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Zoll online > Zoll und Steuern > Zölle > Freizonen und Freilager > Freihafen Deggendorf

Freihafen Deggendorf

Gründung des Freihafens

Freihafen Deggendorf

Die Voraussetzungen für diese Freizone wurden mit dem "Gesetz zur Errichtung neuer Freihäfen und zur Änderung des Zollgesetzes" zum 01. August 1989 geschaffen. Der Freihafen Deggendorf wurde am 18. Juli 1992 mit einer Ansiedlungsfläche von 90.000  eröffnet. Die Freizone wurde am 30. Dezember 1997 zur Erschließung weiterer Gewerbeflächen um 60.000  erweitert.

Sicherung des Freihafens

Die Unterhaltungskosten für den 1.561 m langen Zollzaun und insbesondere die Kosten für die zollamtliche Bewachung des Freihafens stehen in keinem Verhältnis zum Nutzen. Die Überwachungsart des Freihafens Deggendorf wurde deshalb zum 01. Mai 2002 geändert und der Freihafen in eine Freizone des Kontrolltyps II umgewandelt.

Im Freihafen ansässige Unternehmen

Im Freihafen Deggendorf sind derzeit circa 15 Unternehmen ansässig, die als Lagerhalter und Speditionsbetriebe tätig sind. Gelagert und umgeschlagen werden zum einen Massengüter wie Getreide, Zucker, Düngemittel, Holz, Stahl, Zement, Papier und Mineralöle, zum anderen auch Fertigprodukte wie Teppiche, Spirituosen, Gefriergut sowie Fahrzeuge jeder Art.

Zuständige Zollstelle

Auskünfte über die Überwachung der Freizone und Zollabfertigungen über die Freizone erteilt:

Hauptzollamt Landshut
-Zollamt Plattling-
Robert-Bosch-Str. 1
94447 Plattling

Telefon: 09931/89015-0
Telefax: 09931/89015-555
E-Mail: za.plattling@hzala.bfinv.de




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