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Zigaretten
Zoll online > Zoll und Steuern > Verbrauchsteuern > Tabaksteuer > Höhe der Tabaksteuer

Höhe der Tabaksteuer

Bei der Tabaksteuer wird neben der Menge auch der Wert der verbrauchsteuerpflichtigen Ware für die Bemessung der Steuer herangezogen.

Zur Berechnung der Tabaksteuer werden nach dem Tabaksteuergesetz Angaben zu folgenden Bezugsgrößen benötigt:

Der Kleinverkaufspreis ist der Preis, den der Hersteller oder Einführer als Einzelhandelspreis für Zigarren, Zigarillos und Zigaretten je Stück und für Rauchtabak je Kilogramm bestimmt.
Häufig wird nur ein Packungspreis, der auf volle Euro und Cent lauten muss, bestimmt. Dann gilt als Kleinverkaufspreis der Preis, der sich aus dem Packungspreis und dem Packungsinhalt je Stück oder Kilogramm ergibt.
Für Tabakwaren derselben Marke oder entsprechenden Bezeichnung in mengengleichen Packungen ist derselbe Kleinverkaufspreis zu bestimmen.
Die Bestimmung des Kleinverkaufspreises kann ein Hersteller mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat einer im Steuergebiet ansässigen Person, die zum Bezug von Tabakwaren unter Steueraussetzung aus anderen Mitgliedstaaten berechtigt ist, übertragen (§ 5 TabStG).

Steuertarif (§ 4)
Die Tabaksteuer beträgt ab dem 01. Januar 2007 für

Die Übersicht "Steuertarife vom 01. März 2004 bis zum 31. Dezember 2006" gibt einen Einblick in die Entwicklung der Steuertarife.

Gibt es Steuervergünstigungen?
Eine Steuervergünstigung kann in einer Befreiung oder Entlastung von der Tabaksteuer bestehen.




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