Direkt zu den einzelnen Bereichen der Website Direkt zur linken Navigation Direkt zur rechten Navigation Direkt zum Inhaltsbereich

Linke Navigation
Logo der Bundeszollverwaltung
Ende der linken Navigation
RechteNavigation
Ende der rechten Navigation
Inhaltsbereich
Flaggen
Zoll online > Zoll und Steuern > Einfuhrumsatzsteuer > Besteuerung > Berechnung

Steuersätze und Bemessungsgrundlage

Der Regelsteuersatz bei der Einfuhr beträgt 19 % der Bemessungsgrundlage und ermäßigt sich auf 7 % bei bestimmten Waren (z.B. Lebensmittel, Bücher, Zeitungen, Kunstgegenstände Sammlungsstücke sowie orthopädische Apparate und Vorrichtungen).

Bemessungsgrundlage (§ 11 UStG)

Bemessungsgrundlage für die Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer ist grundsätzlich der Zollwert (§ 11 Abs. 1 UStG).
Für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Einfuhrumsatzsteuer finden also grundsätzlich die jeweiligen Vorschriften über den Zollwert aus dem Zollkodex Anwendung.

Diesem Betrag sind folgende Kosten hinzuzurechnen, soweit sie nicht bereits darin enthalten sind (§ 11 Abs. 3 UStG):

+ im Ausland geschuldete Beträge an Einfuhrabgaben, Steuern und sonstige Abgaben (z.B. gezahlte, drittländische Ausfuhrzölle),
+ Beträge an Zöllen und andere EG-Einfuhrabgaben sowie besondere Verbrauchsteuern, z.B. auf Mineralöle oder Tabakwaren, die auf die eingeführten Gegenstände anfallen,
+ Beförderungskosten von der EG-Grenze bis zum ersten Bestimmungsort im Gemeinschaftsgebiet, also dem Ort, an dem die grenzüberschreitende Beförderung endet.

Beispiel:
Eine Maschine aus den Vereinigten Staaten soll in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr übergeführt werden. Der Transport erfolgt auf dem Seeweg über Boston und Rotterdam (maßgebender Ort für die Ermittlung des Zollwertes) nach Berlin.
Folgende Werte werden in Rechnung gestellt:

Ab-Werk-Rechnungspreis  10.000 Euro
Frachtkosten bis Rotterdam 1.200 Euro
Beförderungskosten Rotterdam-Berlin 300 Euro
fiktiver Zollsatz 2 %
EUSt-Satz 19 %

10.000 Euro
  1.200 Euro
  11.200 Euro
     
 
  224,00 Euro Zoll
     
11.200 Euro
  224 Euro
  300 Euro
  11.724 Euro
     
 
  2.227,56 Euro EUSt
     
224,00 Euro Zoll
2.227,56 Euro EUSt
    2.451,56 Euro



Ende des Inhaltsbereichs