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Kaffeebohnen
Zoll online > Zoll und Steuern > Verbrauchsteuern > Kaffeesteuer > Bezug und Lieferung innerhalb der EG

Die Beförderung von Kaffee und kaffeehaltigen Waren innerhalb der EG

Die Beförderung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren innerhalb der EG wird grundsätzlich durch gemeinsame verbrauchsteuerrechtliche Vorschriften geregelt. Die Kaffeesteuer ist keine harmonisierte Verbrauchsteuer und wird nicht in allen Mitgliedstaaten der EG erhoben. Daher sind bei der Beförderung von Kaffee und kaffeehaltigen Waren zwischen dem deutschen Steuergebiet und anderen EG-Mitgliedsstaaten Besonderheiten zu beachten. Dies gilt sowohl für Gewerbetreibende als auch für Privatpersonen.

Kaffee und kaffeehaltige Waren können zwischen dem deutschen Steuergebiet und anderen Mitgliedstaaten der EG auf mehrere Arten befördert werden:




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