Rechtlicher Status
Freizonen gehören nach dem Zollrecht zum Zollgebiet der Gemeinschaft. Die Zollvorschriften gelten daher grundsätzlich auch in Freizonen. Es sind jedoch unter bestimmten Voraussetzungen Erleichterungen für den Umschlag und den Handel mit Nichtgemeinschaftswaren vorgesehen. Auch werden die Einfuhrabgaben grundsätzlich erst erhoben, wenn die Waren in den Wirtschaftskreislauf des Binnenmarktes gelangen. Insofern werden die Waren als nicht im Zollgebiet befindlich angesehen.
Für den Warenverkehr in und aus Freizonen sind neben den Zollvorschriften ggf. Vorschriften weiterer Rechtsgebiete zu beachten. Diese enthalten zum Teil vom Zollrecht abweichende Definitionen und Regelungen. Deshalb müssen - je nach Art der Waren - auch die Vorschriften des Umsatzsteuerrechts, Verbrauchsteuerrechts, Marktordnungsrechts, der Verbote und Beschränkungen etc. beachtet werden.


