Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO)
Die zunehmende Globalisierung und die veränderte internationale Sicherheitslage haben die Weltzollorganisation (WZO) veranlasst, mit einem "Framework of Standards to Secure and Facilitate Global Trade" (SAFE) weltweite Rahmenbedingungen für ein modernes und effektives Risikomanagement in den Zollverwaltungen zu schaffen.
Die Europäische Union hat diese sicherheitspolitischen Aspekte im April 2005 mit der Änderung des Zollkodex (VO (EG) Nr. 648/2005) in europäisches Recht umgesetzt und mit der Veröffentlichung der Durchführungsvorschriften (VO (EG) Nr. 1875/2006) im Dezember 2006 konkretisiert.
Ein wesentliches Element dieser Sicherheitsinitiative ist die Einführung des Status des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO - Authorised Economic Operator).
Seit 01. Januar 2008 können Unternehmen, die in der Europäischen Union ansässig und am Zollgeschehen beteiligt sind, diesen Status beantragen. Der Status berechtigt zu Vergünstigungen bei sicherheitsrelevanten Zollkontrollen und/oder Vereinfachungen gemäß den Zollvorschriften.
Ziel ist die Absicherung der durchgängigen internationalen Lieferkette ("supply chain") vom Hersteller einer Ware bis zum Endverbraucher. Derzeit laufen Verhandlungen mit Drittländern (insbesondere USA, China, Schweiz), die zu einer weltweiten Anerkennung des Status führen sollen.
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Der Status eines Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten ist in allen Mitgliedstaaten gültig und zeitlich nicht befristet. Dieser Status kann in folgenden Varianten erteilt werden:
- AEO-Zertifikat "Zollrechtliche Vereinfachungen" (AEO C)
- AEO-Zertifikat "Sicherheit"
(AEO S)
- AEO-Zertifikat "Zollrechtliche Vereinfachungen/Sicherheit" (AEO F).
Die Varianten unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Bewilligungsvoraussetzungen und den damit verbundenen Vergünstigungen.
Die gesetzlichen Bestimmungen zum Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO) ergeben sich im Wesentlichen aus:
- Artikel 5a ZK
- Artikel 14a - Artikel 14x ZK-DVO.
Daneben stehen als Hilfsmittel die Leitlinien "Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte" (Dokument TAXUD/2006/1450 vom 29. Juni 2007) zur Verfügung. Diese enthalten Erläuterungen zu den einzelnen Bewilligungsvoraussetzungen.
Die Europäische Kommission veröffentlicht mit Zustimmung der Inhaber eines AEO-Zertifikats ein Verzeichnis der Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten im
Internet.
Das Verzeichnis wird auf dem neuesten Stand gehalten.
Häufig gestellte Fragen zum Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO) befinden sich im Bereich Fragen und Antworten (FAQ).
Von der Europäischen Kommission wurde zudem ein "E-Learning-Programm" zum Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten entwickelt. Dieses steht in deutscher und englischer Sprache zur Verfügung. In dem elektronischen Informations- und Lernprogramm werden vor allem die Vorteile eines Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten und das Verfahren zur Erteilung eines AEO-Zertifikats näher erläutert.
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