.400 (EMCS)" (Vordruck-Nr. 033086) und "BIN-Antrag EMCS" (Vordruck-Nr. 033089) sind im Formularcenter zum Download veröffentlicht.
Anmeldungen sind an die Bundesfinanzdirektion Südost - Dienstort Weiden - zu übersenden.
Eine Anmeldung zur Teilnahme an EMCS ist nur dann erforderlich, wenn eine zertifizierte Software für den Nachrichtenaustausch mit EDIFACT genutzt werden soll. Beabsichtigt ein Wirtschaftsbeteiligter nur die IEA zu nutzen, bedarf es keiner Anmeldung.
Zertifizierte Software
Zur Teilnahme am elektronischen Nachrichtenaustausch mit der Zollverwaltung ist eine vorab zertifizierte Software erforderlich. Die Prüfung der Software umfasst insbesondere, ob:
- die erforderlichen EDIFACT-Nachrichten ordnungsgemäß erzeugt werden
- die EDIFACT-Antwortnachrichten empfangen und verarbeitet werden können
- der Nachrichtenaustausch in einem sogenannten Logbuch ordnungsgemäß dokumentiert wird
- die Kommunikation ordnungsgemäß funktioniert
Aussagen über die Qualität der Software, Kundenfreundlichkeit bzw. den Support sind mit der Zertifizierung nicht verbunden.
Anbieter von zertifizierter Teilnehmersoftware, die ihre entsprechende schriftliche Zustimmung erteilt haben, werden in der Liste der Softwareanbieter EMCS 1.0 veröffentlicht. Die Zertifizierung von Teilnehmersoftware ist seit November 2009 möglich.
IT-Dienstleister
Wirtschaftsbeteiligte, die den Nachrichtenaustausch mit der Zollverwaltung nicht selbst durchführen möchten, können sich hierfür eines "Dritten", eines IT-Dienstleisters, bedienen. Dieser übernimmt den Nachrichtenaustausch mit der Zollverwaltung, tritt aber nicht als rechtlicher Vertreter des Beteiligten gegenüber der Zollverwaltung auf.
Der IT-Dienstleister muss für den Nachrichtenaustausch mit der Zollverwaltung eine zertifizierte Software einsetzen.
Beteiligten-Identifikations-Nummer (BIN)
Die BIN ersetzt im elektronischen Nachrichtenaustausch mit der Zollverwaltung die handschriftliche Unterschrift.
Der Vordruck "BIN-Antrag EMCS" (Vordruck-Nr. 033089) ist im Formularcenter zum Download veröffentlicht. Bei Erstbeantragung einer BIN sind mit dem Vordruck "BIN-Antrag EMCS" stets die Vordrucke
- "Anmeldung Teilnahme EMCS" (Vordruck-Nr. 033088),
- "Netzanbindung/Bevorzugter Kommunikationskanal EMCS" (Vordruck-Nr. 033084) sowie ggf.
- "Technische Angaben FTAM (EMCS)" (Vordruck-Nr. 033085) oder
- "Technische Angaben X.400 (EMCS)" (Vordruck-Nr. 033086)
einzureichen.
Kontaktdaten
Bundesfinanzdirektion Südost
- Dienstort Weiden -
Asylstraße 17
92637 Weiden
E-Mail: Zertifizierung@bfdso.bfinv.de
Herr Franz Korn (Tel.: 0961/302-356)
Herr Markus Völkl (Tel.: 0961/302-355)
Herr Eric Stiewing (Tel.: 0961/302-357)


