Freihafen Deggendorf
Gründung des Freihafens
Die Voraussetzungen für diese Freizone wurden mit dem "Gesetz zur Errichtung neuer Freihäfen und zur Änderung des Zollgesetzes" zum 01. August 1989 geschaffen. Der Freihafen Deggendorf wurde am 18. Juli 1992 mit einer Ansiedlungsfläche von 90.000 m² eröffnet. Die Freizone wurde am 30. Dezember 1997 zur Erschließung weiterer Gewerbeflächen um 60.000 m² erweitert.
Sicherung des Freihafens
Die Unterhaltungskosten für den 1.561 m langen Zollzaun und insbesondere die Kosten für die zollamtliche Bewachung des Freihafens stehen in keinem Verhältnis zum Nutzen. Die Überwachungsart des Freihafens Deggendorf wurde deshalb zum 01. Mai 2002 geändert und der Freihafen in eine Freizone des Kontrolltyps II umgewandelt.
Im Freihafen ansässige Unternehmen
Im Freihafen Deggendorf sind derzeit circa 15 Unternehmen ansässig, die als Lagerhalter und Speditionsbetriebe tätig sind. Gelagert und umgeschlagen werden zum einen Massengüter wie Getreide, Zucker, Düngemittel, Holz, Stahl, Zement, Papier und Mineralöle, zum anderen auch Fertigprodukte wie Teppiche, Spirituosen, Gefriergut sowie Fahrzeuge jeder Art.
Zuständige Zollstelle
Auskünfte über die Überwachung der Freizone und Zollabfertigungen über die Freizone erteilt:
Hauptzollamt Landshut
-Zollamt Plattling-
Robert-Bosch-Str. 1
94447 Plattling
Telefon: 09931/89015-0
Telefax: 09931/89015-555
E-Mail: za.plattling@hzala.bfinv.de


