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Zoll online > Zoll und Steuern > Zölle > Freizonen und Freilager > Freihafen Duisburg

Freihafen Duisburg

Gründung des Freihafens

Der Freihafen Duisburg wurde am 23. November 1990 als erste Freizone im Binnenland eröffnet. Die Voraussetzungen für diese Freizone wurden mit dem "Gesetz zur Errichtung neuer Freihäfen und zur Änderung des Zollgesetzes" zum 01. August 1989 geschaffen.

Die Freizone umfasst eine Fläche von circa 100.000 . Das entspricht etwa einem Prozent des gesamten Ruhrorter Hafens.

Sicherung des Freihafens

Die Kosten für die zollamtliche Bewachung der Freizone und für die Unterhaltung des drei Meter hohen und rund 2.100 m langen Zollzauns standen in keinem Verhältnis zum Nutzen der Freizone. Mit Wirkung vom 01. Mai 2002 wurde deshalb die Überwachungsart dieser Freizone geändert und der Freihafen Duisburg in eine Freizone des Kontrolltyps II umgewandelt.

Im Freihafen ansässige Unternehmen

In der Freizone stehen derzeit circa 40.000  überdachte Lagerflächen zur Verfügung. Im Freihafen Duisburg sind circa 15 Unternehmen ansässig. Diese sind in den Bereichen Verwaltung, Lagerung und Umschlag, Teppichhandel, Großhandel mit Medizinprodukten sowie als Zollspedition tätig.

Zuständige Zollstelle

Auskünfte über die Überwachung der Freizone und Zollabfertigungen über die Freizone erteilt:

Hauptzollamt Duisburg
Zollamt Ruhrort
-Abfertigungsstelle Freihafen-
Im Freihafen 2
47138 Duisburg

Telefon: 0203/85320 oder 85456
Telefax: 0203/83426




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