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Zoll online > Zoll und Steuern > Zölle > Freizonen und Freilager > Verbringen von Waren in Freizonen und -lager

Verbringen von Waren in eine Freizone oder Freilager

In Freizonen und Freilager können grundsätzlich sowohl Gemeinschafts- als auch Nichtgemeinschaftswaren verbracht werden. Das Verbringen stellt eine zollrechtliche Bestimmung im Sinne von Artikel 4 Nr. 15 ZK dar.

Ob und ggf. welche Förmlichkeiten beim Verbringen zu erfüllen sind, hängt u.a. davon ab,

Die Vorschriften für Freizonen des Kontrolltyps I gelten für Freilager sinngemäß.




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