Liste der üblichen Behandlungen nach Artikel 531 und Artikel 809 (Auszug aus Anh. 72 ZK-DVO)
Sofern nichts anderes festgelegt ist, führt keine der folgenden Behandlungen zu einem anderen achtstelligen KN-Code.
Die nachstehend aufgeführten üblichen Behandlungen werden nicht bewilligt, wenn die Zollbehörden der Auffassung sind, dass diese Vorgänge geeignet sind, das Betrugsrisiko zu erhöhen.
- Lüften, Ausbreiten, Trocknen, Entstauben, einfache Reinigungsvorgänge, Ausbessern von Verpackungen, Ausbessern nach Transport- und Lagerschäden, sofern es sich um einfache Maßnahmen handelt, Anbringen und Entfernen einer schützenden Umhüllung für den Transport;
- Zusammensetzen der Waren nach dem Transport;
- Einlagerung, Probenahme, Sortieren, Sieben, mechanisches Klären und Wiegen der Waren;
- Entfernen von beschädigten oder kontaminierten Bestandteilen;
- Konservieren durch Pasteurisieren, Sterilisieren, Bestrahlen oder Zusatz von Konservierungsmitteln;
- Schädlingsbekämpfung;
- Rostschutzbehandlung;
- Behandlung
- durch einfaches Erhöhen der Temperatur, ohne weitere Behandlung, auch wenn dies mit einem physikalischen Abtrennungsprozess verbunden ist oder
- durch einfache Temperatursenkung,
- Behandlung von Textilien gegen Elektrostatik, Glätten und Bügeln von Textilien;
- Behandlungen, die folgende Tätigkeiten umfassen:
- Entstielen und/oder Entsteinen von Früchten, Zerkleinern oder Zerschlagen von getrockneten Früchten oder Gemüse, Rehydratation von Früchten oder
- Dehydrierung von Früchten, auch wenn diese Behandlung zu einem anderen achtstelligen KN-Code führt;
- Entsalzen, Waschen und Crouponieren;
- Hinzufügen von Waren beziehungsweise Hinzufügen oder Austauschen von Zubehörteilen, sofern dieses Hinzufügen oder Austauschen ein relativ unerheblicher Vorgang ist oder dazu dient, die Übereinstimmung mit technischen Normen zu gewährleisten und die Art der ursprünglichen Waren nicht verändert und deren Leistung nicht verbessert wird, auch wenn diese Behandlung dazu führt, dass für die hinzugefügten oder ausgetauschten Waren ein anderer achtstelliger KN-Code angewendet wird;
- Verdünnen oder Konzentrieren von Flüssigkeiten ohne weitere Behandlung, auch wenn dies mit einem physikalischen Abtrennungsprozess verbunden ist und diese Behandlung zu einem anderen achtstelligen KN-Code führt;
- Vermischen von gleichartigen Waren unterschiedlicher Qualität, um eine gleichbleibende Qualität oder eine vom Käufer verlangte Qualität herzustellen, sofern dies die Art der Waren nicht verändert;
- Aufteilen oder Zuschneiden von Waren, sofern es sich um einfache Vorgänge handelt;
- Verpacken, Auspacken, Umpacken, Umfüllen und einfaches Umladen in Behälter, auch wenn diese Behandlungen dazu führen, dass ein anderer achtstelliger KN-Code anzuwenden ist; Anbringen, Entfernen und Ändern von Warenzeichen, Siegeln, Etiketten, Preisschildern oder anderen ähnlichen Unterscheidungsmerkmalen;
- Testen, Einstellen und Herstellen der Betriebsfertigkeit von Maschinen, Apparaten und Fahrzeugen, insbesondere zur Kontrolle der Übereinstimmung mit technischen Normen, sofern es sich nur um einfache Vorgänge handelt;
- Mattieren von Rohrformstücken zur Vorbereitung der Waren für bestimmte Märkte.


